Ausbau eines Fahrradschnellweges von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel
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Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 78
Betreff: Ausbau eines Fahrradschnellweges von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 867 - OA 79/16 OBR 16 - Im Netz der regional und gesamtstädtisch bedeutsamen Radrouten (vgl. Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108) sind zwei Verbindungen zwischen Bad Vilbel und Bergen-Enkheim verzeichnet. Die eine verläuft in Verlängerung der Straße Landgraben, die zweite in Verlängerung der Erlenseer Straße, wie sie auch in der Ortsbeiratsanregung beschrieben wird. Beide Verbindungen sind abschnittsweise Teil des GrünGürtel-Radrundweges und auch im Radroutenplaner Hessen sowie einschlägigen Radfahrkarten verzeichnet. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist darüber hinaus als langfristige Planung eine Verbindung entlang der Vilbeler Landstraße (B 521) dargestellt. Diese zusätzliche Verbindung liegt jedoch nicht in der Baulast der Stadt Frankfurt am Main. Alle genannten Verbindungen sind als zwischengemeindliche Verbindungen über kurze bis mittlere Distanzen anzusehen, nicht jedoch als regionale Radschnellverbindung, bei der die Bündelung und weitgehend störungsfreie Führung des Radverkehrs über Distanzen zwischen 10 und 15 km im Vordergrund stehen. Ein Korridor für eine regionale Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und der Wetterau ist vom Regionalverband Region Frankfurt Rhein Main bisher nicht definiert worden, würde aber aufgrund der topografischen Randbedingungen auch eher nicht durch Bergen-Enkheim verlaufen. Der Magistrat hat in der Vergangenheit bereits Gespräche mit Bad Vilbel zur Verbesserung der Radverbindungen geführt. Während für Bad Vilbel eher eine siedlungsferne tangentiale Verbindung zur Hohen Straße im Fokus stand, liegt das Hauptaugenmerk des Magistrats auf der Verbindung in Verlängerung der Erlenseer Straße, da hier ein höheres Verkehrsbedürfnis gesehen wird. Zur Qualifizierung dieser Radroutenverbindung sind folgende Schritte vorgesehen:
- Gespräche mit Hessen Mobil in Hinblick auf eine Verbesserung der Querungsstelle an der B 521
- Klärung des unter natur- und landschaftsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen erreichbaren Wegeausbaustandards
- Sofern sich zu 1. und 2. befriedigende Ergebnisse abzeichnen, Wiederaufnahme der Gespräche mit Bad Vilbel zum Wegeabschnitt im Vilbeler Wald Zum gegenwärtigen Sachstand können Kosten nicht sinnvoll abgeschätzt werden. Der Magistrat wird erneut berichten, wenn ein signifikanter Planungsfortschritt erzielt werden konnte. Unabhängig davon wird im Rahmen der Umsetzung der stadtweiten Radwegweisung auch geprüft, inwieweit die straßenverkehrsrechtliche Beschilderungssituation mit der Ausweisung als Radroute konform geht. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2016OAOA 79Ausbau eines Fahrradschnellwegs von Bergen-Enkheim nach Bad VilbelAnregung
- 1. November 2016OFOF 78/16Ausbau eines Fahrradschnellwegs von Frankfurt-Bergen-Enkheim nach Bad VilbelOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
- 3. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 78Ausbau eines Fahrradschnellweges von Bergen-Enkheim nach Bad VilbelMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)