Baustelleneinrichtung für Handwerker vereinfachen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Genehmigungsverfahren für Baustelleneinrichtungen zu vereinfachen, um den Handwerkern die Beantragung zu erleichtern. Dies soll durch die Klärung der Vollmachten und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen geschehen, um eine faire und gleichmäßige Bearbeitung aller Anträge zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Magistrat steht generell in einem engen und vertrauensvollen Austausch mit der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main, der Industrie- und Handelskammer sowie weiteren relevanten Verbänden. Der Magistrat weist darauf hin, dass für Sondernutzungstatbestände wie Gerüste, Arbeitsbühnen, Hubsteigern und ähnliches keine Vollmacht vom Eigentümer der Liegenschaft erforderlich ist. Diese können auch durch Handwerksbetriebe oder Verkehrssicherungsfirmen beim Amt für Straßenbau und Erschließung beantragt werden. Dagegen ist für die Beantragung von Baustelleneinrichtungen die Einwilligung des Eigentümers beziehungsweise Bauherrn zwingend notwendig und wird im Antragsformular festgehalten. Diese Regelung wurde mit dem Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main geklärt und entspricht den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die Staffelung der Berechnung gemäß Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 01.02.2002 erfordert einen Verantwortlichen für die Gesamtmaßnahme. Wenn es sich um eine Gesamtmaßnahme handelt, ist es nicht möglich, für jedes Gewerk einzeln Teilflächen an unterschiedliche Firmen zu vergeben. Der Magistrat weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung nicht verändert wurde, sondern bereits galt als Anträge noch bei verschiedenen Ämtern (Straßenverkehrsamt und Amt für Straßenbau und Erschließung) eingereicht wurden. Die Genehmigungsverfahren werden stets nach den geltenden Richtlinien und unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen und fairen Abwicklung aller Anträge bearbeitet. Ein verkürztes Genehmigungsverfahren für die Sondernutzung durch Gerüstbaubetriebe bei der Installation von Solaranlagen kann nicht sachgerecht im Vergleich zu allen anderen Antragstellenden erfolgen. Außerdem müssten einzelne Anträge individuell herausgefiltert werden. Das ist zum einen aufgrund der vorhandenen personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen derzeit nicht umsetzbar und ginge zu Lasten der allgemeinen Bearbeitungsdauer. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass derzeit keinerlei konkrete Beschwerden aufgrund zu langer Bearbeitungsdauer vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2023NRNR 811Baustelleneinrichtung für Handwerker vereinfachenSTVV-Antrag · CDU
- 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 75Baustelleneinrichtung für Handwerker vereinfachenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und AfD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)