Quo vadis IGS 15?
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Grundstück an der Mainzer Landstraße 701 als dauerhaften Schulstandort für die IGS 15 zu nutzen. Dies wurde aufgrund schulbaustrategischer Erwägungen als geeignet bewertet, um den zeitlichen und räumlichen Anforderungen gerecht zu werden.
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Palleskestraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Ja, das Grundstück an der Mainzer Landstraße 701 ist als dauerhafter Schulstandort für die IGS 15 vorgesehen. Das Grundstück wurde aus schulbaustrategischen Erwägungen als geeignet bewertet. Es steht zur Verfügung, befindet sich in städtischem Eigentum und auf diesem Grundstück kann die vorgegebene Zeitschiene zur Erstellung des Schulbaus eingehalten werden. Seit Ende September 2021 findet die Phase 0 für die IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 statt. Zu den hierfür stattfindenden Workshops werden Vertretungen der Elternschaft ebenso eingeladen und mit einbezogen wie Vertretungen des Lehrerkollegiums, die Schulleitung und der Schülerinnen und Schüler. Alle Teilnehmenden sind aufgefordert, ihre Bedenken und Wünsche in das Verfahren einzubringen. Zusätzlich wurden der Schulgemeinde Sprechstunden angeboten, zu welchen die zuständigen Mitarbeitenden kontaktiert werden können. Die umweltgeotechnische Begutachtung des Grundstücks an der Mainzer Landstraße 701 wurde durchgeführt. Das Grundstück liegt am nördlichen Rand des Altablagerungskomplexes Nied-Süd. Bei diesem handelt es sich um mehrere zusammenhängende ehemalige Sand- und Kiesgruben, die in der Zeit der 1920er bis in die 1970er Jahre verfüllt wurden. Die zwischen 0,6 m und 5 m mächtigen, belasteten Auffüllungen setzen sich nach bisherigen Erkenntnissen aus Erdaushub, Bauschutt, Schlacken und vereinzelt Hausmüll (Glas, Keramik, Porzellan) zusammen. Die Belastung der Fläche ist dem Magistrat bekannt und schon in der Vergangenheit Grundlage für lokale Sanierungsmaßnahmen gewesen. Auch für den Schulneubau wird ein Sanierungskonzept für die Fläche erstellt. Es werden vor Baubeginn alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Altlasten zu beseitigen und Ansiedlung der Schule gefahrlos zu ermöglichen. Es wurden im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehende Flächen und Bestandsgebäude auf die Möglichkeit einer schulischen Nutzung hin geprüft, auch im Hinblick auf den gesamtstädtischen Bedarf an Schulplätzen. Die Rahmenbedingungen für den Neubau der IGS 15 ließen mögliche Alternativflächen nicht zu. Besonders zu betonen sind der zeitliche Aspekt sowie die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit des Grundstücks. Das Grundstück an der Mainzer Landstraße 701 steht sofort zur Verfügung und ist als Schulstandort für die IGS 15 geeignet. Der Magistrat hat den Standort umfassend im Hinblick auf die Bereiche Verkehr, Artenschutz, Klimaschutz, Bodendenkmäler, elektromagnetische Verträglichkeit, Lärm, Baugrund, Baumbestand und Seveso geprüft und für geeignet befunden. Die erstellte Machbarkeitsstudie für die konkrete Nutzung durch die IGS 15 bestätigt die Eignung. Die Wahl des Schulstandortes ist darüber hinaus im Vorfeld durch den Magistrat mit der Schulleitung erörtert worden. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt am Hortensienring oder im Bereich des geplanten Bebauungsplans B 926 lediglich über einige wenige Kleinparzellen. Diese Standorte wären zunächst mit einem Grunderwerb verbunden, während die Flächen an der Mainzer Landstraße 701 vollständig im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen. Die IGS 15 kann noch bis zum 21.12.2025 am Standort Palleskestraße bleiben, da dann die Baugenehmigung der Pavillonanlage ausläuft und nicht verlängert werden kann. Der Schulträger wird vor diesem Hintergrund eine attraktive Holzmodulanlage auf der Fläche an der Mainzer Landstraße 701 errichten, die der IGS 15 endlich einen angemessen architektonischen Rahmen für ihr pädagogisches Profil bietet. Sie bleibt, wie im integrierten Schulentwicklungsplan vorgesehen, in der Bildungsregion West. Die Details dieser baulichen Planung werden derzeit im Rahmen der Planungsphase 0 mit der Schulgemeinde erarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2021AA 57Quo vadis IGS 15?STVV-Anfrage · CDU
- 18. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 74Quo vadis IGS 15?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)