Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Erhaltung der römischen Bodendenkmäler in Frankfurt und die Notwendigkeit, diese bei geplanten Bauvorhaben zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen, die wissenschaftlichen Ausgrabungen durchzuführen und die Funde in die Neubauten zu integrieren, um das kulturelle Erbe zu bewahren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zu 1., 2., 4.) Die Bauaufsicht erteilte mit Bescheid vom 10.02.2021, unter dem Aktenzeichen X -2020-89-4, die Genehmigung für den Abbruch eines Mehrzweckgebäudes von ehemaligen US-Streitkräften auf dem Areal In der Römerstadt. Der Beginn der Abbrucharbeiten wurde der Bauaufsicht zum 09.08.2021 angezeigt und ist im Gang.

Die erforderliche wissenschaftliche Ausgrabung der Flurstücke 66/167 und 81/3 im Bereich der durch die geplante Bebauung betroffenen Areale, ist Bestandteil im bisherigen Baugenehmigungsverfahren und ist immer vor Beginn der Baumaßnahmen notwendig.

Die ABG FRANKFURT HOLDING wird mit dem Denkmalamt unter Beachtung der denkmalrechtlichen Vorgaben die Bodenuntersuchungen und anschließenden Grabungen durchführen lassen. In Abstimmung mit dem Denkmalamt, dem Archäologischen Museum, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern werden die vorhandenen denkmalrechtlich relevanten Funde in die vorgesehenen Neubauten integriert oder in anderer Form in die Freiflächenplanung eingearbeitet.

Zu 3.) Es liegt bisher kein Bauantrag für eine Neubebauung des Areals vor.

Nach Abschluss der Ausgrabungen ist eine denkmalrechtliche und wissenschaftlich fundierte Bewertung der Befunde möglich.

Zu 5.) Bei der Forderung einer Ausweisung als Grabungsschutzgebiet gemäß § 22, 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz dürfte es sich um eine Forderung gemäß § 23,1 (seit 28.11.

2016) handeln. Dem könnte nur die Ministerin für Wissenschaft und Kunst entsprechen, eine Veranlassung hierfür sieht der Magistrat nicht.

Zu 6., 7.) Die Erhaltung von Bodendenkmälern im Boden ohne sie zu zerstören, zu überbauen oder sie auszugraben ist ein fundamentales Ziel des Hessischen Denkmalschutzgesetzes gemäß §§1,9,1.

Eine museale Konzeption, auch im Rahmen einer Planungswerkstatt, für eventuelle Reste, deren Präsentation und Didaktik muss durch das Archäologische Museum, dessen Vermittlungsauftrag dies umfasst, erarbeitet werden.

Zu 8.) Die auf dem Grundstück stehenden Bäume liegen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. Die zuständige Naturschutzbehörde hat der Fällung von Bäumen sowohl für den Abbruch der Bestandsgebäude als auch für die anschließenden Ausgrabungen zugestimmt. Dies wird in Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding GmbH, dem Denkmalamt und dem Ortsbeirat erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2021OFOF 27/8Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
  2. 8. Juli 2021OAOA 47Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!Anregung
  3. 14. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    BB 70Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 7 · 05.05.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen