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Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der Schloßstraße in Bockenheim

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Verkehrssicherheit für Radfahrende nach der Umgestaltung der Schloßstraße in Bockenheim. Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen, darunter die Auflösung des Radfahrstreifens und die Einführung von Tempo-30-Zonen. Ziel ist es, die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.

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Rödelheimer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Bericht

Zunächst wird auf die Sicherheit für Radfahrende in der Schloßstraße sowie die entsprechenden Unfallstatistiken eingegangen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Schloßstraße im Bereich zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann von der Unfallkommission behandelt. Dieser Bereich gilt gleichwohl als unfallauffällig. Es gab im Zeitraum vom 01.06.2015 bis zum 31.05.2020 13 polizeilich gemeldete Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, davon 8 verletzte Personen. Es liegen noch keine Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit für Radfahrende nach der Umgestaltung vor, da diese noch nicht lange genug zurückliegt. In der Schloßstraße wurde zwischen der Adalbertstraße und der Rödelheimer Straße die Verkehrsführung geändert. Hintergrund der Maßnahme war ein Sicherheitsrisiko beim vorhandenen Radfahrstreifen. Aufgrund des nicht existenten Sicherheitstrennstreifens bestand ein erhebliches Gefahrenpotential durch unachtsam geöffnete Fahrertüren. Es bestand damit für die Straßenverkehrsbehörde unmittelbarer Handlungsbedarf. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) wurde daher aus Sicherheitsgründen zunächst festgelegt, dass der Radfahrstreifen zugunsten einer Mischverkehrslösung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr aufgelöst wird. Zudem wurde begleitend Tempo-30 angeordnet sowie ein Sicherheitstrennstreifen zur Verdeutlichung der 'Dooring-Zone' und Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Die örtlichen Verhältnisse (enger Fahrbahnquerschnitt) bieten keine Möglichkeit eines Überholvorgangs mit dem nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m. Dies ist den motorisierten Verkehrsteilnehmenden meist nicht bewusst, bzw. stößt auf unzureichende Akzeptanz. Im Sinne der Verkehrssicherheit kam daher das seit der StVO-Reform 2020 eingeführte Verkehrsschild 277.1 StVO 'Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen' erstmalig in Frankfurt zum Einsatz. Es unterstreicht noch einmal das vorhandene generelle Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (z.B. Fahrrad) und gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Der weitere Einsatz des neuen Verkehrszeichens wird zunächst von den in der Schloßstraße gemachten Erfahrungen abhängig gemacht. Zudem besteht enger Austausch mit anderen Städten. Die Einhaltung der Verkehrsregeln durch die motorisierten Verkehrsteilnehmenden sind die Voraussetzung für die Sicherheit der Radfahrenden. Aus den bisherigen Rückmeldungen der Bevölkerung lässt sich auf eine massive Missachtung der geltenden Verkehrsregeln schließen. Vor diesem Hintergrund sind bereits mehrere Geschwindigkeitskontrollen sowie eine konzertierte Vor-Ort-Aktion zusammen mit der Polizei durchgeführt worden. Im Ergebnis konnten vielfach Nötigungen gegenüber Radfahrenden beobachtet und bei ca. einem Viertel der erfassten Fahrzeuge Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen werden. Daher sind weitere Vor-Ort-Aktionen zusammen mit der Polizei sowie Geschwindigkeitskontrollen geplant. Diese sollen auch genutzt werden, um mit geeigneten Informationsmaterialien auf die neue Verkehrsregelung aufmerksam zu machen, bzw. über die Sachlage aufzuklären. Zur weiteren visuellen Unterstützung der Tempo-30-Beschilderung wurden zudem zusätzlich Tempo-30-Markierungen verfügt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich der Ortsbeirat gegen die Vorzugsvariante ausgesprochen hat. Diese sah auf Kosten des ruhenden Verkehrs einen Radfahrstreifen in ausreichender Breite vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2020AA 808Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der Schloßstraße in BockenheimSTVV-Anfrage · AfD
  2. 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 69Verkehrssicherheit nach Umgestaltung der Schloßstraße in Bockenheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 10.05.2021
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 94
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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