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Umbenennung der "Neuen Börsenstaße" in "Tilsiter Straße"

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 693

Betreff: Umbenennung der "Neuen Börsenstaße" in "Tilsiter Straße" Vorgang: OI 57 OBR 7 Der Magistrat ist aus nachstehenden Gründen gegen die Umbenennung der "Neuen Börsenstraße" in "Tilsiter Straße": Die Benennung des ersten Teilstücks der Neuen Börsenstraße erfolgte 1999 aufgrund eines Initiativ-Beschlusses des Ortsbeirats 7 (OI 127 vom 19.01.1999). Die Erweiterung des Benennungsbereiches erfolgte im Jahr 2000 aufgrund einer förmlichen Vorlage des Magistrats, der der Ortsbeirat zustimmte. Für die Benennung war seinerzeit die besondere Bedeutung der Börse für die Stadt Frankfurt am Main ausschlaggebend. Seitens der Deutschen Börse wird mitgeteilt, dass auch über 2010 hinaus Mitarbeiter im Stadtteil Hausen tätig sein werden. Außerdem kann der Wegzug eines Unternehmens, nach dem eine Straße benannt wurde, nicht grundsätzlich dazu führen, dass eine Umbenennung erfolgt. Eine Umbenennung sollte wegen der in der Regel daraus resultierenden Belastungen für die Anlieger nur dann erfolgen, wenn diese aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist. Für die an der Neuen Börsenstraße firmierenden Unternehmen und auch für die Verwaltung entstünden Kosten und ein enormer Aufwand, die in keinem Verhältnis zum Anlass der Umbenennung stehen. Dem Wunsch des Ortsbeirats, in Zukunft im Ortsbezirk 7 keine Straßenbenennungen nach Unternehmen vorzunehmen, kann Rechnung getragen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2008OFOF 410/7Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, UDF, FDP
  2. 6. Mai 2008OIOI 57Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.Initiative
  3. 31. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 693Umbenennung der "Neuen Börsenstaße" in "Tilsiter Straße"
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 28 · 25.11.2008
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 693 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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