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Bahnunterführung Wehrstraße

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.10.2010, B 663

Betreff: Bahnunterführung Wehrstraße Vorgang: A 1270 FAG Zu 1: Nach einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahre 1990 hat die Bundesbahn das Eigentum und die Unterhaltspflicht an der Eisenbahnanlage. Die Stadt Frankfurt am Main hat das Eigentum und die Unterhaltspflicht an den Straßenanlagen, den Rad- und Gehweganlagen sowie den Wandverkleidungen, Entwässerungseinrichtungen und Pumpstationen.

Zu 2: Es liegen keine Gutachten vor. Vielmehr wurden die Schäden durch Sachverständige der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der turnusmäßigen Bauwerkskontrolle überprüft.

Zu 3: Nach den aktuellen Prüfberichten wurden an dem Bauwerk infolge ausgetretenen Wassers an einzelnen Fugen Ausblühungen festgestellt. Unabhängig davon hat sich nach dem Bau an einem einzelnen Stützwandteil im Rampenbereich eine geringe Verschiebung im Zentimeterbereich eingestellt. Die Verschiebung ist in den ersten Jahren nach dem Bau - Anfang der 90ziger Jahre - aufgetreten und danach abgeklungen. Die Fugen wurden verfüllt. Der städtische Prüfbericht legt nahe, die Fugen weiterhin zu überprüfen und zur Vermeidung möglicherweise mittel- bis langfristig auftretender Schäden, ein Gutachten zu erstellen. Die Mängel am Bauwerk haben nach Aussage der DB AG keine Auswirkung auf die Standsicherheit der Unterführung.

Zu 4: Die Beseitigung der festgestellten Mängel erscheint nicht dringlich. Sofern dies erforderlich wird, können diese im Rahmen der Anlageninstandhaltung beseitigt werden.

Zu 5: Die Stadt Frankfurt am Main setzt die Überwachung der Anlage fort und überprüft regelmäßig die Fahrbahn, Gehwege, Wandverkleidung und die Entwässerungsanlage.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2010AA 1270Unterführung WehrstraßeSTVV-Anfrage · FAG
  2. 25. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 663Bahnunterführung Wehrstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 48 · 03.12.2010
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 663 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 47 · 18.01.2011
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 663 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

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