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Erweiterungsbau in Containermodulbauweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen…

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Erweiterungsbau in Containermodulbauweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des Gymnasialzweigs

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 63

Betreff: Erweiterungsbau in Containermodulbauweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des Gymnasialzweigs Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6662 - OA 690/15 OBR 12 - Ein fünfzügiger Ausbau des Gymnasialzweigs der Otto-Hahn-Schule ist zurzeit nicht vorgesehen. Trotz der fehlenden Gymnasialkapazitäten im Norden der Stadt wurde der Gymnasialzweig der Otto-Hahn-Schule Jahr 2015 nur in Größenordnung einer Klasse im Erstwunsch angewählt. Zwei weitere Klassen wurden durch die Umverteilung des Staatlichen Schulamts gebildet. Zur Lösung der Kapazitätsprobleme im Frankfurter Norden sieht die im Juli 2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fortschreibung des Schulentwicklungsplans ein achtzügiges Gymnasium (übergangsweise in Westhausen) und eine vierzügige IGS vor. Darüber hinaus befindet sich derzeit die Gesamtsanierung der Bauteile A, B und D in der Planungsphase. Mit der Sanierung kann voraussichtlich im Kalenderjahr 2018 begonnen werden. Eine Prüfung des beauftragten Architekturbüros ergab, dass im Zeitraum der Sanierung die vorhandenen Freiflächen bis zur maximalen baurechtlich zulässigen Höchstgrenze für die erforderliche Auslagerung dringend benötigt werden. Nach Beendigung der Sanierung würde die Fläche für eine evtl. Erweiterung zur Verfügung stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2015OAOA 664Erweiterungsbau in Containermodulweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des GymnasialzweigesAnregung
  2. 27. Oktober 2015OFOF 504/12Erweiterungsbau in Containermodulweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des GymnasialzweigesOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 3. November 2015OFOF 283/13Erweiterungsbau in Containermodulweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des GymnasialzweigesOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF
  4. 3. November 2015OMOM 4686Erweiterungsbau in Containermodulweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des GymnasialzweigesDirektanregung
  5. 13. November 2015OAOA 690Erweiterungsbau in Containermodulweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des GymnasialzweigesAnregung
  6. 15. Februar 2016STST 300Erweiterungsbau in Containermodulweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unter-richtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des GymnasialzweigsStellungnahme
  7. 19. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 63Erweiterungsbau in Containermodulbauweise an der Otto-Hahn-Schule zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume sowie als Sofortmaßnahme bis hin zu einem fünfzügigen Ausbau des Gymnasialzweigs
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 12
Sitzung 1 · 29.04.2016
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 1 · 29.04.2016
TO I, TOP 27
Beraten
a) Die Vorlage B 63 wird bis zur Vorstellung im Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 06.06.2016
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 15
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFFFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

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