Jährlicher Bericht an die Stadtverordnetenversammlung zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
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Bericht des Magistrats vom 09.09.2005, B 635
Betreff:
Jährlicher Bericht an die Stadtverordnetenversammlung zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2003, § 6578
- NR 601 SPD, NR 702 GRÜNE, B 488/04 -
Jahresbericht zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik 2004
- Situation des Frankfurter Arbeitsmarktes
- Beschäftigungsinitiativen 2.1 ABM-Stadtprogramm 2.2 Gesellschaft für Jugendbeschäftigung 2.3 Maßnahmen der Jugendberufshilfe 2.3.1 Ausbildungsverbünde 2.3.2 Ko-finanzierte Ausbildungsprogramme 2.3.3 Außerbetriebliche Ausbildung 2.3.4 Landesprogramm "Ausbildung statt Sozialhilfe“ 2.3.5 Maßnahmen zur Berufs- und Arbeitsvorbereitung
- Kooperation mit der Agentur für Arbeit Frankfurt 3.1 Agentur Jugend und Arbeit 3.2 Arbeit Sofort
- Hilfe zur Arbeit 4.1 Arbeit vor Sozialhilfe 4.2 Beschäftigungsmaßnahmen der Hilfe zur Arbeit 4.3 TÜV-Akademie Rheinland 4.4 Job-Club
- Landesprogramm "HARA“
- Vermittlung in Arbeit
- Berufliche Qualifizierung von Frauen
- Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (WFG)
- Ausblick
- Situation des Frankfurter Arbeitsmarktes Der jährliche Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zur "Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“ für das Jahr 2004 ist eine Fortschreibung des Berichts von 2003 (B 488) zum Stichtag 31.12.
- Die seit dem Jahr 2002 zunehmend negative Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarktes konnte im Jahr 2004 trotz der weiterhin schwachen Konjunktur leicht gebremst werden. Im Dezember 2004 waren in der Agentur für Arbeit Frankfurt insgesamt 46.889 Menschen arbeitslos gemeldet, (davon 19.588 Frauen), im Stadtgebiet 23.
- Dies entspricht einem Rückgang von 2.083 (- 4,25%), bzw. 856 (- 2,9%) im Stadtgebiet. Frankfurt hat damit die niedrigste Arbeitslosenquote in Hessen. Die Arbeitslosenzahlen lagen wieder unter dem Stand von
- Arbeitslosenzahlen im Jahresvergleich Dezember 1997 bis 2004 Im Arbeitsamtsbezirk Frankfurt/Main Stadt Ffm. gesamt davon Frauen Langzeitarbeitslose 25 Jahre 20 Jahre Dez 97 51.996 17.728 4.746 1.118 31.621 Dez 98 47.873 17.475 4.014 944 29.220 Rückgang 1998 4.123 253 732 174 2.401 Dez 98 47.873 17.475 4.014 944 29.220 Dez 99 42.699 16.347 3.319 817 25.841 Rückgang 1999 5.174 1.128 695 127 3.379 Dez 99 42.699 16.347 3.319 817 25.841 Dez 00 35.677 13.510 2.710 685 21.535 Rückgang 2000 7.022 2.837 609 132 4.306 Dez 00 35.677 13.510 2.710 685 21.535 Dez 01 36.767 10.198 3.526 737 22.333 Zunahme 2001 1.090 816 52 798 Rückgang 2001 -3.312 Dez 01 36.767 10.198 3.526 737 22.333 Dez 02 40.887 10.185 3.467 541 24.403 Zunahme 2002 4.120 2.070 Rückgang 2002 -13 -59 -196 Dez 02 40.887 10.185 3.467 541 24.403 Dez 03 48.972 14.392 4.670 736 29.335 Zunahme 2003 8.085 4.207 1.203 195 4.932 Dez 03 48.972 20.239 14.392 4.670 736 29.335 Dez 04 46.889 19.588 15.747 4.004 628 28.479 Zunahme 2004 1.355 Rückgang 2004 -2.083 - 651 -666 -108 -856 Trotz leicht sinkender Arbeitslosenzahlen nahm auch der Stand der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen im Bezirk der Agentur für Arbeit in Frankfurt von 2003 bis 2004 von 711.429 (davon 308.405 Frauen) auf 692.686 (davon 300.807 Frauen) ab, was einem Rückgang um 2,6% entspricht. Der Anteil der arbeitslosen Ausländer/innen an allen arbeitslos gemeldeten Personen blieb gegenüber den Vorjahren (2002: 31,1%, 2003: 31,3%) nahezu konstant und lag in 2004 bei 30,9%. Ein deutlicher Anstieg ist bei den Langzeitarbeitslosen zu verzeichnen, deren Zahl im Bezirk der Agentur für Arbeit in Frankfurt von 14.392 im Jahr 2003 auf 15.747 im Jahr 2004 anstieg, was einer Steigerung von 9,4% entspricht. Dies wird auch durch die Entwicklung der Leistungsbezieher belegt. Während die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld um 10,1% auf 24.060 sank, stieg die der Arbeitslosenhilfeempfänger jedoch um 19,8% auf 20.023. (siehe nachfolgende Tabelle) Nach dem Anstieg im Jahr 2003 zeichnete sich eine deutliche und erfreuliche Erholung bei den jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren ab. Ihre Zahl sank von 4.670 auf 4.004 (-14,3%). Bei den unter 20-jährigen sank die Zahl von 736 auf 628 (-14,6%). Beschäftigungsinitiativen 2.1 ABM-Stadtprogramm Mit dem ABM-Stadtprogramm unterstützt die Stadt Frankfurt am Main durch Ergänzung der Mittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Die Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jugend- und Sozialamt fördern dabei jeweils 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes nach SGB III. Seit dem Jahr 2004 gelten für die Förderung von ABM neue Rahmenbedingungen im SGB III (Arbeitsförderung). Nach § 264 SGB III erfolgt die Förderung von ABM nach Festbeträgen, die je nach Qualifikationsanforderung für die zu besetzende Stelle zwischen 900,- € und 1.300,- € pro Monat betragen. Auf dieser neuen Fördergrundlage fördern die Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jugend- und Sozialamt, wie in den vergangenen Jahren, jeweils 50% der anfallenden Kosten aus den Mitteln des ABM-Stadtprogramms. In der Summe fiel durch diese neuen Rahmenbedingungen die Förderung von ABM - Stellen niedriger und damit für die Träger weniger attraktiv aus. Dies hatte zur Folge, dass erheblich weniger Anträge als im Vorjahr gestellt wurden. In 2004 wurden 31 Maßnahmen (2003: 78) mit 95 Teilnehmer/innen (2003: 164) gefördert. Der Schwerpunkt lag wieder bei Maßnahmen für Jugendliche und bei der Verbesserung des Angebotes der Sozialen Dienste (62% der Maßnahmen und 72% der Teilnehmer/innen). Im Einzelnen wurden in 2004 folgende Maßnahmefelder[1] abgedeckt: Maßnahmefeld Anzahl der Projekte Personenzahl 2003 2004 2003 2004 Jugend 13 11 57 56 Soziale Dienste 37 8 65 12 Kultur 7 5 9 7 Schule / Bildung 8 1 8 2 Sport 0 1 0 1 Sonstiges 13 5 25 17 Summe 78 31 164 95 Eingesetzte Mittel in 2004: 1.050.000,- € 2.2 Gesellschaft für Jugendbeschäftigung Die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb) wurde im Jahr 1997 gegründet. Sie ist keine Beschäftigungsgesellschaft im engeren Sinn, sondern hat den Auftrag, individuell, zielgerichtet und einzelfallorientiert benachteiligten Jugendlichen die Integration in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierbei orientiert sich die Arbeit mit den Jugendlichen an deren Fähigkeiten und Möglichkeiten und erfolgt stets in enger Kooperation mit anderen Institutionen, wie Schulen, sozialen Diensten und der Agentur für Arbeit Frankfurt. Im Jahr 2004 erreichte die gjb insgesamt 1853 Jugendliche.Der Anteil der Frauen betrug durchschnittlich 36%. Von der Gesamtzahl haben 1.131 Jugendliche (61%) die individuelle Beratung und Unterstützung der gjb in Anspruch genommen. 594 Jugendliche (32%) hatten Kurzkontakte zu den Teams der gjb und zu 128 Jugendlichen (7%), die an beruflichen Schulen gemeldet waren, hat die gjb durch aufsuchende Aktivitäten Kontakt aufgenommen. Im Rahmen der individuellen Beratung von Jugendlichen hat die gjb 705 Maßnahmen für Jugendliche als konkrete Schritte zu deren beruflicher Orientiertung und Integration eingeleitet. Hierzu gehören die Vermittlungen der Jugendlichen in schulische Ausbildungen, in berufliche Praktika, in Qualifizierungsmaßnahmen, in Ausbildung und in Beschäftigung sowie die Organisation begleitender Unterstützung nach erfolgreicher Vermittlung. - Kooperation mit der Agentur "Jugend und Arbeit“ Seit Anfang des Jahres 2002 unterstützt die gjb die Arbeit der "Agentur Jugend und Arbeit“ (siehe auch Kapitel 3.1). Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt hier in der beruflichen Integration von besonders benachteiligten Jugendlichen, die aufgrund ihrer psychosozialen Situation die vorhandenen Angebote der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies waren im Jahr 2004 411 Jugendliche, davon 41% junge Frauen (hiervon bestanden zu 72 Jugendlichen bereits aus dem Jahr 2003 Arbeitskontakte). Für 77 Jugendliche reichte der Erstkontakt aus, um ihre Situation zu klären. Von den Jugendlichen, die längerfristig betreut wurden, konnten 272 in Maßnahmen vermittelt werden, davon 92 junge Frauen. Die übrigen Jugendlichen befinden sich zur Zeit weiterhin in Betreuung der gjb. - Kooperation im Stadtteil Im Rahmen des Arbeitsbereichs "Kooperation im Stadtteil" fand wie bereits in den vergangenen Jahren eine enge und verbindliche Zusammenarbeit mit den Projekten "Streetwork Innenstadt“ und "Kind in Nied“ statt. Gemeinsam wurden 213 Jugendliche betreut. Der Anteil der jungen Frauen betrug in diesem Projekt 24 %. 45 Jugendliche befanden sich am Anfang des Jahres 2004 in Maßnahmen und benötigten noch weitere Unterstützung durch die gjb. Von den verbleibenden 168 zu vermittelnden Jugendlichen wurden 69 in folgende Maßnahmen vermittelt: Daneben gibt es zahlreiche Kooperationen mit den sozialen Diensten in Frankfurt. Die Maßnahmeplanung und -begleitung wurde in enger Kooperation mit ca. 20 sozialen Einrichtungen durchgeführt. So konnten 164 Jugendliche erreicht werden (davon 40% junge Frauen), von denen 71 in Maßnahmen vermittelt wurden. - Integrationsberatung an beruflichen Schulen Seit 1998 ist die Integrationsberatung an beruflichen Schulen ein wichtiges Standbein der gjb. Das Beratungs-, Informations-, und Unterstützungsangebot der Integrationsberaterinnen und Integrationsberater, das an 13 beruflichen Schulen umgesetzt wird, richtet sich an alle benachteiligten Jugendlichen ohne erkennbare berufliche Perspektive. Im Jahr 2004 waren dies 472 Jugendliche, davon 38% junge Frauen, von denen 293 in Maßnahmen, Ausbildung oder Beschäftigung vermittelt werden konnten. Die verbleibenden Jugendlichen werden z.T. weiterhin betreut, sind verzogen oder ihre Situation ist nicht bekannt. Daneben bestanden zu 465 Schülerinnen und Schülern Kurzkontakte, in denen ihre Situation ohne weitere Unterstützung geklärt werden konnte. (vgl. Beitrag der Wirtschaftsförderung in Kapitel 7) Aber auch diejenigen Jugendlichen, die zwar an den beruflichen Schulen angemeldet sind, aber dort nicht erscheinen, werden mit dem Ziel einer beruflichen Integration angesprochen. Durch persönliches Aufsuchen wird versucht, die Situation dieser Jugendlichen zu klären und sie in ihrer beruflichen oder schulischen Orientierung zu unterstützen. Im Jahr 2004 wurden 117 von 128 von den Schulen gemeldete Schülerinnen und Schüler erreicht. In 74 Fällen ergab sich dabei kein Unterstützungsbedarf, da diese bereits in Ausbildung waren oder bereits eine andere Schule besuchten. 21 Jugendliche waren mittlerweile aus Frankfurt weggezogen. Von den verbleibenden 22 Jugendlichen wurden 16 durch die gjb unterstützt und konnten zum Teil in Maßnahmen vermittelt werden. Eingesetzte finanzielle Mittel: 1.029.750,- € (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich 51W1-551700) 2.3 Maßnahmen der Jugendberufshilfe Wie in den vergangenen Jahren wurden auch im Jahr 2004 in Ergänzung zu den Maßnahmen der Arbeitsverwaltung zahlreiche Angebote für arbeitslose Jugendliche durch das Jugend- und Sozialamt gefördert. Diese Angebote richten sich insbesondere an benachteiligte Jugendliche, die aufgrund ihrer sozialen Situation besondere Schwierigkeiten haben, einen unmittelbaren Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu finden. Die Förderung von Ausbildungsplätzen erfolgt über unterschiedliche Modelle - Ausbildungsverbünde - Ko-finanzierte Ausbildungsprogramme - Das Landesprogramm "Ausbildung statt Sozialhilfe“ - Außerbetriebliche Ausbildung nach § 13 KJHG 2.3.1 Ausbildungsverbünde Das Ziel von Ausbildungsverbünden ist die Schaffung neuer Ausbildungsplätze in Unternehmen, in der Regel in kleinen oder in mittelständischen Betrieben, die ohne Kooperation und Unterstützung nicht ausbilden könnten. Durch zwei Träger, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und dem Zentrum für Weiterbildung, konnten auch im Jahr 2004 mehr als 30 Ausbildungsplätze neu geschaffen werden. Insgesamt standen somit in den unterschiedlichen Ausbildungsjahrgängen ca. 100 Ausbildungsplätze in der Verbundausbildung zur Verfügung. Im Jahr 2004 haben 27 Auszubildende aus vorangegangenen Ausbildungsgängen ihre Ausbildung erfolgreich beendet, davon 16 junge Frauen. Von diesen wurden 12 vom Ausbildungsbetrieb im Anschluss an ihre Ausbildung übernommen, 6 fanden eine Arbeitsstelle bei einem anderen Arbeitsgeber und 6 besuchen im Anschluss an ihre Ausbildung eine weiterführende Schule. Von den Übrigen ist der Verbleib nicht bekannt. Eingesetzte finanzielle Mittel: 255.834,- € (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich
- W1-551800) 2.3.2 Ko-finanzierte Ausbildungsprogramme Die folgenden Ausbildungsmaßnahmen werden in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Frauenreferat und dem Land Hessen durchgeführt. - Hierzu gehört das Modellprojekt "Erstausbildung in Teilzeit für junge Mütter“, in dem jährlich 12 junge Frauen, die größtenteils alleinerziehend sind, eine Ausbildung zur Bürokauffrau beginnen können. Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen ist Träger dieses seit 1998 durchgeführten Projektes. Im Jahr 2004 beendeten 11 junge Frauen erfolgreich ihre Ausbildung, 3 von ihnen konnten unmittelbar in eine Arbeit vermittelt werden, davon 2 im bisherigen Kooperationsbetrieb. Von den Übrigen besuchen zwei eine weiterführende Schule, wechselten den Wohnort oder versorgen ihre Kinder. - Seit 1990 führt die Faprik gGmbH ein Ausbildungsprojekt für junge Mädchen und Frauen für die Berufe Verkäuferin und Kauffrau im Einzelhandel durch. An der Finanzierung beteiligt sich das Land Hessen mit dem Programm "Ausbildung in der Migration“ Im Jahr 2002 begannen acht junge Frauen ihre Ausbildung, alle setzten diese im Jahr 2004 fort. Eingesetzte finanzielle Mittel: 81.290,-€ (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich 51R2-860500) - Ausschließlich an Migrantinnen richtet sich das Ausbildungsangebot des Vereins zur beruflichen Förderung von Frauen. Seit 1997 werden 12 in Frankfurt lebende junge Frauen in Kooperation mit Betrieben zur Bürokauffrau ausgebildet. An den Kosten beteiligen sich das Frauenreferat und über das Land Hessen der Europäische Sozialfonds. Im Jahr 2004 konnten 4 junge Frauen ihre Ausbildung erfolgreich beenden, zwei von ihnen wurden vom Kooperationsbetrieb übernommen, die Übrigen sind noch auf Stellensuche. 2.3.3 Außerbetriebliche Ausbildung Seit vielen Jahren fördert das Jugend- und Sozialamt auf der Grundlage des § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 52 außerbetriebliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche. - Der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit stellt 10 Ausbildungsplätze zum Schreiner zur Verfügung, die im Jahr 2004 alle besetzt waren. Zwei Auszubildende, hiervon 1 Frau, konnten ihre Schreinerausbildung erfolgreich beenden. Ein Teilnehmer wurde direkt nach der Ausbildung in Arbeit vermittelt. - Die konzeptionellen und strukturellen Veränderungen beim Internationalen Bund im September 2003 führten zu einer Erhöhung der Ausbildungsplätze von 42 Ausbildungsplätzen im Jahr 2003 auf 58 Ausbildungsplätze im Jahr
- Im Jahresverlauf befanden sich, bedingt durch Austritte und Nachbesetzungen, insgesamt 62 Auszubildende in diesem Ausbildungsprogramm. Im Jahr 2004 haben 23 Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, darunter 7 junge Frauen. Eingesetzte finanzielle Mittel: 507.720,- € (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich 51R2-860500) 2.3.4 Landesprogramm "Ausbildung statt Sozialhilfe“ Seit 1998 finanziert das Hessische Sozialministerium zusammen mit der Stadt Frankfurt Ausbildungsplätze für junge Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Zwei Frankfurter Träger, Werkstatt Frankfurt e.V. (WF) und das Bildungszentrum des Hessischen Handels (BWHH), sind Partner in diesem Landesprogramm und bieten Ausbildungsplätze in verschiedenen Berufen an. Vor dem Hintergrund der anstehenden gesetzlichen Veränderungen der Sozialgesetzbücher II und XII wurden im Jahr 2004 keine neuen Plätze eingerichtet. Im Jahr 2004 befanden sich in den laufenden Ausbildungsprogrammen insgesamt 32 Jugendliche, davon 17 junge Frauen. 5 Teilnehmer schlossen im Sommer ihre Ausbildung erfolgreich ab. Seit Beginn des Programms konnten 51 % der Jugendlichen die Ausbildung erfolgreich abschließen. Angesichts der vielfältigen Problemlagen der jungen Menschen ist dies ein gutes Ergebnis. Eingesetzte finanzielle Mittel: Landesmittel: 215.100,- € kommunale Mittel: 104.050,- € (BWHH)[2] (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich 51G2-830200) 2.3.5 Berufsvorbereitung – Berufsorientierung Für eine große Zahl benachteiligter Jugendlicher ist es aufgrund vorhandener Defizite nicht möglich, direkt nach der Schule in Ausbildung oder Arbeit zu gehen. Aus diesem Grund fördert das Jugend- und Sozialamt eine Reihe von Maßnahmen, die niedrigschwellig und zielgruppenorientiert die Berufsreife dieser jungen Menschen fördern sollen. Ziel ist, einen Übergang in Ausbildung, Arbeit oder eine weiterführende Schule zu ermöglichen. An der Finanzierung eines Teils der Projekte beteiligt sich die Arbeitsagentur Frankfurt. Bestandteil aller Projekte sind: - Vermittlung allgemeiner Kenntnisse, wie Deutsch, Mathematik und EDV - Vermittlung fachspezifischer Kenntnisse - Einüben von Schlüsselqualifikationen - Bewerbungstraining - Betriebliche Praktika - Sozialpädagogische Betreuung Träger Projekt Anzahl der Plätze Verein Arbeits- und Erziehungshilfe Schulrestaurant Ernst- Reuter-Schule –"Poggibonsi“ 15 Verein Arbeits- und Erziehungshilfe Renovierungsarbeiten "Lack-Zack“ 15 Ev. Verein für Jugendsozialarbeit Betrieb des Bistros Am Bügel 8 Internationaler Bund Fahrradwerkstatt "Bike-Point“ 9 Lehrerkooperative Praxislernprojekt 40 Lehrerkooperative Hauptschulabschlussprojekt 30 Zentrum für Weiterbildung Berufsorientierung für Migrantinnen 20 Faprik gGmbH Betrieb eines Schülercafés von Mädchen u. jungen Frauen (Start II) 10 Insgesamt nahmen an diesen Maßnahmen 207 Jugendliche teil (die Teilnehmerzahl ist bedingt durch vorzeitiges Ausscheiden und Nachbesetzung höher als die Platzzahl von 147), hiervon waren 99 Mädchen und junge Frauen. Von diesen konnten 87 Jugendliche anschließend vermittelt werden, davon 24 % in Arbeit, 47 % in Ausbildung, und 29 % in eine weiterführende Schule. Eingesetzte finanzielle Mittel: 1.187.634,- € (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich 51W1-551900 und 51W1-888400) 2.3.6 Beratungsstellen Die Landesförderung der "Fachstelle Jugendberufshilfe" in Höhe von 51.130,-€ wurde im Jahr 2004 durch das Land Hessen eingestellt. Wie in den Jahren zuvor finanziert das Jugend- und Sozialamt unabhängig von der Landesförderung vier Beratungsstellen in freier Trägerschaft, welche die Aufgabe haben, Jugendliche an der Schwelle zwischen Schule und Beruf zu beraten und zu unterstützen. Dies erfolgt häufig in Kooperation mit Schulen. Zwei der Beratungsstellen richten ihr Angebot ausschließlich an Mädchen und junge Frauen. Im Jahr 2004 wurden in den Beratungsstellen insgesamt 1.106 Jugendliche beraten und betreut, darunter 728 Mädchen und junge Frauen. Insgesamt konnten 279 Jugendliche vermittelt werden, davon 42 in Ausbildung, 29 in Arbeit, 87 in eine weiterführende Schule, 114 in eine Fördermaßnahme, 7 in Sprachkurse oder in Praktika. Eingesetzte finanzielle Mittel: 406.545,- € (Produkt 18.1, Kostenstellenbereich 51R2-551600)
- Kooperation mit der Agentur für Arbeit 3.1 Agentur Jugend und Arbeit Die Agentur "jugend und arbeit Frankfurt" (ja-Frankfurt) wird seit dem 01.10.2001 als Kooperationsprojekt zwischen der Arbeitsagentur Frankfurt und dem Jugend- und Sozialamt realisiert. "ja-Frankfurt" ist eine von beiden Ämtern geführte Clearing-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für junge Menschen unter 25 Jahren, die ohne Ausbildung oder ohne Beruf sind. Zentrale Aufgabe ist es, diese junge Menschen in Arbeit, in Ausbildung oder in eine geeignete Maßnahme zu integrieren. Der Bestand der in der Jugendagentur betreuten jungen Menschen unter 25 Jahren hat sich von im Jahresdurchschnitt von 2003 um 15 Kunden im Jahr 2004 auf 4.550 junge Menschen leicht erhöht. Der Anteil an jungen Sozialhilfeempfänger/innen in der Agentur stieg im Jahresverlauf 2004 leicht von 287 auf 293 an. Neben diesem Gesamtüberblick über die Jugendagentur folgt ein spezifischer Blick auf die bis Ende 2004 von den Mitarbeiter/innen des Jugend- und Sozialamtes beratenen bzw. betreuten jungen Menschen mit Antrag oder Anspruch auf laufende Hilfen zum Lebensunterhalt. Insbesondere auf Grund der zu erwartenden organisatorischen Veränderungen im Zusammenhang mit der Einführung des SGB II wurden bereits ab Mitte 2004 keine Neufälle mehr in der Jugendagentur aufgenommen. Die Gesamtzahl der betreuten Jugendlichen stieg im Jahr 2004 daher lediglich um 85 Fälle auf insgesamt 941 Fälle. Die Fachkräfte des Jugend- und Sozialamtes konnten folgende Ergebnisse erzielen: (Stichtag 31.12.2004) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass - insgesamt 58 % der jungen Menschen ihre berufliche Integration begonnen haben. Hiervon verfügen 11 % über ein eigenes Erwerbseinkommen, 9 % haben eine berufliche Erstausbildung begonnen, 26 % besuchen eine qualifizierende bzw. berufsvorbereitende Maßnahme. - Bei 25 % der betreuten jungen Menschen der Beratungsprozess zur beruflichen Integration noch nicht abgeschlossen ist - 16% der jungen Menschen an das zuständige Sozialrathaus weitergeleitet wurden, da aufgrund persönlicher Probleme bzw. besonderer Lebenslagen, wie bspw. Schwangerschaft, Erziehung eines Kleinkindes, Suchtprobleme, eine berufliche Integration derzeit nicht realisierbar ist - 13% der jungen Menschen trotz Aufforderung nicht mehr erschienen sind; ein Teil der jungen Menschen ist aus Frankfurt weggezogen, wurde zum Wehrdienst einberufen oder es lagen sonstige Gründe vor, sodass eine berufliche Integration durch die Mitarbeiter/innen der Jugendagentur nicht möglich war. In allen Fällen wurde Hilfe zum Lebensunterhalt eingestellt. Diese insgesamt erfolgreiche Arbeit hat in der Folge zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Zahlungen von Geldleistungen nach dem BSHG geführt. Zum Jahresende wurden von den Mitarbeiter/innen des Jugend- und Sozialamtes in der Jugendagentur insgesamt 624 junge Menschen betreut; hiervon beziehen 348 junge Menschen Geldleistungen auf Grundlage des BSHG. 3.2 "Arbeit Sofort" Seit dem 01.01.2002 besteht das Projekt "Arbeit Sofort", das von den beiden Trägern Cariteam und Internationaler Bund angeboten wird. "Arbeit Sofort" bietet allen arbeitsfähigen jungen Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG bei Vorsprache ein sofortiges Arbeitsangebot. Das Vorhalten dieses Angebots hat sich auf mehreren Ebenen bewährt: - Der Grundsatz des Förderns und Forderns lässt sich nur mit dem Vorhalten eines sofortigen Arbeitsangebots realisieren. - Die Beratungsgespräche der Fachkräfte in der Jugendagentur können mit klareren Optionen aufgebaut werden Im Jahr 2004 wurden insgesamt 147 junge Menschen neu in "Arbeit Sofort" zugewiesen. Hiervon waren 82 junge Männer und 65 junge Frauen. - Im Jahr 2004 konnten von 144 aus der Maßnahme ausgeschiedenen jungen Menschen 39,6 % in Arbeit, Ausbildung vermittelt werden oder erste konkrete Schritte zur beruflichen Integration umgesetzt und begleitet werden. Bei den jungen Menschen, die trotz Zuweisung das Arbeits- und Unterstützungsangebot in "Arbeit Sofort“ nicht aufgenommen haben, wurden die Sozialhilfeleistungen eingestellt. Eingesetzte Mittel in 2004: 787.750,- € Hiervon wurden 427.872,-€ durch die Bundesagentur für Arbeit über das Bundesprogramm "Jump-plus“ erstattet.
- Hilfe zur Arbeit 4.1 Arbeit vor Sozialhilfe Das Programm Arbeit vor Sozialhilfe (AvS) läuft seit 01.04.
- Erwerbsfähige Neuantragsteller von Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten dabei ein Angebot für einen lohnsubventionierten Arbeitsplatz bei einer Beschäftigungsgesellschaft. Ziel des Programms ist, dass Personen, die einen Sozialhilfeanspruch haben, statt dessen Erfüllung unmittelbar die Möglichkeit auf Arbeit erhalten. Einer Entwöhnung von Arbeit wird damit vorgebeugt. Die ersparte Sozialhilfe dient der Finanzierung des Programmes. Im Hinblick auf die Einführung des SGB II zum 01.01.05 und die damit verbundene Umstellung von Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit von der "Entgeltvariante“ (wie z.B. in AvS) hin zur "Mehraufwandsvariante“ wurden in 2004 keine neuen AvS-Arbeitsverhältnisse begründet. Die aus 2003 heraus noch bestehenden Arbeitsverhältnisse liefen im Laufe des Jahres 2004 aus, so dass der Bestand in diesem Programm Ende 2004 auf "Null“ heruntergefahren war. Auf die Erhebung von Daten wie in den Vorjahren wurde daher verzichtet. Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit aus AvS heraus sind im Kapitel "Vermittlung in Arbeit“ eingeflossen. Eingesetzte Mittel in 2004: ca. 10.063.000,- € (für bestehende Arbeitsverhältnisse) 4.2 Hilfe zur Arbeit Wie im Programm AvS wurde auch bei der Hilfe zur Arbeit (HzA) im Jahr 2004 von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante umgestellt. Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse schmolzen bis zum Ende des Jahres bis auf wenige Übergangsfälle ab. Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf den Besetzungsstand von Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit bei den Trägern zum 31.12.04 unter Berücksichtigung beider Varianten (Entgelt und Mehraufwand). Träger 2001 2002 2003 2004 davon weibl. WF 924 1016 1030 976 425 GFFB 169 218 291 179 175 Cariteam 93 114 131 117 34 IB 96 86 125 72 16 SiT 3 6 7 4 1 IB Wohnheime für Asylb. 2 2 2 0 0 Arbeitslosenselbsthilfe 4 4 5 6 0 Drogennotruf 0 13 14 16 2 gesamt: 1291 1459 1605 1370 653 Der Rückgang erklärt sich dadurch, dass zum 01.10.04 das sogenannte "Clement-Programm“ in Kraft trat. Im Vorgriff auf die Einführung des SGB II bot die Agentur für Arbeit Arbeitslosenhilfebeziehern Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis an. Hierbei kooperierten die Beschäftigungsträger WF, GFFB, IB, Cariteam und der Drogennotruf mit der Agentur für Arbeit Frankfurt. Sie erhielten von dort zusätzliche Zuweisungen, die hier nicht erfasst sind. Eingesetzte finanzielle Mittel in 2004: 18.165.000,- € 4.3 TÜV-Akademie Rheinland In der Zeit von 01.04.03-31.03.2004 führte die TÜV-Akademie Rheinland ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt "Servicekraft für Bürokommunikationstechnik“ durch. Die Maßnahme wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Stadt Frankfurt finanziert. Das Projekt war eine Neuauflage der Maßnahmen, die bereits in den Jahren 1999/2000 und im Jahr 2001 durchgeführt wurden. Erstmals wurde dabei in Frankfurt eine weitreichende Qualifizierung mit lohnsubventionierter Beschäftigung verknüpft. Alle 12 Teilnehmer/innen (7 Frauen, 5 Männer) waren während der 12-monatigen Laufzeit Angestellte der TÜV-Akademie Rheinland. Das Projekt begann mit einer 6-monatigen Qualifizierungsphase mit Unterricht in Deutsch, kaufmännischem Rechnen und EDV. Daran schloss sich eine 6-monatige Praktikums-/Beschäftigungszeit in Betrieben des regulären Arbeitsmarktes an. Mit dem Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt konnten folgende Ergebnisse erzielt werden: - in Arbeit vermittelt 4 Teilnehmer/innen - selbständig gemacht 1 Teilnehmer/innen - in Ausbildung vermittelt 1 Teilnehmer/innen - keine Vermittlung 5 Teilnehmer/innen - Maßnahme nicht erfolgreich absolviert 1 Teilnehmer/innen - gesamt 12 Teilnehmer/innen Eingesetzte finanzielle Mittel: 218.159,- € Mittel aus dem ESF: 178.494,- € 4.4 Job-Club Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft führt seit 1990 im Auftrag der Stadt das Qualifizierungsprojekt "Job-Club“ durch. Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen erhalten dort persönliche Beratung in Einzel- und Gruppengesprächen. Außerdem bietet der Job-Club ein breites Angebot an Qualifizierungsmodulen: - Bewerbungstraining - EDV-Kurse für Einsteiger und Fortgeschrittene - Englisch für Einsteiger und Fortgeschrittene - Bewerbungstraining - Schreibmaschinenkurs - Zeitungsfrühstück mit Stellensuche - Telefontraining Wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht, konnten im Jahr 2004 von 42 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 34 Personen in Arbeit oder Aus-/Fortbildung vermittelt werden. Das Ergebnis konnte somit ggü. 2003 somit trotz der schwierigen Lage am Arbeitsmarkt verbessert werden. Verbleib Jahr Teilnehmer gesamt ausgesch. Teilnehmer Arbeit Fort-/ Ausbildung Arbeitsgelegenheit Ohne Vermittlung w m w m w m w m 2004 58 42 13 10 3 4 2 2 5 3 Eingesetzte Mittel in 2004: 132.400,- €
- Landesprogramm HARA Das Landesprogramm HARA (Hessisches Aktionsprogramm Regionale Arbeitsmarktpolitik) hat im Jahr 2000 das Programm Arbeit statt Sozialhilfe (AsS) abgelöst. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt finanziert. Die seit 2002 erweiterte mögliche Maßnahmepalette des Landesprogramms umfasst folgende verschiedene Fördermöglichkeiten: - Qualifizierungsmodule (bisher Vorschaltmaßnahmen und passgenaue Qualifizierung) - Hilfeplanung und Vermittlung - Vermittlungsagenturen - Sprungbrett - Experimente - Feste Betreuung - Job-Center - Arbeitnehmerüberlassung und - Kombilohn. In den vergangenen Jahren wurde in Frankfurt ausschließlich die Maßnahmeart "Sprungbrett“ durchgeführt. Wie im Bereich der "Hilfe zur Arbeit", wurde von der bisher üblichen "Entgeltvariante“ auf die "Mehraufwandsvariante“ umgestellt. Kooperierende Träger waren weiterhin Werkstatt Frankfurt, GFFB und Cariteam. Im Programm HARA 2004 konnte somit für 84 zusätzliche Maßnahmeplätze eine Komplementärfinanzierung in Höhe von 705.000 € aus Landes- und ESF-Mitteln erzielt werden. Die kommunale Ko-Finanzierung erfolgte im Rahmen der Zuwendungsverträge an die Träger. Die Laufzeit der Maßnahmen ist bis zum 31.12.05 befristet, da sie auf der Rechtsgrundlage der §§ 18, 19 BSHG gründen und diese, durch die Einführung des SGB II zu diesem Zeitpunkt, im Rahmen einer Übergangsregelung enden. Durch die Bereitstellung zusätzlicher ESF-Mittel in Höhe von 85.000,- € konnte in 2004 erstmals die Maßnahmeart "Qualifizierungsmodule“ in die Förderung aufgenommen werden. Hier bieten der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen und berami e.V. Orientierungskurse für Frauen an. Die kommunale Ko-Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Frauenreferats (vgl. Ziffer 8). In Folge der Einführung des SGB II plant das Land Hessen für 2005 eine neue inhaltliche Ausrichtung seiner Beschäftigungsprogramme. Es sollen verstärkt Maßnahmen im Bereich des SGB XII – Sozialhilfe, oder anfallende kommunale Aufgaben im Rahmen des SGB II (z.B. psychosoziale Beratung, Schuldner- und Suchtberatung) durch Landesmittel gefördert werden.
- Vermittlung in Arbeit Ziel der Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit ist die Integration der Beschäftigten in den regulären Arbeitsmarkt. Nur so wird es den Sozialhilfeempfänger/innen möglich, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen selbst zu bestreiten und dauerhaft unabhängig von Sozialhilfe zu leben. Schwerpunktmäßig schließt sich in Frankfurt die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt der lohnsubventionierten Beschäftigung an. Arbeitsplätze in diesem Bereich bieten die Träger Werkstatt Frankfurt e.V., die Gemeinnützige Frankfurter Frauenbeschäftigungs-gesellschaft mbh (GFFB), der Internationale Bund (IB), der Caritasverband e.V. (Cariteam), die Arbeitslosenselbsthilfe (ASH), sowie seit 2002 der Drogennotruf e.V. an. Wie in Ziffer 4.2 erwähnt, erfolgt in 2004 im Hinblick auf die Einführung des SGB II eine Umstellung auf Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante. Im Berichtsjahr schieden aus lohnsubventionierten Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von HzA- oder AvS-Maßnahmen insgesamt 1.614 Personen aus. Von diesen beendeten 1.142 die Maßnahme regulär, 77 fanden vorzeitig einen Arbeitsplatz, 81 brachen die Maßnahme ab und 314 schieden auf Grund von Arbeitgeberkündigungen aus. Auf Grund der anhaltend angespannten Lage am Frankfurter Arbeitsmarkt wird die Vermittlung von Sozialhilfeempfänger/innen und Teilnehmer/innen an HzA-Maßnahmen in den Arbeitsmarkt zunehmend schwieriger, zumal die Klientel der Beschäftigungsträger überwiegend Arbeit im gewerblich-technischen oder im einfachen Dienstleistungsbereich sucht. In diesen Branchen ist die Lage jedoch besonders prekär. Dies drückt sich auch durch die rückläufige Vermittlungsquote von 16,92 % aus (ggü. 22,5 % in 2003).
- Beratung und berufliche Qualifizierung von Frauen Die Arbeitsmarktentwicklung für Frauen bietet ein widersprüchliches Bild: Ihre Beschäftigungsquote hat sich in den letzten Jahren zumindest in den westlichen Bundesländern kontinuierlich verbessert; ihre Arbeitslosenquote liegt vielerorts deutlich niedriger als die der Männer. Diese beiden positiven Tendenzen gelten auch für die Stadt Frankfurt. Dennoch bestehen insgesamt erhebliche strukturelle Nachteile mit massiven negativen Auswirkungen für eine eigenständige Existenzsicherung fort. Der auf die Frauen entfallende Anteil bezahlter Arbeitszeit hat sich nicht mit ihrer steigenden Anzahl vergrößert, sondern ist im Gegenteil spürbar gesunken, da sie – wegen der weiterhin schwierigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie - die große Mehrheit aller in Teilzeit und geringfügig Beschäftigten stellen. Die Diskrepanz zwischen den Einkommen von Männern und Frauen ist nicht merklich kleiner, die Anzahl von Frauen in Führungspositionen nicht entscheidend größer geworden. Der Anteil junger Frauen in der dualen Ausbildung ist rückläufig - die Reihe ließe sich fortsetzen. Deshalb fördert das Frauenreferat seit seiner Entstehung Projekte zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen durch Beratung und berufliche Qualifizierung. Priorität haben Angebote für Frauen, die beim Zugang zu beruflicher Bildung und existenzsichernder Beschäftigung vor zusätzlichen Herausforderungen stehen, z. B.: - Berufsrückkehrerinnen / Wiedereinsteigerinnen - an- und ungelernte Beschäftigte, die ohne weitere Qualifizierung von Arbeitslosigkeit bedroht sind - eingewanderte Frauen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die keine Berufserfahrung haben oder deren Abschlüsse nicht anerkannt werden - (langzeit-)arbeitslose Frauen - Mädchen / junge Frauen ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss Aus dem Haushalt 2004 wurden für Angebote in diesen Handlungsfeldern 419.930 € zur Förderung eingesetzt. Davon entfielen 368.190 € auf explizit im Haushaltsplan genannte Projekte, 51.740 € wurden als Zuschüsse aus den innovativen Mitteln des Frauenreferats vergeben. 2004 war zum Ende des Jahres eine leichte Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Frankfurt festzustellen: Waren Ende 2003 nach Angaben der Agentur für Arbeit Frankfurt im Stadtgebiet insgesamt 29.335 Personen oder 10 % aller Erwerbspersonen arbeitslos [3] (17.831 / 11,7 % bei den Männern, 11.504 / 8,2 % bei den Frauen), so waren es Ende 2004 insgesamt 28.479 Personen oder 9,8 % (17.276 Männer, 11.203 Frauen). Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der monatlich gemeldeten Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Frankfurt jedoch um 4,2 % höher, die der gemeldeten freien Stellen um 17,3 % niedriger als
- Die Zugänge in Arbeitslosigkeit aus vorheriger Erwerbstätigkeit waren unvermindert hoch; besonders im für Frauen relevanten tertiären Sektor, aber auch im Handel wurden 2004 Stellen abgebaut. So meldeten sich allein im Dezember 2004 3.908 Personen unmittelbar im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis arbeitslos, während lediglich 1.967 Arbeitslose, also etwa halb so viele, wieder eine Erwerbstätigkeit aufnahmen. Nach Angaben der Arbeitsagentur wurde ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosenzahlen durch die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und ihre höheren Anforderungen an Mitwirkung und Eigeninitiative vermieden: Diese hatten eine erhöhte Vermittlung in Erwerbstätigkeit (insbesondere in Selbständigkeit) und zunehmende Abmeldung in die Nichterwerbstätigkeit zur Folge. Die Abmeldungen in die Nichterwerbstätigkeit stiegen 2004 gegenüber dem Vorjahr um 5.289 / 11,8 % auf 50.044 Personen. (Alle Angaben aus dem "Jahresrückblick 2004“ der Agentur für Arbeit Frankfurt.) Die Schwierigkeiten, die sich für Frauen bei konjunkturell schlechter Arbeitsmarktlage aus der veränderten Arbeitsmarktpolitik des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit ergeben, hielten 2004 an. Das explizite Ziel, mehr Integrationen in den Arbeitsmarkt bei geringerem Mitteleinsatz zu erreichen, wurde auch im vergangenen Jahr durch drastische Einsparungen im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung verfolgt. Der Wegfall der Zielgruppenförderung bei den beruflichen Bildungsmaßnahmen betrifft genau die Personengruppen, die bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt besondere Unterstützung brauchen. Passgenaue Maßnahmen, z. B. für Migrantinnen mit ihrer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote oder für Berufsrückkehrerinnen, werden mit ganz wenigen Ausnahmen nicht mehr durchgeführt. Für arbeitslose Frauen ohne eigenen Leistungsbezug sind die Qualifikationsmöglichkeiten besonders eingeschränkt. Geschlechtsspezifische Merkmale weiblicher Berufsbiografien wirken sich wieder verstärkt als Hemmnisse bei der Zuteilung von beruflichen Bildungschancen und für den Zugang zum Arbeitsmarkt aus. Das bringt Probleme sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die durch das Frauenreferat geförderten Arbeitsmarktprojekte, da sie genau auf diese Zielgruppen spezialisiert sind. Zum einen können die verbleibenden Angebote häufig nicht mehr in geschlechtshomogenen Gruppen durchgeführt werden, auch wenn Träger mit diesem Ansatz gute Erfolge erzielt haben und ihre Adressatinnen das gerne möchten. Als weitere Folgen sind Kündigungen von Mitarbeiterinnen, Gefährdung einzelner Träger bis hin zur Insolvenz und die Gefährdung der Projektinfrastruktur insgesamt zu nennen. Im Februar 2004 musste berami vorläufige Insolvenz anmelden. Der insbesondere für die Zielgruppe Migrantinnen und Aussiedlerinnen wichtige Verein konnte jedoch nach einem erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahren als berami – berufliche Integration e.V. erneut seine Arbeit aufnehmen und mit verkleinerter Belegschaft und Angebotspalette wieder aktiv werden. Auf der individuellen Ebene wird von den Arbeitsmarktprojekten eine erhebliche Verunsicherung von Frauen und ein steigender Beratungs- und Orientierungsbedarf bei komplexeren Problemlagen berichtet. Die veränderten gesetzlichen Grundlagen und die Neuausrichtung der Arbeitsagentur führen zu einer Vielzahl von Nachfragen. Das eingeschränkte Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen aller Art bei gleichzeitigem Wegfall zielgruppenspezifischer Maßnahmen macht es immer schwieriger, perspektivisch tragfähige Lösungen zu entwickeln. Immer mehr sehr gut qualifizierte und berufserfahrene Frauen münden mangels besserer Alternativen in Beschäftigungen weit unter ihrem Qualifikationsniveau ein. Bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit werden Risiken und Chancen unter großem subjektivem Druck häufig unrealistisch eingeschätzt. Berichtet werden verstärkte Ratlosigkeit, Resignation und Rückzugstendenzen der Frauen, Überforderungsgefühle, Ängste vor Abhängigkeit in Beziehungen und Angst vor Armut. Selbst bei kostengünstigen Angeboten bitten immer mehr Frauen um Ermäßigung oder Zuschüsse zu Fahrtkosten. Positiv ist zu erwähnen, dass es trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen (verstärkt durch die Kürzung der Landesmittel für den Bereich Berufsorientierung) gelang, ab Frühjahr 2004 für zwei Jahre ein neues Angebot für Berufsrückkehrer/innen zu realisieren. Das "Forum Berufsrückkehr“ wird von drei Trägern in Kooperation durchgeführt; die Finanzierung wird durch Mittel der Arbeitsagentur Frankfurt und aus der 2004 auf Beschluss der Stadtverordneten erhöhten kommunalen Förderung dieser Träger durch das Frauenreferat aufgebracht. Auch der Girls’ Day 2004 muss hervorgehoben werden. Zur Verbesserung ihrer Berufschancen ist aus Sicht des Frauenreferats die Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen unerlässlich. Deshalb koordinierte das Frauenreferat auch 2004 den "Girls’ Day – Mädchenzukunftstag“. In Kooperation mit den Gesamtfrauenbeauftragten der Stadt Frankfurt und einer großen Reihe weiterer Partner/innen wie Wirtschaftsförderung, IHK und Handwerkskammer, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit war der Aktion großer Erfolg beschieden: 77 Unternehmen, Institutionen, Betriebe und Ämter der Stadtverwaltung machten es möglich, dass mehr als 1.500 Schülerinnen der Klassen 5-13 einen Tag lang in technische und naturwissenschaftliche Berufsbereiche "hineinschnuppern“ und ein attraktives Angebot erleben konnten. Im Folgenden werden die durch das Frauenreferat bezuschussten Träger und Projekte mit ihren jeweils geförderten Leistungsbereichen benannt:
- Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. setzt sich für die Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in Ausbildung und am Arbeitsmarkt ein. Seine Beratungsstelle "Neue Wege – Neue Pläne“ bietet Weiterbildungsberatung für Frauen an und unterstützt sie in den unterschiedlichsten Berufs- und Lebenssituationen bei der beruflichen Standortbestimmung und Neuorientierung. Auch an der Erstausbildung für junge Migrantinnen zur Bürokauffrau, die erfolgreich im Lernortverbund von Betrieben, Berufsschulen und Träger durchgeführt wird, beteiligt sich das Frauenreferat, ebenso wie das Dezernat für Jugend und Soziales, regelmäßig durch einen Zuschuss. Neu ist die Beteiligung am Forum Berufsrückkehr (s.o.) Zuschuss des Frauenreferats an den Verein zur beruflichen Förderung: 103.740 € 2. berami – berufliche Integration e. V. bietet berufliche Orientierung und Qualifizierung für Migrantinnen und Aussiedlerinnen mit niedrigen, veralteten oder in Deutschland nicht anerkannten Qualifikationen. Das Frauenreferat fördert drei Bereiche: die "Offene Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf“ für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft und häufig auch mit der deutschen Sprache nicht genügend vertraut sind; die "Brücke zum Beruf“ für Migrantinnen, die sich anspruchsvolle Ziele für ihre berufliche Entwicklung setzen; die Weiterbildungsberatung in Betrieben, die sowohl die Personalverantwortlichen als auch gering qualifizierte Beschäftigte in Betrieben für Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit gewinnen will. Neu ist die Beteiligung am Forum Berufsrückkehr (s.o.) Zuschuss des Frauenreferats an berami: 150.000 €
- Das Frauen-Softwarehaus e. V. bietet u. a. Beratung und Information im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Frauen werden über die aktuellen marktrelevanten Qualifikationsanforderungen informiert und bei der Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten für ihren Kenntnisstand und ihre beruflichen Zielsetzungen beraten. Neu ist die Beteiligung am Forum Berufsrückkehr (s.o.) Zuschuss des Frauenreferats an das Frauen-Softwarehaus: 18.750 €
- Frauenbetriebe – Qualifizierung für die berufliche Selbständigkeit e. V. unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung von Unternehmen: durch Existenzgründungsberatungen und Kurse nach dem sozioökonomischen Beratungs- und Qualifizierungsansatz, Coachings und Aufbauberatung. Durch eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten wird das frauenspezifische Gründungswissen für regionale Struktur-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung nutzbar gemacht. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Pilotprojekts zur Betriebsübernahme wird das erworbene Know-how seit Juli 2003 in einer Weiterbildungs- und Beratungsstelle zur Unternehmensnachfolge anderen Institutionen zur Verfügung gestellt, um diesen Ansatz für den laufenden – tausendfachen – Generationswechsel in Familien-betrieben nutzbar zu machen. Die Bezuschussung der Frauenbetriebe e.V. erfolgt durch das Wirtschaftsdezernat für spezifische arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte in Höhe von 55.000 €. Zuschuss des Frauenreferats an die Frauenbetriebe: 95.700 € u. 16.000 € aus innovativen Mitteln Außerdem wurden Projektförderungen in Höhe von 35.740 € aus innovativen Mitteln für sechs kleinere Projekte von fünf Trägern vergeben. Frauen-Softwarehaus: Internet für Migrantinnen 4.200,00 € Internet als Arbeitsplattform 4.190,00 € Diakonisches Werk: Arbeitsvermittlung für schwervermittelbare Frauen 4.450,00 € Internationaler Bund: Assessmentcenter für Mädchen 9.000,00 € Frauen als Führungskräfte in der Gastronomie 9.000,00 € Verein zur beruflichen Förderung von Frauen: Bewerbungstexte überzeugend formulieren 4.900,00 € Auch 2004 war das Frauenreferat mit eigenen Teilprojekten in zwei Entwicklungspartnerschaften der europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL vertreten. In MARE, Migration und Arbeit Rhein-Main, soll mit der Strategie des Gender Mainstreaming die Chancengerechtigkeit für jugendliche und erwachsene Migrantinnen und Migranten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit erhöht werden. In Equal-IT-y wird, zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen in Richtung der IT- Berufe, in Kooperation mit sechs Frankfurter Schulen und weiteren Partnern, ein Projekt "Informationstechnologie für Mädchen in Schulen und Jugendhilfe“ durchgeführt. Fazit: Die fortbestehende Schwäche des Arbeitsmarkts, die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes und die veränderte Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit sind mit erhöhten Arbeitsmarktrisiken für Frauen verbunden. Sie vermindern die Chancen von Frauen, nach einer Unterbrechung ihrer Beruftätigkeit z. B. wegen familiärer Verpflichtungen oder Arbeitslosigkeit wieder auf ihren vorherigen Qualifikationsniveau einzusteigen. Sowohl für die Frauen als auch für die geförderten Träger und Projekte sowie viele Kooperationspartner/innen war das Jahr 2004 in doppelter Hinsicht durch Unsicherheit geprägt: zum einen durch die Auswirkungen der bereits durchgeführten Reformen, zum anderen durch die bevorstehende Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und die damit verbundenen tiefgreifenden individuellen und institutionellen Veränderungen. Beispielsweise entfällt durch die Einführung des SGB II ab 01.01.2005 die Finanzierung von Angeboten für den Personenkreis der (bisherigen) Arbeitslosenhilfebezieherinnen durch die Arbeitsagentur, ohne dass im Rahmen des SGB II vergleichbare Angebote schon etabliert sind oder sein können. Deshalb wird es auch 2005 darauf ankommen, die Veränderungen des Arbeitsmarktes, seine Strukturen und Instrumentarien kritisch zu begleiten und die Umsetzung von SGB III und SGB II kontinuierlich darauf zu prüfen, wie der gesetzlich geforderte Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung eingelöst wird. § 1 SGB III formuliert, dass in der Arbeitsförderung "die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen“ sei. § 1 SGB II nimmt diese Norm fast wortgenau auf, und auch im Gründungsvertrag der ARGE Frankfurt ist als fachlicher Grundsatz verankert: "Die ARGE legt bei ihrer Arbeit Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter zugrunde und stellt sicher, dass Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität u. ä. ausgeschlossen ist.“ Dieser Grundsatz muss 2005 im Rahmen der Maßnahmeplanung und der individuellen Eingliederungsvereinbarungen mit Leben gefüllt werden. Darüber hinaus ist mit Aufmerksamkeit zu verfolgen, wie sich das neue Zuwanderungsrecht im Zusammenwirken mit den Arbeitsmarktreformen auf die Beschäftigungssituation bzw. die beruflichen und sozialen Perspektiven einzelner Gruppen von Migrantinnen auswirken wird. Last but not least sind weiterhin die negativen Konsequenzen zu thematisieren, die besonders für Frauen aus der drastischen Sparpolitik im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit und aus dem Wegfall der Zielgruppenförderung resultieren. Hier sind Alternativen zu entwickeln, die notwendige Qualifizierung ermöglichen.
- Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Gewerbeberater Die Gewerbeberatung betreut vor allem kleine und mittelständische Betriebe und unterstützt diese bei der Lösung von betrieblichen Standortproblemen. Darüber hinaus hilft sie bei der Klärung von Personalfragen und vermittelt mit Unterstützung der Arbeitsagentur Arbeitslose in den Arbeitsmarkt. Kennzeichnend für die Arbeit der Gewerbeberatung ist die aufsuchende Vorgehensweise. In 2004 konnten 341 Betriebsberatungen abgeschlossen werden. Durch die von den betroffenen Betrieben und der Gewerbeberatung gemeinsam entwickelten Lösungen konnten insgesamt 130 Arbeitsplätze in Frankfurt gesichert werden. 41 Personen konnten durch die Gewerbeberater in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Darunter waren 10 Ausbildungsplätze und 13 Praktikantenplätze. In fünf Fällen konnten die Voraussetzungen für das Ortsdiener-Projekt geschaffen werden. Existenzgründungs-Förderung Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Das Zentrum beinhaltet zwei Projekte:
- Die Kompass-Maßnahme "Unternehmerfabrik" - Aus der Arbeitslosigkeit in die unternehmerische Selbständigkeit.
- Das Startup-Zentrum, in dem Gründer aus der Kompass-Maßnahme, aber auch externe Gründer, Räumlichkeiten mieten können. Der Wirtschaftsförderung obliegt die immobilienwirtschaftliche Betreuung des Zentrums. Zur Kompass-Maßnahme: Die Kompass gGmbH mit den Gesellschaftern Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., Frauenbetriebe - Qualifikation für die berufliche Selbständigkeit -e.V. und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH organisiert die Kompass-Maßnahme und führt diese mit Unterstützung der Arbeitsagentur Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main durch. Auf den Informationsveranstaltungen der Kompass gGmbH wurden in 2004 2.090 Teilneh.mer registriert. 237 Teilnehmer haben ein Einzel-Assessment durchlaufen.
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Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2005 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 702 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 9. Februar 1996. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: , SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)