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Jährlicher Bericht an die Stadtverordnetenversammlung zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 26.07.2004, B 488

Betreff:

Jährlicher Bericht an die Stadtverordnetenversammlung zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2003, § 6578

- NR 601 SPD, NR 702 GRÜNE, B 842/03 -

Jahresbericht zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik 2003

  1. Situation des Frankfurter Arbeitsmarktes
  2. Beschäftigungsinitiativen 2.1 ABM-Stadtprogramm 2.2 Gesellschaft für Jugendbeschäftigung 2.3 Maßnahmen der Jugendberufshilfe 2.3.1 Ausbildungsverbünde 2.3.2 Ko-finanzierte Ausbildungsprogramme 2.3.3 Außerbetriebliche Ausbildung 2.3.4 Landesprogramm "Ausbildung statt Sozialhilfe“ 2.3.5 Maßnahmen zur Berufs- und Arbeitsvorbereitung
  3. Kooperation mit dem Arbeitsamt Frankfurt 3.1 Agentur Jugend und Arbeit 3.2 Arbeit Sofort
  4. Hilfe zur Arbeit 4.1 Arbeit vor Sozialhilfe 4.2 Beschäftigungsmaßnahmen der Hilfe zur Arbeit 4.3 TÜV-Akademie Rheinland 4.4 Job-Club
  5. Landesprogramm "HARA“
  6. Vermittlung in Arbeit
  7. Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (WFG)
  8. Berufliche Qualifizierung von Frauen
  9. Ausblick Vorbemerkung Der Jahresbericht zur Beschäftigungsförderung für das Jahr 2002 (B 842 vom 10.10.03) wurde in der
  10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.03 zur Kenntnis genommen mit der Maßgabe, dass der Magistrat beauftragt wird, die Daten künftig geschlechtsspezifisch zu erheben und auszuweisen (§ 6578). Zu diesem Zeitpunkt war die Datenerhebung für das Jahr 2003 überwiegend bereits erfolgt. In etlichen Bereichen konnten die erhobenen Daten noch nach Geschlechtern getrennt aufgearbeitet werden. In einigen Bereichen war dies leider nicht mehr möglich.
  11. Situation des Frankfurter Arbeitsmarktes Der jährliche Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zur "Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“ für das Jahr 2003 ist eine Fortschreibung des Berichts von 2002 (B 842) zum Stichtag 31.12.
  12. Die negative Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarktes des Jahres 2002 setzte sich im Jahr 2003 vor dem Hintergrund der weiterhin schwachen Konjunktur verstärkt fort. Im Dezember 2003 waren im Arbeitsamtsbezirk 48.972 Menschen arbeitslos (davon 20.239 Frauen), im Stadtgebiet 29.335 (davon 11.504 Frauen). Dies entspricht einem Anstieg von 8.085 (+19,7%) im Arbeitsamtsbezirk, bzw. 4.932 (20,2%) im Stadtgebiet. Die Arbeitslosenzahlen haben somit wieder den Stand von 1998 erreicht, und liegen nur noch wenig unter dem Höchststand von Dezember 1997 (AA-Bezirk 1998: 47.873, 1997: 51.996). Arbeitslosenzahlen im Jahresvergleich Dezember 1997 bis 2003 Im Arbeitsamtsbezirk Frankfurt/Main Stadt Ffm. gesamt Langzeitarbeitslose unter unter 25 Jahre 20 Jahre Dez 97 51.996 17.728 4.746 1.118 31.621 Dez 98 47.873 17.475 4.014 944 29.220 Rückgang 1998 4.123 253 732 174 2.401 Dez 98 47.873 17.475 4.014 944 29.220 Dez 99 42.699 16.347 3.319 817 25.841 Rückgang 1999 5.174 1.128 695 127 3.379 Dez 99 42.699 16.347 3.319 817 25.841 Dez 00 35.677 13.510 2.710 685 21.535 Rückgang 2000 7.022 2.837 609 132 4.306 Dez 00 35.677 13.510 2.710 685 21.535 Dez 01 36.767 10.198 3.526 737 22.333 Zunahme 2001 1.090 816 52 798 Rückgang 2001 -3.312 Dez 01 36.767 10.198 3.526 737 22.333 Dez 02 40.887 10.185 3.467 541 24.403 Zunahme 2002 4.120 2.070 Rückgang 2002 -13 -59 -196 Dez 02 40.887 10.185 3.467 541 24.403 Dez 03 48.972 14.392 4.670 736 29.335 Zunahme 2003 8.085 4.207 1.203 195 4.932 Korrelierend mit der steigenden Arbeitslosigkeit sank der Stand der sozial-versicherungspflichtig beschäftigten Personen im Arbeitsamtsbezirk Frankfurt von 2002 bis 2003 von 728.594 auf 711.429 (davon 308.405 Frauen) was einem Rückgang um 17.165 entspricht. Der Anteil der arbeitslosen Ausländer/innen an allen arbeitslos gemeldeten Personen blieb nach Anstiegen in den Vorjahren (2000: 32,1%, 2001: 33,1%, 2002: 31,1%) konstant und lag in 2003 bei 31,3% . Ein deutlicher Anstieg ist bei den Langzeitarbeitslosen zu verzeichnen, deren Zahl im AA-Bezirk von 10.185 im Jahr 2002 auf 14.392 im Jahr 2003 anstieg, was einer Steigerung von 41,3% entspricht. Dies belegt auch die Entwicklung der Leistungsbezieher. So stieg die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld um 25% auf 26.920, der Arbeitslosenhilfeempfänger jedoch um 31% auf 16.
  13. Die gleiche negative Entwicklung zeichnete sich auch bei den Arbeitslosen unter 25 Jahren ab, ihre Zahl stieg von 3.467 im Jahr 2002 auf 4.670 (+34,6%) in
  14. Bei den unter 20-jährigen von 541 in 2002 auf 736 (+36%) in
  15. Trotz der gemeinsamen intensiven Bemühungen des Arbeitsamtes und des Jugend- und Sozialamtes in der Agentur "Jugend- und Arbeit“ konnte dieser Entwicklung angesichts der konjunkturellen Probleme auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht gegengesteuert werden.
  16. Beschäftigungsinitiativen 2.1 2.1 ABM-Stadtprogramm Mit dem ABM-Stadtprogramm unterstützt die Stadt Frankfurt am Main durch Ergänzung der Mittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Arbeitsamt Frankfurt und Jugend- und Sozialamt fördern dabei jeweils 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes nach SGB III. Auf Grund von Mittelkürzungen im Haushalt 2003 um 500.000,- € konnten im ABM-Stadtprogramm 2003 insgesamt weniger Maßnahmen (78 statt 93) mit weniger Teilnehmer/innen (164 statt 215) als im Vorjahr ko-finanziert werden. Der Schwerpunkt lag wieder bei Maßnahmen für Jugendliche und bei der Verbesserung des Angebotes der Sozialen Dienste (64% der Maßnahmen und 74% der Teilnehmer/innen). Im Einzelnen wurden in 2003 folgende Maßnahmefelder[1] abgedeckt: Maßnahmefeld Anzahl der Projekte Personenzahl 2003 2002 2003 2002 Jugend 13 33 57 98 Soziale Dienste 37 38 65 86 Kultur 7 5 9 5 Schule / Bildung 8 4 8 4 Umwelt 0 4 0 9 Sport 0 1 0 1 Sonstiges 13 8 25 12 Summe 78 93 164 215 Im Jahr 2004 wird sich die Förderstruktur bei ABM durch die Veränderungen im SGB III ändern. Es werden dann zukünftig monatliche Festbeträge an ABM-Träger gezahlt, die aber deutlich unter der jetzigen prozentualen Förderung liegen werden. Ob die Träger in der Lage sein werden, die dann offenen Restkosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, bleibt abzuwarten. Eingesetzte Mittel in 2003: 1.840.460,- € 2.2 Gesellschaft für Jugendbeschäftigung Im Jahr 1997 wurde die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb) gegründet. Sie ist keine Beschäftigungsgesellschaft im engeren Sinn, sondern hat den Auftrag, individuell, zielgerichtet und einzelfallorientiert benachteiligten Jugendlichen die Integration in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierbei orientiert sich die Arbeit mit den Jugendlichen an deren Fähigkeiten und Möglichkeiten und erfolgt stets in enger Kooperation mit anderen Institutionen, wie Schulen, sozialen Diensten und dem Arbeitsamt. In den verschiedenen Projektbereichen konnten im vergangenen Jahr insgesamt 1.157 Jugendliche erreicht und betreut und größtenteils vermittelt werden. Seit Anfang des Jahres 2002 unterstützt die gjb die Arbeit der Agentur "Jugend und Arbeit“ (siehe auch Kapitel 3.1) und sieht dabei ihren Schwerpunkt in der beruflichen Integration von besonders benachteiligten Jugendlichen, die aufgrund ihrer psychosozialen Situation die vorhandenen Angebote nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies waren im Jahr 2003 314 Jugendliche, davon 37% junge Frauen. Für 33 Jugendliche reichte der Erstkontakt aus, um ihre Situation zu klären. Von den 281 Jugendlichen, die längerfristig betreut wurden, konnten 200 in Maßnahmen vermittelt werden: Schule 2,5 % Praktikum 27 % Qualifizierungsmaßnahme 12,5% Ausbildung
  17. Arbeitsmarkt 29 % Überbetriebliche Ausbildung 2 % Schulische Ausbildung 0,5 % Beschäftigung
  18. Arbeitsmarkt 19,5 % Beschäftigung
  19. Arbeitsmarkt 7 % Die übrigen Jugendlichen befinden sich zur Zeit weiterhin in Betreuung. Im Rahmen der Kooperation im Stadtteil fand wie bereits in den vergangenen Jahren eine enge und verbindliche Zusammenarbeit mit den Projekten "Streetwork Innenstadt“ und "Kind in Nied“ statt. Gemeinsam wurden 190 Jugendliche betreut, von denen 75 vermittelt werden konnten, davon 33% junge Frauen: Vermittlungsergebnisse: Schule 8% Qualifizierungsmaßnahmen 16% Praktikum 12% Ausbildungsmarkt 6,7% Überbetriebliche Ausbildung 5,3% Arbeit 44%
  20. Arbeitsmarkt 8% Daneben gibt es zahlreiche Kooperationen mit den sozialen Diensten in Frankfurt. Die Maßnahmeplanung und Begleitung wurde in enger Kooperation mit ca. 25 sozialen Einrichtungen durchgeführt. So konnten 124 Jugendliche erreicht werden (davon 31% junge Frauen), von denen 77 in Maßnahmen vermittelt wurden . Ein wichtiges Standbein der gjb ist seit 1998 die Arbeit an 13 beruflichen Schulen Frankfurts durch die Integrationsberater an beruflichen Schulen. Dort werden alle benachteiligten Jugendlichen ohne erkennbare berufliche Perspektive informiert, beraten und individuell unterstützt. Im Jahr 2003 waren dies 425 Jugendliche, davon 39% junge Frauen, von denen 282 in Maßnahmen, Ausbildung oder Beschäftigung vermittelt werden konnten. Die übrigen werden z.T. weiterhin betreut, sind verzogen oder ihre Situation ist nicht bekannt. (vgl. hierzu auch Kap. 7: Beitrag der Wirtschaftsförderung Frankfurt) Aber auch diejenigen Jugendlichen, die zwar an den beruflichen Schulen angemeldet sind, aber dort nicht erscheinen, sollen angesprochen und ggf. wieder integriert werden. Durch persönliches Aufsuchen soll versucht werden, die Situation dieser Jugendlichen zu klären und sie in ihrer beruflichen oder schulischen Orientierung zu unterstützen. Im vergangenen Jahr konnten 104 von 122 gemeldeten Schülerinnen und Schüler erreicht werden. In 76 Fällen ergab sich dabei kein Unterstützungsbedarf, da diese bereits in Ausbildung oder an einer anderen Schule waren. Von den restlichen 28 konnten 6 in eine Maßnahme vermittelt werden, bei den übrigen ist der Vermittlungsprozess noch nicht abgeschlossen. Eingesetzte finanzielle Mittel in 2003: 1.283.961,- € 2.3 Maßnahmen der Jugendberufshilfe Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden auch im Jahr 2003 in Ergänzung zu den Maßnahmen der Arbeitsverwaltung zahlreiche Angebote für arbeitslose Jugendliche durch das Jugend- und Sozialamt gefördert. Diese Angebote richten sich insbesondere an benachteiligte Jugendliche, die aufgrund ihrer sozialen Situation besondere Schwierigkeiten haben, einen unmittelbaren Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu finden. Die Förderung von Ausbildungsplätzen erfolgt über unterschiedliche Modelle - Ausbildungsverbünde - Ko-finanzierte Ausbildungsprogramme - Das Landesprogramm "Ausbildung statt Sozialhilfe“ - Außerbetriebliche Ausbildung nach § 13 KJHG 2.3.1 Ausbildungsverbünde Das Ziel von Ausbildungsverbünden ist die Schaffung neuer Ausbildungsplätze in Unternehmen, in der Regel in Klein- und mittelständischen Betrieben, die ohne Unterstützung nicht ausbilden könnten. Durch zwei Träger, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und dem Zentrum für Weiterbildung, konnten im Jahr 2003 weitere 30 Ausbildungsplätze neu geschaffen werden. Insgesamt standen somit in den unterschiedlichen Ausbildungsjahrgängen ca. 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Rahmen der Ausbildungsverbünde des Jahres 2000 haben von 29 Auszubildenden im Jahr 2003 22 Jugendliche erfolgreich ihre Ausbildung beendet, davon 14 junge Frauen. Von diesen wurden 11 vom Ausbildungsbetrieb anschließend übernommen, 6 fanden eine andere Stelle, 2 absolvierten ihren Zivildienst und 2 besuchen eine weiterführende Schule. Eine junge Frau ging in Familienzeit. Eingesetzte finanzielle Mittel: 224.645,- € 2.3.2 Ko-finanzierte Ausbildungsprogramme Eine ganze Reihe von Ausbildungsmaßnahmen werden in Kooperation mit anderen Institutionen, wie dem Arbeitsamt, dem Frauenreferat und dem Land Hessen durchgeführt. Hierzu gehört das Modellprojekt "Erstausbildung in Teilzeit für junge Mütter“ in dem jährlich 12 junge Frauen, die größtenteils alleinerziehend sind, eine Ausbildung zur Bürokauffrau beginnen können. Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen führt dieses Projekt seit 1998 durch. Im Jahr 2003 beendeten 10 junge Frauen erfolgreich ihre Ausbildung, 6 von ihnen konnten unmittelbar in eine Arbeit vermittelt werden, davon 3 im bisherigen Kooperationsbetrieb. Eingesetzte finanzielle Mittel: 180.889,-€ Seit 1990 führt die Faprik gGmbH ein Ausbildungsprojekt für junge Mädchen und Frauen für die Berufe Verkäuferin und Kauffrau im Einzelhandel durch. An der Finanzierung beteiligt sich das Land Hessen mit dem Programm "Ausbildung in der Migration“. Im Jahr 2002 begannen acht junge Frauen ihre Ausbildung, alle setzten diese im Jahr 2003 fort. Aus vorangegangenen Ausbildungsgängen gab es drei Frauen, die ihre Prüfung wiederholen mussten und diese im Juni 2003 erfolgreich abschlossen. Eine junge Frau machte sich selbständig, eine weitere fand eine Stelle als Verkäuferin Eingesetzte finanzielle Mittel: 79.800,-€ Ausschließlich an Migrantinnen richtet sich das Ausbildungsangebot des Vereins zu beruflichen Förderung von Frauen. Seit 1997 werden 12 junge Frauen aus allen Teilen der Welt in Kooperation mit Betrieben zur Bürokauffrau ausgebildet. An den Kosten beteiligen sich das Frauenreferat und über das Land Hessen der Europäische Sozialfonds. Im Jahr 2003 konnten 6 junge Frauen erfolgreich ihre Ausbildung beenden, zwei von ihnen wurden vom Kooperationsbetrieb übernommen, die übrigen sind noch auf Stellensuche. Eingesetzte finanzielle Mittel: 34.882,-€ 2.3.3 Außerbetriebliche Ausbildung Seit vielen Jahren fördert das Jugend- und Sozialamt auf der Grundlage des § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 52 außerbetriebliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche. Der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit stellt 10 Ausbildungsplätze zum Schreiner zur Verfügung, die im Jahr 2003 alle besetzt waren. Drei Jugendliche konnten die Ausbildung erfolgreich beenden, davon eine junge Frau. Zwei konnten direkt in eine Arbeit vermittelt werden, ein Teilnehmer besucht eine weiterführende Schule, um das Fachabitur zu machen. Beim Internationalen Bund stehen 42 Ausbildungsplätze in verschiedenen Berufen zur Verfügung. Hier konnten 4 Jugendliche ihre Ausbildung erfolgreich beenden, ein Jugendlicher kündigte selbst kurz vor Ende der Ausbildung, ein junger Mann und eine junge Frau gingen ins Ausland, eine junge Frau gründete eine Familie. Die übrigen befinden sich noch in Ausbildung. Mit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September 2003 wurde die Konzeption beim Internationalen Bund dahingehend verändert, dass in Zukunft in enger Kooperation mit Betrieben ausgebildet werden soll. Im Ergebnis führt dies zu einer Steigerung der Ausbildungsplätze auf 58 mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Herbst 2003 bei einer Reduzierung der Fördersumme um 50.000,-€. Eingesetzte finanzielle Mittel: 579.164,- € 2.3.4 Landesprogramm "Ausbildung statt Sozialhilfe“ Seit 1998 finanziert das Hessische Sozialministerium zusammen mit der Stadt Frankfurt Ausbildungsplätze für junge Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Zwei Frankfurter Träger, Werkstatt Frankfurt e.V. (WF) und das Bildungszentrum des Hessischen Handels (BZHH), sind Partner in diesem Landesprogramm und bieten Ausbildungsplätze in verschiedenen Berufen an. Im Jahr 2003 wurden 16 Plätze neu gefördert. Im Jahr 2003 befanden sich insgesamt 49 Jugendliche in diesem Programm, davon 27 junge Frauen. 7 Teilnehmer schlossen im Sommer ihre Ausbildung erfolgreich ab. Seit Beginn des Programms konnten 51 % der Jugendlichen die Ausbildung erfolgreich abschließen, was angesichts ihrer vielfältigen Problemlagen als Erfolg zu werten ist. Eingesetzte finanzielle Mittel: Landesmittel: 233.400,- € kommunale Mittel: 95.896,- € (an BZHH)[2] 2.3.5 Berufsvorbereitung – Berufsorientierung Für eine große Zahl benachteiligter Jugendlicher ist es aufgrund vorhandener Defizite nicht möglich, direkt in Ausbildung oder Arbeit zu gehen. Aus diesem Grund finanziert das Jugend- und Sozialamt eine Reihe von Maßnahmen, die niederschwellig und zielgruppenorientiert die Berufsreife fördern sollen. Ziel ist der Übergang in Ausbildung, Arbeit oder eine weiterführende Schule. An der Finanzierung eines Teils der Projekte beteiligt sich das Arbeitsamt Frankfurt. Bestandteil aller Projekte sind: - Vermittlung allgemeiner Kenntnisse, wie Deutsch, Mathematik und EDV - Vermittlung fachspezifischer Kenntnisse - Einüben von Schlüsselqualifikationen - Bewerbungstraining - Betriebliche Praktika - Sozialpädagogische Betreuung Träger Projekt Anzahl der Plätze Verein Arbeits- und Erziehungshilfe Schulrestaurant Ernst- Reuter-Schule –"Poggibonsi“ 15 Verein Arbeits- und Erziehungshilfe Renovierungsarbeiten "Lack-Zack“ 15 Ev. Verein für Jugendsozialarbeit Betrieb des Bistros Am Bügel 8 Internationaler Bund Fahrradwerkstatt "Bike-Point“ 9 Lehrerkooperative Praxislernprojekt 40 Lehrerkooperative Hauptschulabschlussprojekt 30 Zentrum für Weiterbildung Berufsorientierung für Migrantinnen 20 Faprik gGmbH Betrieb eines Schülercafés von Mädchen u. jungen Frauen (Start II) 10 Insgesamt nahmen an diesen Maßnahmen 153 Jugendliche teil (die Teilnehmerzahl ist bedingt durch vorzeitiges Ausscheiden und Nachbesetzung höher als die Platzzahl von 147), hiervon waren 89 Mädchen und junge Frauen. Von diesen konnten 96 Jugendliche anschließend vermittelt werden, davon 16 % in Arbeit, 55 % in Ausbildung, 13 % in Maßnahmen der Jugendberufshilfe und 16 % in eine weiterführende Schule. Eingesetzte finanzielle Mittel: 1.162.685,- € 2.3.6 Beratungsstellen Seit Juli 2000 fördert das Land Hessen anteilig die "Fachstelle Jugendberufshilfe“. Ihre Aufgaben gliedern sich in zwei Bereiche: Die strategischen Aufgaben, zu denen die Planung, Koordination, Optimierung und Verstetigung der regionalen Angebote der Jugendberufshilfe gehören, sind beim Jugend- und Sozialamt angesiedelt. Die operativen Aufgaben, wie Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung, Arbeit oder Maßnahmen werden von fünf Beratungsstellen in freier Trägerschaft wahrgenommen, die für diese Aufgabe vom Jugend- und Sozialamt finanziell gefördert werden. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 1.127 Jugendliche beraten und betreut, darunter 612 Mädchen und junge Frauen. Insgesamt konnten 545 Jugendliche vermittelt werden, davon 101 in Ausbildung, 41 in Arbeit, 194 in eine weiterführende Schule sowie 149 in Maßnahmen und 60 in Sprachkurse oder Praktika. Eingesetzte finanzielle Mittel: 458.024,- €
  21. Kooperation mit dem Arbeitsamt 3.1 Agentur Jugend und Arbeit Die Agentur "jugend und arbeit Frankfurt" (ja-Frankfurt) wird seit dem 01.10.2001 als Kooperationsprojekt zwischen dem Arbeitsamt Frankfurt und dem Jugend- und Sozialamt realisiert. "ja - Frankfurt" ist eine von beiden Ämtern geführte Clearing-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für junge Menschen unter 25 Jahren, die ohne Ausbildung oder ohne Beruf sind. Zentrale Aufgabe ist es, diese junge Menschen in Arbeit, in Ausbildung oder in eine geeignete Maßnahme zu integrieren. Der Bestand der in der Jugendagentur betreuten jungen Menschen unter 25 Jahren hat sich zum Jahresende insbesondere wegen der erheblichen Verschlechterungen auf dem Arbeits- und dem Ausbildungsmarkt im Jahresvergleich um 590 junge Menschen erhöht. Gleichzeitig stieg auch Anteil an jungen SozialhilfeempfängerInnen in der Jugendagentur an. Im Berichtszeitraum hat sich die Gesamtzahl der jungen Menschen, die die Jugendagentur neu aufgesucht haben, auf insgesamt 6.976 junge Menschen erhöht . Monatlich waren dies im Schnitt 581 Personen. Die durchschnittlichen monatlichen Kundenbewegungen - Zu- und Abgänge umfassend - beliefen sich auf 1.122 junge Menschen. Diese hohen Bewegungszahlen machen deutlich, dass die Jugendagentur eine zentrale Aufgabenstellung in der Jugendberufshilfe wahrnimmt. Gleichzeitig wird deutlich, dass das "ja-Frankfurt" von den jungen Menschen gut angenommen wird. Neben diesem Gesamtüberblick folgt ein spezifischer Blick auf die von der Eröffnung bis Ende 2003 von den Mitarbeiterinnen des Jugend- und Sozialamtes betreuten 856 jungen Menschen mit Antrag oder Anspruch auf laufende Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Fachkräfte des Jugend- und Sozialamtes konnten folgende Ergebnisse erzielen: (Stichtag 31.12.2003) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass - 61% der jungen Menschen ihre berufliche Integration konkret begonnen haben bzw. zwischenzeitlich im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses über ein eigenes Erwerbseinkommen verfügen; 50% dieser jungen Menschen besuchen eine berufsqualifizierendes bzw. berufsvorbereitendes Angebot - 18% der jungen Menschen an das zuständige Sozialrathaus oder einen Besonderen Dienst weitergeleitet wurden, da aufgrund persönlicher Probleme bzw. besonderer Lebenslagen, wie bspw. Schwangerschaft, Erziehung eines Kleinkindes, Suchtprobleme, eine berufliche Integration derzeit nicht realisierbar ist - 14% der jungen Menschen trotz Aufforderung gar nicht oder nicht mehr erschienen sind; sie sind aus Frankfurt weggezogen oder es lagen andere Gründe wie bspw. Wehrdienst vor, sodass eine berufliche Integration durch die Mitarbeiter/innen der Jugendagentur nicht möglich war. Diese insgesamt erfolgreiche Arbeit hat in der Folge zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Zahlungen von Geldleistungen nach dem BSHG geführt. 3.2 "Arbeit Sofort" Seit dem 01.01.2002 besteht das Projekt "Arbeit Sofort", das von den beiden Trägern Cariteam und Internationaler Bund angeboten wird. "Arbeit Sofort" bietet allen arbeitsfähigen jungen Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG bei Vorsprache ein sofortiges Arbeitsangebot. Das Vorhalten dieses Angebots hat sich auf mehreren Ebenen bewährt: - Der Grundsatz des Förderns und Forderns lässt sich nur mit dem Vorhalten eines sofortigen Arbeitsangebots realisieren. - Die Beratungsgespräche der Fachkräfte in der Jugendagentur können mit klareren Optionen aufgebaut werden Im Jahr 2003 wurden insgesamt 157 junge Menschen in "Arbeit Sofort" zugewiesen. Hiervon waren 101 junge Männer und 56 junge Frauen. - Über die Unterstützungsleistungen der Fachkräfte der Träger konnten von 125 bis Ende des Jahres 2003 aus "Arbeit Sofort" ausgeschiedenen jungen Menschen 33% in Arbeit, Ausbildung oder erste konkreten Schritte zur beruflichen Integration vermittelt und begleitet werden. Bei den jungen Menschen, die trotz Zuweisung das Arbeits- und Unterstützungsangebot in Arbeit Sofort nicht aufgenommen haben, wurden die Sozialhilfeleistungen eingestellt. Eingesetzte Mittel in 2003: 614.000,- €[3]
  22. Hilfe zur Arbeit 4.1 Arbeit vor Sozialhilfe Das Programm Arbeit vor Sozialhilfe (AvS) läuft seit 01.04.
  23. Erwerbsfähige Neuantragsteller von Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten dabei ein Angebot für einen lohnsubventionierten Arbeitsplatz nach § 19 (2), S. 2 BSHG,
  24. Alternative, bei einer Beschäftigungsgesellschaft. Damit soll erreicht werden, dass Personen, die in die Sozialhilfe zu rutschen drohen, unmittelbar die Möglichkeit einer Arbeit erhalten. Eine Entwöhnung von Arbeit soll somit verhindert werden. Kooperierende Träger sind: Werkstatt Frankfurt e.V., die Gemeinnützige Frankfurter Frauenbeschäftigungsgesellschaft mbH (GFFB), der Internationale Bund (IB) und der Caritasverband Frankfurt e.V. (Cariteam). Insgesamt halten die Träger 670 Arbeitsplätze für die sofortige Arbeitsaufnahme bereit. Die Beschäftigung erfolgt in eigenen Gewerken oder in Kooperationsbetrieben der Träger. Im Folgenden die Jahre 2001 - 2003 im Vergleich. Ergebnisse im Projekt "Arbeit vor Sozialhilfe“ 2001 2002 2003 Personen im Erwerbsalter, die neu in die Sozialhilfe kamen 3725 4185 4414 kein Arbeitsplatzangebot 2383 2235 3027 Für Vermittlung vorgesehen INDEX davon mit Ansprüchen ggü. dem Arbeitsamt INDEX davon für AvS vorgesehen 1337 INDEX 586 INDEX 751 1950 INDEX 951 999 1387 INDEX 636 INDEX 751 Arbeitsverträge bei Trägern INDEX davon in Kooperationsbetrieben 385 INDEX 238 451 INDEX 257 INDEX 651 INDEX [4] INDEX 278 direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt 33 49 160 Verzicht auf oder Einstellung der Sozialhilfe 243 262 113 Vermittlung während oder nach lohnsubventionierter Arbeit in AvS 146 118 93 - Entsprechend der Arbeitsmarktsituation ist die Zahl der Neuantragsteller erwartungsgemäß weiter angestiegen - Obwohl die Zahl der für AvS vorgesehenen Personen sank, stieg die Zahl der Arbeitsverträge bei den Trägern deutlich an, was auf eine bessere Nutzung des Instrumentes AvS schließen lässt. - Die Zahl der Personen, die nach Erhalt eines Arbeitsangebotes auf Sozialhilfe verzichteten, ging ggü. 2002 um 57% zurück. - Die Vermittlung in den Arbeitsmarkt nach Ende des AvS-Vertrages gestaltete sich auf Grund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter schwierig und ging trotz höherer Beschäftigtenzahlen seit 2001 kontinuierlich zurück. Positiv fällt auf, dass die Zahl der Direktvermittlungen verdreifacht werden konnte. Eingesetzte Mittel in 2003: 12.208.000,- € 4.2 Beschäftigungsprogramme der HzA Im Jahr 2003 konnten trotz der anhaltenden Haushaltskonsolidierung die Zuwendungsverträge mit den Beschäftigungsträgern Werkstatt Frankfurt e.V., GFFB, IB, Cariteam und Arbeitslosenselbsthilfe (ASH) fortgeschrieben werden. Im Rahmen eines 12-monatigen Arbeitsvertrages werden den Beschäftigten berufliche Kenntnisse sowohl durch "Training-on-the-job“ als auch durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen im technischen, sprachlichen und im IT-Bereich im vermittelt, um sie für eine Tätigkeit im regulären Arbeitsmarkt fit zu machen. Die Beschäftigung erfolgt in eigenen Gewerken der Träger oder bei Kooperationsbetrieben. Zum 31.12.2003 waren insgesamt 1553 Personen bei den in der u.a. Tabelle genannten Trägern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Dies bedeutet gegenüber 2002 nochmals eine Steigerung um fast 100 Personen. Grund hierfür ist in erster Linie die steigende Zahl der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger, mit denen sich das Potential für Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit entsprechend erhöht. Träger 2001 2002 2003 INDEX davon Frauen WF 924 1016 979 INDEX 242 GFFB 169 218 291 INDEX 290 Cariteam 93 114 131 INDEX 35 IB 96 86 125 INDEX 16 SiT 3 6 7 INDEX 1 IB Wohnheime für Asylb. 2 2 2 INDEX 0 Arbeitslosenselbsthilfe 4 4 5 INDEX 0 Drogennotruf 0 13 13 INDEX 2 gesamt: 1291 1459 1553 INDEX 586 Eingesetzte finanzielle Mittel: 19.625.000,- € 4.3 TÜV-Akademie In der Zeit von 01.04.03-31.03.2004 führte die TÜV-Akademie Rheinland ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt "Servicekraft für Bürokommunikationstechnik“ durch. Die Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Stadt Frankfurt finanziert. Das Projekt ist eine Neuauflage der Maßnahmen, die bereits in den Jahren 1999/2000 und im Jahr 2001durchgeführt wurden. Erstmals wurde dabei in Frankfurt eine weitreichende Qualifizierung mit lohnsubventionierter Beschäftigung verknüpft. Alle 12 TeilnehmerInnen sind während der 12-monatigen Laufzeit Angestellte der TÜV-Akademie Rheinland. Das Projekt beginnt mit einer 6-monatigen Qualifizierungsphase mit Unterricht in Deutsch, kaufmännischem Rechnen und EDV. Daran schließt sich eine 6-monatige Praktikums-/Beschäftigungszeit in Betrieben des regulären Arbeitsmarktes an. Ergebnisse können erst im nächsten Bericht geliefert werden. Eingesetzte finanzielle Mittel: 218.159,- € Mittel aus dem ESF: 178.494,- € 4.4 Job-Club Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft führt seit 1990 im Auftrag der Stadt das Qualifizierungsprojekt "Job-Club“ durch. Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen erhalten dort persönliche Beratung in Einzel- und Gruppengesprächen. Außerdem bietet der Job-Club ein breites Angebot an Qualifizierungsmodulen: - Bewerbungstraining - EDV-Kurse für Einsteiger und Fortgeschrittene - Englisch für Einsteiger und Fortgeschrittene - Bewerbungstraining - Schreibmaschinenkurs - Zeitungsfrühstück mit Stellensuche - Telefontraining In 2003 kam ein neues Kursangebot "Briefe schreiben in Alltags- und Geschäftssituationen“ hinzu, da hier von den Kursleitern erhebliche Defizite bei den TeilnehmerInnen entdeckt wurden. So fehlten zum Teil grammatikalische Grundlagen oder es wurde die mündliche Sprache direkt ins Schriftliche übernommen Wie das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, konnten im Jahr 2003 67% der ausgeschiedenen Personen in Arbeit oder Aus-/Fortbildung vermittelt werden. Das Ergebnis konnte ggü. 2002 (55%) somit nochmals verbessert werden. * Studium, Rente Eingesetzte finanzielle Mittel in 2003: 133.000,- €
  25. Landesprogramm HARA Das Landesprogramm HARA (Hessisches Aktionsprogramm Regionale Arbeitsmarktpolitik) hat im Jahr 2000 das Programm Arbeit statt Sozialhilfe (AsS) abgelöst. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt finanziert. Bereits in 2002 wurde die mögliche Maßnahmepalette erweitert. Neben den Maßnahmen - Qualifizierungsmodule (bisher Vorschaltmaßnahmen und passgenaue Qualifizierung) - Hilfeplanung und Vermittlung - Vermittlungsagenturen - Sprungbrett und - Experimente werden jetzt auch die Maßnahmen - Feste Betreuung - Job-Center - Arbeitnehmerüberlassung und - Kombilohn gefördert. Um die Kontinuität der lohnsubventionierten Arbeitsplätze in Frankfurt zu erhalten, wurde auch in 2003 lediglich die Maßnahmeart "Sprungbrett“ durchgeführt. Zugangsvoraussetzung für die Teilnehmer/innen ist hierbei, dass sie mindestens seit einem Jahr erwerbslos oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Sie erhalten nach einer 3-wöchigen Vorschaltmaßnahme einen18-monatigen Arbeitsvertrag im Bereich qualifizierende Beschäftigung bei einem der kooperierenden Träger Werkstatt Frankfurt, GFFB oder Cariteam. Im Programm HARA 2003 konnte somit für 96 zusätzliche Arbeitsplätze eine Komplementärfinanzierung aus Landes- und ESF-Mitteln erzielt werden, davon 42 für Frauen. Die kommunale Ko-Finanzierung erfolgt im Rahmen der Zuwendungsverträge HzA an die Träger, die Höhe der Landes- und ESF-Mittel beträgt in der Laufzeit 2003 – 2006 insgesamt 1.209.600,- €. Wegen der Einführung des SGB II zum 01.01.05 ist unklar, ob und in welchem Umfang das Landesprogramm HARA in 2004 fortgeführt wird, da die Kommunen eigene Mittel einbringen müssten, obwohl die Zuständigkeit für die Klientel ab 2005 bei der BA liegt.
  26. Vermittlung in Arbeit Ziel der Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit ist die Integration der Beschäftigten in den regulären Arbeitsmarkt. Nur so wird es den Sozialhilfeempfänger/innen möglich, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen selbst zu bestreiten und dauerhaft unabhängig von Sozialhilfe zu leben. Schwerpunktmäßig schließt sich in Frankfurt die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt der lohnsubventionierten Beschäftigung an. Arbeitsplätze in diesem Bereich bieten die Träger Werkstatt Frankfurt e.V., die Gemeinnützige Frankfurter Frauenbeschäftigungsgesellschaft mbh (GFFB), der Internationale Bund (IB), der Caritasverband e.V. (Cariteam), die Arbeitslosenselbsthilfe (ASH), sowie seit 2002 der Drogennotruf e.V. an. Im Berichtsjahr schieden aus lohnsubventionierten Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von HzA- oder AvS-Maßnahmen insgesamt 1373 Personen aus. Von diesen beendeten 1016 die Maßnahme regulär, 54 fanden vorzeitig einen Arbeitsplatz, 58 brachen die Maßnahme ab und 245 schieden auf Grund von Arbeitgeberkündigungen aus. Auf Grund der anhaltend angespannten Lage am Frankfurter Arbeitsmarkt wird die Vermittlung von Sozialhilfeempfänger/innen und Teilnehmer/innen an HzA-Maßnahmen in den Arbeitsmarkt zunehmend schwieriger, zumal die Klientel der Beschäftigungsträger überwiegend Arbeit im gewerblich-technischen oder im einfachen Dienstleistungsbereich sucht. In diesen Branchen ist die Lage jedoch besonders prekär. Dies drückt sich auch durch die rückläufige Vermittlungsquote von 14% aus (ggü. 22,5 % in 2003).
  27. Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH - Gewerbeberater Die Gewerbeberatung löst im Sinne einer aufsuchenden Wirtschaftsförderung bei kleinen und mittelständischen Betrieben betriebliche Standortprobleme und hilft - ggf. mit Unterstützung des Arbeitsamts - Personalprobleme lösen. Die Arbeit der Gewerbeberatung 2003, auf eine kurze Formel gebracht: Die Zahl der Betriebsberatungen ist gestiegen und die Zahl der Vermittlung von Arbeitslosen bzw. Arbeits.kräften ist gesunken. 485 Betriebe wurden betreut, das sind über 20 % mehr als 2002. 47 Vermittlungen, 38 % weniger als im Jahr davor, spiegeln die erschwerten Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt wider. 12 Personen konnten in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden; 11 davon ohne Förderung des Arbeitsamtes. Im zweiten Arbeitsmarkt konnte eine Person vermittelt werden. 20 Auszubildende fanden durch die Gewerbeberatung eine Lehrstelle. 14 Personen wurde ein betriebliches Praktikum ermöglicht. Existenzgründungs-Förderung Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Nach Ablauf der Modellphase am 31.12.2002 war es notwendig, für die Immobilie eine neue Regelung zu finden. Die Immobilie wurde von der Stadt erworben und von der Wirtschafts.förderung ab 01.01.2003 als Gründerzentrum auf 10 Jahre gepachtet. Die Wirtschaftsförde.rung vermietet das 1. und
  28. Obergeschoss an Gründungsunternehmen. Das Erdgeschoss und das
  29. Obergeschoss werden als Sachleistung der Stadt in die Kompass-Maßnahme eingebracht. Der Wechsel vom Modellprojekt zum regulären Gründerzentrum wurde inzwischen erfolgreich vollzogen. Ein Teil der vermietbaren Fläche von rund 1.100 m² ist für Gründer aus der Kompass-Maßnahme reserviert. Der größere Teil ist von externen Grün.dern angemietet. Der Vermietungsstand liegt derzeit bei knapp 80 %. 22 Gründungsunternehmen, davon 15 externe, bieten mehr als 70 Arbeitsplätze. Wegen der schwierigen Marktsituation am Büroflächenmarkt und um die Wettbewerbs.fähigkeit der Kompass-Immobilie zu verbessern, wurde in 2003 damit begonnen, die Telekommunikations-Infrastruktur auf den neuesten Stand zu bringen. Jetzt steht auch Gründern, die einen starken Datenverkehr haben, eine leistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung. Kompass als Maßnahme zur Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus: Teilnehmer an Gründungsseminaren 80 davon in Markterprobung gegangen 73 Beratung während der Markterprobung 2 Nach Markterprobung gegründet oder in Gründung 63 In Festanstellung 8 Anderes 2 Integrationsberater an beruflichen Schulen Das Projekt "Integrationsberatung Arbeitsmarkt an Berufsschulen" wird seit 1998 an inzwischen 13 beruflichen Schulen Frankfurts durchgeführt. Die dort eingesetzten Integrationsberater informieren, beraten und unterstützen benachteiligte Jugendliche hinsichtlich ihrer beruflichen Orientierung. Die Zusammenarbeit mit den Schulen hat sich auch im Schuljahr 2002/2003 bewährt. Insgesamt gab es Beratungskontakte zu 425 Jugendlichen. Zu weiteren 370 Jugendlichen bestanden Kurzkontakte, um zu klären, ob weiter Unterstützung erforderlich/gewünscht ist. 282 Jugendliche wurden in eine Reihe von Maßnahmen vermittelt, die von schulischen Angeboten über Qualifizierung bis hin zur Beschäftigung am
  30. Arbeitsmarkt reichen. Bezogen auf die Ausgangsgröße von 425 Personen sind das zwei Drittel, die durch die gjb Zugang zur Ausbildung, Qualifikation oder Erwerbstätigkeit gefunden haben. Die verbliebenen 143 Jugendlichen sind noch in Beratung, in einer JOA-Klasse (= Jugend ohne Arbeit), weggezogen, arbeitslos oder anderweitig noch nicht weiter gekommen. Bei 42 Jugendlichen konnte die Situation nicht geklärt werden. Bezuschussung der Frauenbetriebe e.V. durch das Wirtschaftsdezernat für spezifische arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte in Höhe von 55.000 €.
  31. Berufliche Qualifizierung von Frauen Noch immer bestehen erhebliche strukturelle Wettbewerbsnachteile für Frauen am Arbeitsmarkt. Deshalb fördert das Frauenreferat seit seiner Entstehung Projekte zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen durch Beratung und berufliche Qualifizierung. Priorität haben Angebote für Frauen, die beim Zugang zu beruflicher Bildung und existenzsichernder Beschäftigung vor zusätzlichen Herausforderungen stehen, z. B.: - Berufsrückkehrerinnen / Wiedereinsteigerinnen - an- und ungelernte Beschäftigte, die ohne weitere Qualifizierung von Arbeitslosigkeit bedroht sind - eingewanderte Frauen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die keine Berufserfahrung haben oder deren Abschlüsse nicht anerkannt werden - Mädchen / junge Frauen ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss 2003 wurden 400.637 € zur Förderung eingesetzt. Das sind, als Folge von Haushaltseinsparungen, 8,5 % weniger als im Vorjahr und rund 15 % weniger als noch
  32. Gleichzeitig haben sich in diesem Zeitraum die beruflichen Perspektiven vieler Frauen verschlechtert. Grund sind sowohl die negative Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes als auch die veränderte Arbeitsmarktpolitik des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit. Ende Dezember 2003 waren im Stadtgebiet Frankfurt 29335 Personen als Arbeitslose registriert, 4932 oder 20,2 % mehr als Ende
  33. Die Frauenarbeitslosigkeit stieg dabei mit 22,2 % stärker als bei den Männern (19 %). Die Arbeitslosenquote[5] hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresmonat von 8,3 % auf 10 % erhöht, wobei die Quote der Frauen mit 8,2 % niedriger ist als die der Männer mit 11,7 %. Gravierende Stellenrückgänge gegenüber Dezember 2002 waren nach der Angebotsstatistik des Arbeitsamtes Frankfurt insbesondere in den Sozial- und Erziehungsberufen, bei den Gesundheitsdiensten und im Dienstleistungsbereich zu verzeichnen, also in Bereichen mit traditionell hoher Frauenbeschäftigung. Nachteile für Frauen aus der veränderten Arbeitsmarktpolitik des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit ergaben sich 2003 besonders im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Als Folge der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik – mit ihrer expliziten Betonung der Kostensenkung und des Nachrangs sozialer Aspekte - entfiel z. B. die Zielgruppenförderung bei den beruflichen Bildungsmaßnahmen, passgenaue Maßnahmen für Migrantinnen oder Teilzeit-Maßnahmen für Berufsrückkehrerinnen werden nicht mehr durchgeführt. Die (Allein-)Verantwortung für Kinder oder entwertete Qualifikationen durch Berufsunterbrechung wirken sich, genau wie Migrationshintergrund oder Alter, wieder verstärkt als Hemmnisse bei der Zuteilung der insgesamt stark reduzierten Qualifizierungsangebote aus. Das stellt nicht nur ein Problem für die betroffenen Frauen dar, sondern auch für die Mehrzahl der durch das Frauenreferat geförderten Arbeitsmarktprojekte, da sie aus guten Gründen als Maßnahmeträger genau auf diese Adressatinnen spezialisiert sind. Als Folgen sind Kündigungen von Mitarbeiterinnen, Gefährdung von einzelnen Trägern bis hin zur Insolvenz und die Gefährdung der Projektinfrastruktur insgesamt zu nennen. Auf der individuellen Ebene nehmen die Verunsicherung und damit der Beratungs- und Orientierungsbedarf von Frauen zu. Bei eingeschränktem Angebot und gleichzeitigem Wegfall geförderter zielgruppenspezifischer Maßnahmen zu befriedigenden Lösungen zu kommen, erweist sich als zunehmend schwierig. Berichtet werden verstärkte Ratlosigkeit und Niedergeschlagenheit, Überforderungsgefühle, Befürchtungen von verstärkter Abhängigkeit und Armut. Bei kostenpflichtigen Angeboten sind Frauen zunehmend nicht in der Lage, geforderte Teilnahmebeiträge oder erbetene Spenden zu zahlen, und bitten um Härtefall- und Ausnahmeregelungen oder Zuschüsse zu Fahrtkosten. Neben den problematischen Entwicklungen sollen die positiven hervorgehoben werden. Zur Prävention geminderter Berufschancen ist aus Sicht des Frauenreferats die Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen unerlässlich. Deshalb koordinierte das Frauenreferat auch 2003 den "Girls’ Day – Mädchenzukunftstag“. In Kooperation mit den Gesamtfrauenbeauftragten der Stadt Frankfurt und einer großen Reihe weiterer PartnerInnen war der Aktion großer Erfolg beschieden: Mehr als 30 Unternehmen und 17 Ämter der Stadtverwaltung stellten fast 1.400 Plätze zur Verfügung, damit Schülerinnen der Klassen 5-13 einen Tag lang in technische und naturwissenschaftliche Berufsbereiche "hineinschnuppern“ konnten. In Kooperation mit dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt und den Mädchenarbeitskreisen der Träger gelang es weiterhin, dem Thema der Berufsorientierung / Berufswahlerweiterung auch bei einer großen Fachtagung und in einem eigenen "Mädchenzelt“ bei der letztjährigen Berufsbildungsmesse große Aufmerksamkeit zu verschaffen. Im Folgenden werden die durch das Frauenreferat bezuschussten Träger und Projekte mit ihren jeweils geförderten Leistungsbereichen benannt: Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. setzt sich für die Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in Ausbildung und am Arbeitsmarkt ein. Seine Beratungsstelle "Neue Wege – Neue Pläne“ bietet Weiterbildungsberatung für Frauen an und unterstützt sie in den unterschiedlichsten Berufs- und Lebenssituationen bei der beruflichen Standortbestimmung und Neuorientierung. Auch an der Erstausbildung für junge Migrantinnen zur Bürokauffrau, die erfolgreich im Lernortverbund von Betrieben, Berufsschulen und Träger durchgeführt wird, beteiligt sich das Frauenreferat, ebenso wie das Dezernat für Soziales und Jugend, durch einen Zuschuss. Zuschuss des Frauenreferats an den Verein zur beruflichen Förderung: 128.553 € berami – Beratung, Bildung, Beruf in der Migration e. V. bietet ein breites Spektrum an beruflicher Orientierung und Qualifizierung für Migrantinnen und Aussiedlerinnen mit niedrigen, veralteten oder in Deutschland nicht anerkannten Qualifikationen. Das Frauenreferat fördert drei Bereiche: die "Offene Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf“ für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft und häufig auch mit der deutschen Sprache nicht genügend vertraut sind; die "Brücke zum Beruf“ als Intensivkurs für Migrantinnen, die sich anspruchsvolle Ziele im Bereich Fort- und Weiterbildung gesetzt haben; die Weiterbildungsberatung in Betrieben, die sowohl die Personalverantwortlichen als auch gering qualifizierte Beschäftigte in Betrieben für Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit gewinnen will. Zuschuss des Frauenreferats an berami: 135.000 € Das Frauen-Softwarehaus e. V. bietet u. a. Beratung und Information im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Frauen werden über die aktuellen marktrelevanten Qualifikationsanforderungen informiert und bei der Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten für ihren Kenntnisstand und ihre beruflichen Zielsetzungen beraten. Zuschuss des Frauenreferats an das Frauen-Softwarehaus: 12.500 € Frauenbetriebe – Qualifizierung für die berufliche Selbständigkeit e. V. unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung von Unternehmen: durch Existenzgründungsberatungen und Kurse nach dem sozioökonomischen Beratungs- und Qualifizierungsansatz, Coachings und Aufbauberatung. Durch eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten wird das frauenspezifische Gründungswissen für regionale Struktur-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung nutzbar gemacht. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Pilotprojekts zur Betriebsübernahme wird das erworbene Know-how seit Juli 2003 (zwei Jahre lang) in einer Weiterbildungs- und Beratungsstelle zur Unternehmensnachfolge anderen Institutionen zur Verfügung gestellt, um diesen Ansatz für den laufenden – tausendfachen – Generationswechsel in Familienbetrieben ohne Nachfolgeregelung nutzbar zu machen. Zuschuss des Frauenreferats an die Frauenbetriebe: 124.584 € Auch 2003 war das Frauenreferat mit eigenen Teilprojekten in zwei Entwicklungspartnerschaften der europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL vertreten. In MARE, Migration und Arbeit Rhein-Main, soll mit der Strategie des Gender Mainstreaming die Chancengerechtigkeit für jugendliche und erwachsene Migrantinnen und Migranten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit erhöht werden. In Equal-IT-y wird, zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen in Richtung der IT- Berufe, in Kooperation mit sechs Frankfurter Schulen und weiteren Partnern, ein Projekt "Informationstechnologie für Mädchen in Schulen und Jugendhilfe“ durchgeführt. Fazit: Die arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen des Frauenreferats und der Frankfurter Frauenprojekte im Bereich Bildung und Arbeitsmarkt haben in der Vergangenheit zu zahlreichen Innovationen geführt, um Frauen bei der Überwindung struktureller Wettbewerbsnachteile nachhaltig zu unterstützen und diese Strukturen tendenziell zu verändern. Die aktuellen Entwicklungen sowohl des Arbeitsmarkts als auch der Arbeitsmarktpolitik erhöhen die Arbeitsmarktrisiken für Frauen und gefährden die Unterstützungsstrukturen, die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut werden konnten. Auch wenn sie sich 2003 als unverzichtbarer Bestandteil zur Sicherung der Angebotsstruktur erwiesen haben: Alleine reichen die kommunalen Zuschüsse zum Nachteilsausgleich am Arbeitsmarkt nicht aus. Deshalb wird es 2004 und in den Folgejahren darauf ankommen, kontinuierlich und mit Nachdruck darauf zu insistieren, dass Reformen am Arbeitsmarkt und der Umbau von Beratungs- und Vermittlungsstrukturen auf allen Ebenen geschlechtergerecht zu gestalten sind und keinesfalls zu neuer Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern führen dürfen.
  34. Ausblick Im Rahmen der Reform der Sozialgesetzgebung wurden das SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – und das SGB XII – Sozialhilfe – das das bisherige Bundessozialhilfegesetz ablöst, vom Bundestag verabschiedet und am 29.12.03 bzw. 30.12.03 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Beide Gesetze treten zum 01.01.2005 in Kraft. Von besonderer Bedeutung für die kommunale Beschäftigungsförderung ist in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Rechtsgrundlage aller Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit nach §§ 18 – 20 BSHG zum 1.1.2005 entfallen. Dies bedeutet: Neue Eingliederungsmaßnahmen in Beschäftigung für alle erwerbsfähigen Hilfeberechtigten nach dem SGB II werden zukünftig im Rahmen des § 16 SGB II aus Bundesmitteln finanziert. Ziel des Magistrats ist es, in 2004 unter Einbindung der Beschäftigungsträger einen Übergang vom alten auf das neue soziale Sicherungssystem zu organisieren, unter größtmöglichem Erhalt der bewährten Trägerlandschaft in der Stadt Frankfurt am Main. Hierzu hat der Magistrat einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt (M 46 vom 01.03.2004), der von dieser am 13.05.2004 antragsgemäß beschlossen wurde (§ 7273). Die beschlossenen Gesetzesänderungen werden erhebliche Auswirkungen auch auf die Struktur des Jugend- und Sozialamtes haben. In 2003 wurde daher eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf das Amt erarbeitet und die Kooperation mit der Agentur für Arbeit vorbereitet. Die zukünftige Struktur wird sich in Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit Frankfurt im Laufe des Jahres 2004 konkretisieren, wobei die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II das Ziel ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juli 2004 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 702 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 9. Februar 1996. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 29 · 30.08.2004
TO II, TOP 22
Beraten
Die KAV hat zu der Vorlage B 488 keinen Beschluss gefasst.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 33 · 07.09.2004
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 33 · 07.09.2004
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Sonstige:
PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis)

Frauenausschusses
Sitzung 32 · 13.09.2004
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 30 · 27.09.2004
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 7771,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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