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Europa-Büro

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 621

Betreff:

Europa-Büro

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 5073

- E 18 CDU, SPD, GRÜNE und FDP -

Zwischenbericht:

Eine Überprüfung der Personalmittel des Europabüros, die sich auf die Aufgabe der Erschließung von EU-Fördermitteln beschränkte, scheint im Jahr 2003 kaum sinnvoll. Längst kann die Erschließung von EU-Mitteln nicht mehr als Kernaufgabe des Europa-Büros bezeichnet werden. Seit 1998 haben sich die Aufgaben des Büros erweitert und multipliziert, was aus den jährlichen Berichten auch hinreichend deutlich wird.

Dies ist in zwei Ursachen begründet:

  1. Erweiterung des Aufgabenspektrums:

In Ermangelung eines für große Städte wie Frankfurt üblichen Referates für europäische und internationale Angelegenheiten, ist durch die Ausgliederung der Europaarbeit aus dem Wirtschaftdezernat 1998 für die Öffentlichkeit eine Institution sichtbar geworden, der eben jene Aufgaben o.g. Referate zugetragen wurden. Das Europa-Büro wurde in den letzten Jahren Anlaufstelle für europäische Vereine, Parteien, private Unternehmen und Non Government Organisations, die alle an dem Prozess der Integration und Harmonisierung Europas arbeiten und Kooperationen mit der Stadt Frankfurt suchten. Da die einzige nach außen, über die Stadtgrenzen hinaus gerichtete Abteilung Städtepartnerschaften, angesiedelt im Hauptamt, ihre Tätigkeiten allein und streng auf die Partnerstädte Frankfurts fokussierte, wurde das Europabüro der Aktionsort für alle anderen Außenbeziehungen. Zu erwähnen sind hier u.a. die europäische Städtenetzwerkarbeit (Eurocities, Chief Executive Network, Educating Cities, Telecities), die politische Meinungsbildung (Kongresse, Kampagnen), die europapolitische Arbeit zur Stärkung des Einflusses der Kommunen auf die europäische Gesetzgebung (Ausschuss der Regionen, Konventsarbeit etc.), dem europäischen Standortmarketing der Stadt gewidmete Präsentationen (Straßburg, Brüssel, in 2004 Barcelona) ebenso wie zahlreiche Informationsveranstaltungen zur Integration der europäischen Mitbürger so wie der europäischen Beitrittsländer (Verweis auf Bericht Nr. 167).

Die Aufgaben des Europa-Büros bestanden einerseits in der Initiierung von bestimmten Bewusstseinsprozessen, andererseits agierte es in hohem Maße als Koordinationsinstanz für Gemeinschaftsaktivitäten mehrerer Partner. Während für diese Aufgaben in Städten wie Hamburg, München, Leipzig und seit neustem auch Köln, in Mailand, Lyon oder Birmingham Referate für europäische und internationale Angelegenheiten mit etwa 8-12 Mitarbeitern eingerichtet wurden, hat in Frankfurt das Europabüro den Mangel einer solchen Verwaltungseinheit kompensiert.

Da sich zum Teil Überschneidungen mit der Arbeit der Abteilung Städtepartnerschaften zeigen, die Zusammenarbeit mit dieser im letzten Jahr intensiviert und Synergien genutzt wurden, wird angesichts des Konsolidierungsgebotes der städtischen Ressourcen an einer Strukturreform gearbeitet.

  1. Die Erschließung der EU-Fördermittel als Kernaufgabe des Europa-Büros zu definieren, erwies sich schnell als Fehleinschätzung der Möglichkeiten der Mittelerschließung für die Stadt Frankfurt. Da Frankfurt nicht zu den Zielfördergebieten 1 und 2 (wie beispielsweise Leipzig, Kassel, Hannover, Ludwigshafen u.a.) zählt, kann sie an den Strukturfondsprogrammen nicht teilnehmen. Die Teilnahme an den Gemeinschaftsinitiativen, für die mindestens je nach Programm 3-8 europäische Partner nötig sind, ist im Falle der Bewerbung um das Programm URBAN an der Nichtberücksichtigung Frankfurts durch die Bundesregierung gescheitert. Vom Europa-Büro wurden zahlreiche Vorstöße unternommen, Projekte für Interreg III beziehungsweise das 5./6. Forschungsrahmenprogramm anzuregen. Die Projektentwicklung kann inhaltlich allerdings nur von den Experten der Fachämter geleistet werden. Die erwähnten Programme müssen zu 50 Prozent von den Projekt-Partnern finanziert werden. Die Antragstellung beansprucht zirka ein Jahr und resultiert in Personalkosten von zirka 50.000 Euro, die im Vorfeld der Einreichung eines Antrages investiert werden müssen, ohne dass damit der Erfolg des Antrages garantiert wäre. Die Mitarbeiter des Europa-Büros sind aufgrund ihrer Aufgabenbreite als Informanten über alle EU-Programme (Technologien, Umwelt, Kultur, Sozialfonds etc.), als Generalisten bei der Antragstellung und als Lobbyisten für Projekte in Brüssel einzusetzen, können die Projekte aber inhaltlich nicht entwickeln. Diese Aufgabe kann nur bei den Fachämtern liegen, wie dies auch in allen anderen deutschen und europäischen Städten üblich ist, in deren Dezernaten jeweils ein Europa-Experte angesiedelt wurde.

Das Umweltamt der Stadt Frankfurt und insbesondere das Energiereferat, aber auch das Sozialdezernat oder das Bildungsdezernat, insbesondere die VHS, haben bereits eigenständig Anträge gestellt und bedürfen der Hilfe des Europa-Büros nicht mehr oder nur in sehr geringem Maße.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich im übrigen zahlreiche Institutionen auf spezifische EU-Fördermittel-Beratungen spezialisiert (zum Beispiel IRC Wiesbaden für Technologie-Projekte, IBH für Kleinere und mittlere Unternehmen), so dass eine eigene Beratungsabteilung in der Stadt nicht zwingend nötig erscheint. Alle privaten EU-Mittel- und Projektentwickler lassen sich ihre Leistungen allerdings auch bezahlen, unabhängig davon, ob die Antragstellung erfolgreich ist. Eine Vorab-Investition von zirka 50.000 bis 100.000 Euro ist immer zwingend, wenn die Projekte nicht von stadteigenem Personal entwickelt werden können.

Es ist zu erwähnen, dass das Europa-Büro in kleineren Programmen (Kultur 2000, Partnerstadtprogramm) schon diverse Male erfolgreich EU-Mittel akquiriert hat. Allerdings sind die Summen, die hier zu erzielen sind, nicht von einer bedeutenden Größe (zirka 10.000 bis 50.000 Euro) und stehen meist in keinem Verhältnis zum Aufwand der Antragstellung.

In dem Konsolidierungsprogramm, das derzeit erarbeitet wird, wird für eine Dezentralisierung der Verantwortung für die Erschließung von EU-Fördermittel plädiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. August 2003 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 18 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 3. März 2003. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 19 · 01.09.2003
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 621 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Immigration und Integration
Sitzung 23 · 11.09.2003
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 23 · 15.09.2003
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 621 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Immigration und Integration
Sitzung 24 · 09.10.2003
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 621 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Kenntnis)

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