Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Erhaltungssatzungen für das Nordend zu überprüfen, da derzeit keine neuen Erkenntnisse zu den Milieuschutz-Satzungsgebieten vorliegen. Ziel ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Wir verweisen auf den Magistratsbericht B 472 vom 21.09.2023. Dem Magistrat liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich Neuausweisungen und Anpassungen der Milieuschutz-Satzungsgebiete vor. Der Magistrat beabsichtigt, Leistungen zur Überprüfung aller Erhaltungssatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB auszuschreiben. Sollten sich daraus Notwendigkeiten zur Aufhebung oder neuen Beschlussfassung von Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ergeben, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Januar 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 344 zurück — Anregung, beschlossen am 29. November 2018. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)