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Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Erhaltungssatzungen für das Nordend zu überprüfen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und negative städtebauliche Folgewirkungen zu vermeiden. Die Ergebnisse des Monitorings bestätigen die bisherigen Einschätzungen, und es sind derzeit keine Änderungen erforderlich.

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Bericht

Wie bereits im Magistratsbericht B 427 vom 22.11.2019 erwähnt, sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat zu überprüfen (§ 5643 vom 26.02.2015, M 217). Mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB ("sogenannte Milieuschutzsatzung") soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden. Ziel ist es, negative städtebauliche Folgewirkungen zu vermeiden, z. B. im Hinblick auf eine gebietsspezifische Infrastruktur (bspw. Kindertagesstätte). Der Magistrat hat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen. Die Datenbasis wird regelmäßig fortgeschrieben. Die Ergebnisse tragen zur Entscheidung über den Einsatz städtebaulicher Instrumente bei, auch für den Erlass von Milieuschutzsatzungen. Die Daten zum Monitoring wurden 2019 aktualisiert. Die Ergebnisse bestätigen die bisherigen Einschätzungen für das Gebiet. Änderungen oder Erweiterungen der Abgrenzungen ergeben sich dadurch derzeit nicht. Da der Satzungsbeschluss für die Erhaltungssatzung E50 Nordend-Mitte (zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB) am 08.11.2018 erfolgte, werden die Anwendungsvoraussetzungen rechtzeitig innerhalb des 5 Jahres Zeitraumes nochmals überprüft. Über die Arbeitsergebnisse wird der Magistrat unaufgefordert berichten und sieht deshalb von einem Zwischenbericht ab. Die Beauftragung von externen Leistungen erfolgt nach städtischer Vergabe- und Beschaffungsordnung. Die Leistungsfähigkeit sowie Fach- und Ortskenntnisse werden dabei überprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2020 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 344 zurück — Anregung, beschlossen am 29. November 2018. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 43 · 29.10.2020
TO II, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDPBFF
Ablehnung:
SPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und BFF gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 30.11.2020
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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