Weggang der Christian Bollin Armaturenfabrik GmbH aus Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 56
Betreff: Weggang der Christian Bollin Armaturenfabrik GmbH aus Frankfurt Vorgang: A 975/16 SPD Zu 1. bis 4. Der Firma Christian Bollin Armaturenfabrik GmbH wurde entsprechend der mitgeteilten Anforderungen mehrere Grundstücke unterschiedlicher Größe und Lage von privaten Anbietern und seitens des Liegenschaftsamtes angeboten. Es trifft nicht zu, dass die Firma Christian Bollin ein Grundstück lediglich in der Größe von 5000 qm angefragt hat. Die Größe eines Grundstückes ist zudem nur ein Kriterium für einen gewünschten Gewerbestandort. Hinzu kommen Anforderungen, wie z.B. Infrastruktur, Lage oder Nachbarschaft, die die Qualität eines Grundstückes ausmachen. Der Verlagerungswunsch wurde über die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main an den Magistrat herangetragen. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt insbesondere im Gewerbegebiet Sossenheim sowie an der Westerbachstraße über Grundstücke, die grundsätzlich für die geplante Verlagerung geeignet sind. Diese wurden Frau Bollin-Flade und Herrn Bollin in einem persönlichen Gespräch bereits am 22.10.2014 vorgestellt. In der Folge konzentrierte sich das Interesse der Fa. Bollin auf ein Grundstück an der Westerbachstraße, das mit einer Größe von 6.787 m2, der Lage in zweiter Reihe sowie der Erreichbarkeit über die Westerbachstraße als sehr gut geeignet eingeschätzt wurde. Mit E-Mail vom 19.03.2015 hat die Fa. Bollin ihr Interesse an diesen Grundstücken konkretisiert. Eine zu diesem Zeitpunkt angedachte alternative Nutzung der Fläche wurde vom Magistrat daraufhin verworfen. Nach der Klärung von Detailfragen erhielt die Fa. Bollin am 19.06.2015 einen Vertragsentwurf zum Verkauf und vier Tage später ergänzende Unterlagen zur Bodensituation. Parallel dazu wurde die Magistratsvorlage zum Verkauf vorbereitet. In einer ersten Stellungnahme der Fa. Bollin wurde der dem Angebot zugrunde liegende - von Gutachterausschuss für Immobilienwerte betätigte - Grundstückspreis sowie die ungeklärte Grundstückssituation angesprochen. Darüber hinaus wurde die beim Verkauf von städtischen Grundstücken übliche Bauverpflichtung kritisch gesehen. Der Magistrat hat daraufhin Verhandlungsbereitschaft zu den angesprochenen Punkten signalisiert. Zu weiteren Verhandlungen über diese Punkte kam es zwischen der Fa. Bollin und dem Magistrat in der Folge nicht, da die Firma Christian Bolin dem Magistrat mitgeteilt hatte, dass man sich anders entschieden habe.
Zu 5. und 6.: Der Großteil der Grundstücke im Gewerbegebiet Sossenheim befindet sich im Umlegungsverfahren, das wegen anhängiger verwaltungsgerichtlicher Verfahren mit betroffenen Grundstückseigentümern im Umlegungsgebiet nicht abgeschlossen werden kann. Soweit möglich, wurden einzelne Flurstücke im Wege vorweggenommener Entscheidungen vorab zugeteilt. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt derzeit über vier Grundstücke zwischen 4.000 und 17.000 m2, die interessierten Gewerbetreibenden in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes kritisch zu betrachten ist und insbesondere in den Hauptverkehrszeiten lange Wartezeiten bei der An- und Abfahrt entstehen. Aus diesem Grund wurde mit Stadtverordnetenbeschluss § 8998 vom 11.11.2010 zu M 85/2010 auf Betreiben des Ortsbeirats die Vergabe städtischer Grundstücke im Gebiet auf einfache Gewerbebetriebe beschränkt und die Zustimmung zu weiteren Bauanträgen von der Klärung der Verkehrssituation abhängig gemacht.
Zu 7.: Das gesamtstädtische Gewerbeflächenpotenzial im Bestand ist erheblich. Es gibt jedoch zahlreiche "Aktivierungshemmnisse" (Eigentumsverhältnisse, Altlasten, Erschließungssituation etc.), die eine kurzfristige Verfügbarkeit ausschließen. Der Magistrat hat im Rahmen des Masterplan Industrie (StVV vom 28.01.2016, § 6727 zur M 182/2015) ein räumlich-funktionalem Entwicklungskonzept erarbeitet, welches einen fachübergreifenden Arbeitskreis zur Aktivierung von Industrie- und Gewerbeflächen vorsieht. Der Magistrat strebt damit an, das Industrie- und Gewerbeflächenangebot zu verbessern, um unterschiedliche Standortanforderungen stärker gerecht zu werden. Dabei gilt es, Aktivierungshemmnisse, z.B. Nachbarschaftskonflikte, Bau- und Altlasten, ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder unzureichende infrastrukturelle Ausstattung zu überwinden. Die Entwicklung des nachhaltigen Gewerbegebietes in Seckbach / Fechenheim-Nord (StVV vom 17.12.2015, § 6625 zur M 168/2015) zielt unter anderem darauf ab, durch ein aktives Flächen- und Leerstandsmanagement Brachen und Immobilien zurück an den Markt zu bringen. Erkenntnisse des Modellprojektes können mittelfristig auf weitere, gewerbliche Bestandsgebiete übertragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2016AA 975Weggang der Christian Bollin Armaturenfabrik GmbH aus FrankfurtSTVV-Anfrage · SPD
- 19. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 4 WochenBB 56Weggang der Christian Bollin Armaturenfabrik GmbH aus FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)