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Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 568

Betreff:

Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten

Vorgang:

A 887 FAG

Zu Frage 1:

Die jüdische Gedenkstätte Börneplatz, die Gedenkstätte Petersfriedhof und die Gedenkstätte der ehemaligen Synagoge an der Friedberger Anlage werden durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte der Stadtpolizei im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes regelmäßig überwacht. Diese Streifendienste erfolgen in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad.

Zu Frage 2:

Eine ortsbezogene Einsatzstatistik bzw. eine ortsbezogene Statistik zur Verhängung von Ordnungsgeldern wird für diese Gedenkstätten nicht geführt.

Zu Frage 3 bis 5:

Die Stadtpolizei hat in Abstimmung mit der Leitung der Stabsstelle Sauberes Frankfurt Sonderkontrollen durchgeführt.

Die Stadtpolizei kann bisher erst einschreiten, wenn es zu den besagten abweichenden Verhaltensweisen kommt; für präventive Maßnahmen ist es dann bereits zu spät.

Zu Frage 6:

In unmittelbarer Nähe der Gedenkstätten befinden sich keine öffentlichen Toilettenanlagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2009MM 75Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 21. April 2009AA 887Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von GedenkstättenSTVV-Anfrage · FAG
  3. 3. Juli 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 568Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 36 · 25.08.2009
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 568 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 34 · 01.09.2009
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 568 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 34 · 05.10.2009
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 568 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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