Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten
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Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 568
Betreff:
Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten
Vorgang:
A 887 FAG
Zu Frage 1:
Die jüdische Gedenkstätte Börneplatz, die Gedenkstätte Petersfriedhof und die Gedenkstätte der ehemaligen Synagoge an der Friedberger Anlage werden durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte der Stadtpolizei im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes regelmäßig überwacht. Diese Streifendienste erfolgen in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Zu Frage 2:
Eine ortsbezogene Einsatzstatistik bzw. eine ortsbezogene Statistik zur Verhängung von Ordnungsgeldern wird für diese Gedenkstätten nicht geführt.
Zu Frage 3 bis 5:
Die Stadtpolizei hat in Abstimmung mit der Leitung der Stabsstelle Sauberes Frankfurt Sonderkontrollen durchgeführt.
Die Stadtpolizei kann bisher erst einschreiten, wenn es zu den besagten abweichenden Verhaltensweisen kommt; für präventive Maßnahmen ist es dann bereits zu spät.
Zu Frage 6:
In unmittelbarer Nähe der Gedenkstätten befinden sich keine öffentlichen Toilettenanlagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2009MM 75Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 21. April 2009AA 887Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von GedenkstättenSTVV-Anfrage · FAG
- 3. Juli 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 568Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von GedenkstättenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)