Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten
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Anfrage vom 21.04.2009, A 887
Betreff:
Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von Gedenkstätten
Mit der Vorlage M 75 vom 03.04.2009 soll die Polizeiverordnung dahingehend geändert werden, dass bestimmte Gedenkstätten (Jüdische Gedenkstätte Börneplatz, Petersfriedhof, Gedenkstätte der ehemaligen Synagoge an der Friedberger Anlage) unter besonderen Schutz zu stellen sind (Fernhalten von Tieren, Alkoholverbot). Begründet wird dies mit der in der Vergangenheit zu beobachtenden zunehmenden Verunreinigung der Gedenkstätten durch weggeworfene Flaschen, Dosen und anderen Müll sowie durch Urin und Fäkalien.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob die angeführten Missstände durch eine Änderung der Polizeiverordnung behoben werden können. Das Wegwerfen von Müll, das Absetzen von Hundekot sowie das Urinieren in öffentlichen Anlagen waren bislang bereits verboten und Zuwiderhandlungen mit Ordnungsgeldern belegt. Die Änderung der Polizeiverordnung ändert somit an der Rechtslage nichts. Zur Behebung der Missstände wären vermehrte Kontrollen (z.B. durch den freiwilligen Polizeidienst) und ggf. höhere Ordnungsstrafen erforderlich. Auch stellt sich die Frage, ob ein Alkoholverbot verhindern kann, dass Personen, die sich in den Anlagen aufhalten, dort urinieren, wenn sich keine öffentlichen Toiletten in der Nähe der Anlagen befinden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wurden in der Vergangenheit in den aufgeführten Gedenkstätten regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt vorgenommen?
- Welchen Erfolg hatten die unter 1. angeführten Kontrollen (Anzahl der Anzeigen bzw. Verhängung von Ordnungsgeldern)?
- Hat der Magistrat nach Erkennen der aufgeführten Missstände versucht, diese durch verstärkte Kontrollen zu beheben?
- Falls 3. zutreffend: mit welchem Erfolg?
- Falls 3. unzutreffend: warum nicht?
- Befinden sich in der unmittelbaren Nähe der genannten Anlagen öffentliche Toiletten?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2009MM 75Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 21. April 2009Sie sind hierAA 887Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von GedenkstättenSTVV-Anfrage · FAG
- 3. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 568Änderung der Polizeiverordnung zum Schutz von GedenkstättenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate