Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 55
Betreff:
Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7197
- OA 1562 OBR 4, B 522/04 -
Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Umfeld des Bethanien-Krankenhauses wird in der Neebstraße vor der Einmündung in die Saalburgstraße im
- Quartal 2005 ein zweiter Abbiegefahrstreifen markiert. Die Prüfung durch den Magistrat hat ergeben, dass der Straßenabschnitt Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen für den fließenden Kfz-Verkehr nicht erforderlich ist. Eine Verkehrsberuhigung kann unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte erfolgen:
- Vorfahrt für Taxis;
- Vorfahrt für privates Bringen und Abholen von Patienten und Besuchern;
- Durchfahrt für Radfahrer im Zuge der Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) in beiden Fahrtrichtungen;
- Kurzzeitstellplätze im Bereich der Vorfahrt (beispielsweise zum Abstellen der Fahrzeuge beim Hereinbringen mobilitätsbehinderter Besucher).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. März 2004OAOA 1562Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und RosengärtchenAnregung
- 9. August 2004BB 522Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und RosengärtchenMagistratsbericht
- 14. Januar 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 55Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und RosengärtchenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP