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Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 55

Betreff:

Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7197

- OA 1562 OBR 4, B 522/04 -

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Umfeld des Bethanien-Krankenhauses wird in der Neebstraße vor der Einmündung in die Saalburgstraße im

  1. Quartal 2005 ein zweiter Abbiegefahrstreifen markiert. Die Prüfung durch den Magistrat hat ergeben, dass der Straßenabschnitt Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen für den fließenden Kfz-Verkehr nicht erforderlich ist. Eine Verkehrsberuhigung kann unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte erfolgen:
    • Vorfahrt für Taxis;
    • Vorfahrt für privates Bringen und Abholen von Patienten und Besuchern;
    • Durchfahrt für Radfahrer im Zuge der Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) in beiden Fahrtrichtungen;
    • Kurzzeitstellplätze im Bereich der Vorfahrt (beispielsweise zum Abstellen der Fahrzeuge beim Hereinbringen mobilitätsbehinderter Besucher).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. März 2004OAOA 1562Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und RosengärtchenAnregung
  2. 9. August 2004BB 522Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und RosengärtchenMagistratsbericht
  3. 14. Januar 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    BB 55Einrichtung eines Fußgängerbereichs auf dem Teilstück Im Prüfling zwischen Bethanien-Krankenhaus und Rosengärtchen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 38 · 01.02.2005
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 08.03.2005
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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