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Ziele der Gründungsinitiative HOLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichten

Vorlagentyp: B
117 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 525

Betreff: Ziele der Gründungsinitiative HOLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8941 - NR 1997/10 FAG; B 301/12 - Der Vorstand der Gründungsinitiative Frankfurt HOLM e.V. hat den Antrag des Magistrats zur Änderung der Satzung in seiner 13. Vorstandssitzung am 11.09.2012 behandelt. Nach eingehender Beratung hat der Vorstand der Gründungsinitiative Frankfurt HOLM e.V. beschlossen, dass der Mitgliederversammlung keine Satzungsänderung vorgeschlagen werden soll.

Begründung: Der Nachtrag widerspricht der subsidiären Aufgabenstellung des HOLM. In § 2 der Satzung sind bereits konkret der Zweck und die Aufgaben des HOLM e.V. beschrieben. Der Zweck wurde vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit des Vereins formuliert. Eigenständige Untersuchungen des HOLM e.V. sind nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2010NRNR 1997Ziele der Gründungsinitiative HoLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenSTVV-Antrag · FAG
  2. 4. Februar 2011BB 82Ziele der Gründungsinitiative HOLM e.V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
  3. 16. September 2011BB 390Ziele der Gründungsinitiative HOLM e..V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
  4. 10. Februar 2012BB 75Ziele der Gründungsinitiative HOLM e..V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
  5. 22. Juni 2012BB 301Ziele der Gründungsinitiative HOLM e..V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
  6. 7. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 117 Wochen
    BB 525Ziele der Gründungsinitiative HOLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 16 · 22.01.2013
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 525 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
Römer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)

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