Ziele der Gründungsinitiative HOLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichten
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Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 525
Betreff: Ziele der Gründungsinitiative HOLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8941 - NR 1997/10 FAG; B 301/12 - Der Vorstand der Gründungsinitiative Frankfurt HOLM e.V. hat den Antrag des Magistrats zur Änderung der Satzung in seiner 13. Vorstandssitzung am 11.09.2012 behandelt. Nach eingehender Beratung hat der Vorstand der Gründungsinitiative Frankfurt HOLM e.V. beschlossen, dass der Mitgliederversammlung keine Satzungsänderung vorgeschlagen werden soll.
Begründung: Der Nachtrag widerspricht der subsidiären Aufgabenstellung des HOLM. In § 2 der Satzung sind bereits konkret der Zweck und die Aufgaben des HOLM e.V. beschrieben. Der Zweck wurde vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit des Vereins formuliert. Eigenständige Untersuchungen des HOLM e.V. sind nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2010NRNR 1997Ziele der Gründungsinitiative HoLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenSTVV-Antrag · FAG
- 4. Februar 2011BB 82Ziele der Gründungsinitiative HOLM e.V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
- 16. September 2011BB 390Ziele der Gründungsinitiative HOLM e..V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
- 10. Februar 2012BB 75Ziele der Gründungsinitiative HOLM e..V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
- 22. Juni 2012BB 301Ziele der Gründungsinitiative HOLM e..V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
- 7. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 117 WochenBB 525Ziele der Gründungsinitiative HOLM e. V. auch an den Bedürfnissen der in der Region lebenden Menschen ausrichtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)