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Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen

Vorlagentyp: B
84 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 502

Betreff: Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 832 - NR 100/11 CDU und GRÜNE - Zu

  1. Der Einfluss der Stadt Frankfurt als Gesellschafter ist nur bei Mehrheitsgesellschaften gegeben, bei Minderheitsbeteiligungen ist die Einflussnahme aufgrund der Beteiligungsverhältnisse sehr gering. Insofern kommen hier nur die Mehrheitsbeteiligungen von über 50 % in Betracht (27). Zu 2. + 3): Das Ziel einer grundsätzlichen Erhöhung des Frauenanteils wird bereits mit dem StVV-Beschluss § 4319 vom 19.12.2002 verfolgt, in dessen Rahmen der städtische Frauenförderplan auch bei Gesellschaften zur Anwendung kommt. Über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden direkten Mehrheitsbeteiligungen wird im 2-Jahres-Rhythmus berichtet. Da beide Berichterstattungen die Frauenförderung zum Ziel haben, die Fluktuation auf Führungsebenen sehr gering ist, und eine Neubesetzung dieser Stellen unter Umständen erst nach Jahren erfolgt, wird zukünftig in einem Bericht sowohl über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern (StvV-Beschluss § 4319) als auch über den Sachstand der Entwicklung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften (StvV-Beschluss § 832) im 2-Jahres-Rhythmus berichtet. Der nächste Bericht erfolgt im Frühjahr 2013 und berichtet über den Zeitraum 2011 und
  2. Zu 4: Die Aufnahme eines entsprechenden Passus im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt wird im Rahmen der nächsten Anpassung erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2011NRNR 100Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 23. November 2012Sie sind hier
    BB 502Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen
    Magistratsbericht
  3. 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 84 WochenBB 190a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 16 · 22.01.2013
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)

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