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Gewaltkriminalität in Frankfurt

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.12.2014, B 501

Betreff: Gewaltkriminalität in Frankfurt Vorgang: A 692/14 FREIE WÄHLER Der Magistrat nimmt unter Hinweis, dass die Kriminalitätsbekämpfung in den originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei fällt, wie folgt Stellung:

  1. Auf welchen Platzierungen und mit welchen Zahlen liegt Frankfurt hinsichtlich der verschiedenen Arten von Gewaltkriminalität wie z.B. Mord, Totschlag und Vergewaltigung?
  2. Welche Erklärungen gibt es bzgl. der oben genannten vorderen Platzierung und der in Frage Nr. 1 erfragten Platzierungen Frankfurts? Zu 1 und 2) Die Aussagen der vom Bundeskriminalamt jährlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik unter http://www.bka.de lehnt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ab, da die Berechnungen der Häufigkeitszahlen auf Basis der gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner irreführend sind, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und damit letztlich unbrauchbar sind. Die Häufigkeitszahl stellt nach Darstellungen des BKA die Anzahl registrierter Straftaten bezogen auf die gemeldeten 100.000 Einwohner dar. Bei Städtevergleichen der Häufigkeitszahl ist zu beachten, dass ein erheblicher Teil der Tatverdächtigen und auch der Opfer nicht zur Wohnbevölkerung der jeweiligen Großstadt gehört. Die Aussagekraft eines Vergleichs der Häufigkeitszahlen wird dadurch wesentlich verzerrt, dass zwischen den Großstädten unterschiedlich hohe Anzahlen an Touristen, Besuchern, Berufspendlern oder auch Stationierungsstreitkräften, ausländischen Durchreisenden sowie Nichtdeutschen, die sich illegal im jeweiligen Stadtgebiet aufhalten, gegeben sind und bei der Errechnung der Häufigkeitszahl jedoch nicht einbezogen werden. Straftaten, die von diesem Personenkreis oder zu deren Nachteil begangen wurden, werden dagegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt. Gerade die Häufigkeitszahl von Frankfurt am Main, das mit einem vergleichsweise weit überdurchschnittlichen Pendleraufkommen, zahlreichen Durchreisenden bedingt durch Hauptbahnhof und Frankfurter Flughafen sowie einem großen Touristen- und Besucheraufkommen bspw. durch die Frankfurter Messe signifikant mehr im Stadtgebiet aufenthältliche Personen zählt als Einwohnerinnen und Einwohner, ist durch dieses Phänomen deutlich stärker beeinflusst, als ein Großteil der Vergleichsstädte. Frankfurt am Main ist tagsüber eine Millionenstadt. Darüber hinaus ist ein wichtiger Aspekt, dass der Frankfurter Flughafen - im Gegensatz zur oft als sicherste Metropole bezeichneten Stadt München - auf städtischem Gebiet liegt, sodass sämtliche im Bereich des Flughafens von Reisenden, aus- bzw. umsteigenden Passagieren sowie Crew-Mitgliedern begangenen Straftaten wiederum allein der gemeldeten Frankfurter Bevölkerung zugerechnet werden. Dazu zählen u.a. auch so spezifische Straftaten, wie Zollvergehen bei der Einreise sowie ausländerrechtliche Verstöße oder bereits zu großen Teilen im Ausland verübte Frachtdiebstähle. Schließlich werden in der bundesdeutschen Kriminalstatistik auch Vergehen im Zusammenhang mit Banken, wie beispielsweise Straftaten bei der Benutzung von Kreditkarten weltweit auf den Standort Frankfurt am Main bezogen, da sie jeweils dem Hauptsitz des jeweiligen Kreditinstitutes zugerechnet werden, obgleich sie nicht in Frankfurt begangen wurden. Diese wenigen Beispielen verdeutlichen, dass eine ganz erhebliche Anzahl von Straftaten der Frankfurter Bevölkerung zugerechnet wird, keinesfalls aber von ihr begangen wurde. Diese Fälle herausgerechnet und bei differenzierter Betrachtung der Straftatengruppen, ist unschwer erkennbar, dass Frankfurt am Main bei sicherheitsrelevanten Straftaten keineswegs Spitzenpositionen einnimmt, sondern sich - selbst nach Berechnungsweise des BKA - im Mittelfeld der betrachteten Vergleichsstädte über 200.000 und auch über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner positioniert. Berücksichtigt man dazu noch die tatsächlichen Verhältnisse mit über einer Million Menschen, die sich tagsüber in Frankfurt am Main aufhalten, findet man Frankfurt am Main objektiv auf hinteren Rängen wider und damit eine Bestätigung der hohen objektiven Sicherheit in Frankfurt am Main und des hohen subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger, welches diese in den jährlichen Bürgerumfragen seit vielen Jahren kontinuierlich aufführen.
  3. Sind hinsichtlich der verschiedenen Arten der Gewaltkriminalität oder hinsichtlich der recht hohen Gewaltkriminalität in Frankfurt insgesamt, besondere Präventions- oder Polizeimaßnahmen von Stadt oder Sicherheitsbehörden angedacht? Wenn ja, welche? Zu 3) Seit vielen Jahren unternimmt der Magistrat sehr erfolgreich große Anstrengungen, um neben der für die Kriminalitätsbekämpfung originär und ausschließlich zuständigen Landespolizei durch vielfältige ergänzende Maßnahmen zum objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beizutragen. So wurde der kommunale Sicherheitsdienst in den letzten Jahren zu einer schlagkräftigen "Stadtpolizei" aufgebaut und nicht nur personell, sondern auch in der Sachausstattung mit erheblichem finanziellem Aufwand verstärkt. Die Stadtpolizei Frankfurt bildet ihren Nachwuchs in rund 900 Stunden intensiv aus und gewährleistet mit einem eigenen Ausbilderteam die ständige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Spezialisierte Ermittlungsgruppen kümmern sich intensiv im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten um diejenigen Aufgaben, für die eine Kommune zuständig ist. Bereits im Jahr 2010 wurde ein Haus des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst eingerichtet, das mit Erfolg der Jugenddelinquenz entgegenwirkt. Anfang des Jahres 2015 wird das zweite Haus des Jugendrechts im Frankfurter Norden eröffnet, das ebenfalls durch präventive und repressive Maßnahmen der für die Kriminalität originär zuständigen Landespolizei einen Beitrag zur Absenkung der Fallzahlen jugendlicher und heranwachsender Straftäter leisten wird. Im Bereich der Jugendgewaltprävention werden noch zudem durch den Stabsbereich 4 des Polizeipräsidiums - Prävention - Abteilung Einsatz verschiedene Programme angeboten. Das Programm "Eigenständig werden" ist ein Programm verschiedener institutioneller Einrichtungen zur Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsförderung in der Grundschule. "PiT-Prävention im Team" ist ein gemeinsames Gewaltpräventionsprogramm der Schulen, der Polizei und der Jugendhilfe. "Cool sein, cool bleiben" ist ein Programm zur Gewaltprävention speziell für
  4. Klassen. Daneben unterstützt der Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main mit einer Vielzahl von Regionalräten auf dem Gebiet der Kriminalprävention. So ist auch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main an Projekten des Präventionsrates, wie beispielsweise "Voll nüchtern", einem Projekt zum Thema "Alkoholprävention", gemeinsam mit dem Drogenreferat, dem Jugendamt und dem Ordnungsamt, beteiligt. Zu aktuellen Anlässen werden gemeinsam mit den polizeilichen Fachkommissariaten Elternabende durchgeführt und für Lehrpersonal pädagogische Tage im Rahmen von Schul- und Gesamtkonferenzen angeboten. Die bestehenden Kooperationen mit den verschiedenen Institutionen der Stadt Frankfurt und dem Polizeipräsidium Frankfurt lassen darüber hinaus Raum für anlassbezogene Veranstaltungen. Beispielhaft für den Bereich "Sicherheit im Schienenverkehr" sind das Projekt "U-Bahn-Sicherheit" und im Bereich der "Häuslichen Gewalt" die Ausstellung "Rosenstraße" zu nennen. Zur Konfliktvermeidung im öffentlichen Raum entstand aktuell das Projekt "Preungesheim is(s)t", eine Kooperation zwischen Polizei, Schule sowie Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus unterliegt die gesamte registrierte Kriminalität fortlaufender Analysen, sodass sichergestellt ist, dass statistische Auffälligkeiten unmittelbar einer Bewertung unterzogen werden können und zeitnah durch polizeiliche Maßnahmen reagiert werden kann. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird mit zahlreichen Maßnahmen jetzt und auch künftig weiterhin dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Gäste dieser Stadt, in einer sicheren, lebens- und liebenswerten Stadt leben können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2014AA 692Gewaltkriminalität in FrankfurtSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 22. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 501Gewaltkriminalität in Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 36 · 26.01.2015
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 501 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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