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Rasensportplatz in Ginnheim

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.08.2010, B 500

Betreff: Rasensportplatz in Ginnheim Vorgang: A 1214 FREIE WÄHLER

  1. Das Rasenspielfeld wurde vor rund 20 Jahren angelegt.
  2. Die Sportanlage Woogwiese gehört in die Vermögensverwaltung des Sportamtes. Im Jahr 1996 wurde mit der Germania Ginnheim 08 ein Betreuungs- und Nutzungsvertrag geschlossen. Der Verein übernimmt seither die Herrichtung der Spielfelder für den Spielbetrieb und die Reinigung des Funktionsgebäudes. Nach Rücksprache mit dem Fachamt kommen kleinere Pflegearbeiten an der Umgebungsfläche und das Bewässern der Rasenfläche hinzu. Bezüglich der Qualität der Rasenfläche auf der Sportanlage Woogwiese befindet sich das Fachamt im ständigen Dialog mit dem betreuenden Verein. Nachdem dort ein neuer Vorstand im Amt ist, findet in Kürze ein Ortstermin mit dem Fachamt statt, bei dem die für die Betreuung der Sportanlage Verantwortlichen nochmals in die Pflege der Sportflächen sowie in die technischen Einrichtungen (Heizung, Beregnungsanlage) eingewiesen werden. Dabei wird der Verein auch nochmals angehalten, die Entnahme von Bodenproben nur nach Absprache mit dem Fachamt und dessen Zustimmung durchzuführen bzw. zuzulassen.
  3. Der Aufbau des Rasenspielfeldes entspricht dem Stand der Sportrasentechnik der 90er Jahre. Damals wurde mit hohem Sandanteil gebaut, heutige Rasenplätze verfügen über einen besseren Unterbau. Zur Verbesserung der Situation auf der Sportanlage Ginnheim ist vorgesehen, das zweite Spielfeld (parallel zur Rosa-Luxemburg-Allee) mit einem Kunstrasen zu versehen (siehe M 65 vom 20.03.2009). Da sich jedoch nicht die gesamte Fläche der Sportanlage in städtischen Besitz befindet, muss das Fachamt noch mit dem Verpächter der Fläche klären, ob er diesem Umbau zustimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2010AA 1214Rasensportplatz in GinnheimSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 500Rasensportplatz in Ginnheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 44 · 26.08.2010
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 500 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 16.09.2010
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 500 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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