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Stadtverordnetenversammlung (Podcast) für alle

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die Audioverfügbarkeit von Plenarsitzungen zu verbessern, um eine bessere Zugänglichkeit für die Bürger zu gewährleisten. Dies erfordert jedoch Änderungen der bestehenden Regularien und zusätzliche personelle Ressourcen. Das erwartete Ergebnis wäre eine strukturierte und benutzerfreundliche Bereitstellung von Reden im Internet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kultur verfolgen

Bericht

Für die Veröffentlichung von Mediendateien (Audio und Video) auf Frankfurt.de steht ein Medienserver zur Verfügung. Das Streaming der Plenarsitzung erfolgt unter der technischen und organisatorischen Verantwortung des Büros der Stadtverordnetenversammlung. Eine Aufzeichnung der gestreamten Inhalte könnte entsprechend aus technischer Sicht durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Für das dauerhafte Zurverfügungstellen von Audio-Aufzeichnungen sind jedoch die rechtlichen Rahmenbedingen zu beachten: Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden entsprechend den Festlegungen der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ausschließlich als Audio-Livestream über die städtische Homepage angeboten. Ein zeitversetztes Streaming oder ein Downloadangebot der Audiodateien - wie in der NR 26 gefordert - widersprechen den zurzeit gültigen Regularien.

Darüber hinaus ist bei Audiodateien zu berücksichtigen, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in der Regel zwischen sieben und acht Stunden dauern. Für interessierte Nutzerinnen und Nutzer wäre es augenscheinlich unattraktiv, wenn sie innerhalb einer Datei dieses Ausmaßes nach einem bestimmten Redner zu einem bestimmten Punkt suchen müssten. Daher ist von einer sinnvollen Nutzbarkeit aufgezeichneter Plenarsitzungen nur dann auszugehen, wenn die im Rahmen der Plenarsitzungen gehaltenen Reden im Internetauftritt gegliedert nach Tagesordnungspunkten und innerhalb der einzelnen Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Redner abgerufen werden können.

Hierfür bedürfte es regelmäßig nach den Plenarsitzungen umfangreicher Nacharbeiten, indem sämtliche Reden digital vereinzelt werden und im Rahmen einer dargestellten Tagesordnung innerhalb der einzelnen Tagesordnungspunkte zum Abruf bereitgestellt werden. Unter Berücksichtigung der Fragestunden sowie etwaiger Aktueller Stunden wären pro Sitzung mehr als 70 Reden zu vereinzeln und unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten zum Streaming anzubieten.

Die hierzu notwendigen Personalkapazitäten stehen aktuell jedoch nicht zur Verfügung.

Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist, dass die Audioverfügbarkeit gehaltener Reden mit Blick auf das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Stadtverordnetenversammlung kritisch gesehen werden kann. Weite Teile der im Rahmen der Plenarsitzungen politisch Agierenden sind keine Berufspolitiker. Für sie gilt in besonderem Maße, dass sie sich möglichst unbefangen an das Rednerpult begeben können sollten und dabei nicht mit der Befürchtung umgehen müssen, eine möglicherweise missglückte Rede, sei es durch offensichtliche Versprecher oder vergleichbare Missgeschicke, sei anschließend dauerhaft im Internet abrufbar. Auch kann es technisch nicht ausgeschlossen werden, dass Audiodateien von Dritten kopiert und für eigene Zwecke missbräuchlich genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund liefe ein Downloadangebot der Reden auch dem Sinn von § 50 (2) der aktuellen Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zuwider, der den Rednerinnen und Rednern das Recht einräumt, ihre Reden vor Veröffentlichung einzusehen und - ohne inhaltliche Veränderungen vorzunehmen - offensichtliche Versprecher o. ä. zu korrigieren.

Vor dem oben aufgezeigten Hintergrund müssten für die Zurverfügungstellung von Audiodateien die entsprechenden Regularien der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie die der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geändert werden und zusätzliches Personal für die Tätigkeit geschaffen werden.

All das ist möglich, bedarf jedoch den Willen der Stadtverordneten. Formell sind hierfür daher entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2021NRNR 26Stadtverordnetenversammlung (Podcast) für alleSTVV-Antrag · Gartenpartei
  2. 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    BB 4Stadtverordnetenversammlung (Podcast) für alle
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ältestenausschusses
Sitzung 8 · 24.02.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

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