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nenstadt Nied Sachsenhausen SossenheimTitel/Betreff: Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwenden

Vorlagentyp: B
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 05.01.2009, B 4

Betreff: Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwenden Vorgang: A 706 FAG Zwischenbericht: Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass eine dauerhafte Grundwasserentnahme den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) unterliegt und in der Regel genehmigungspflichtig ist. In einem langwierigen Genehmigungsverfahren werden unterschiedliche Sachverhalte sehr detailliert überprüft und verschiedene Fachstellen einbezogen, die über eine solche Grundwasserentnahme und damit über den Bau von Brunnen entscheiden. Dabei ist es durchaus möglich, dass eine solche Entnahme auch negativ beschieden wird, wenn z. B. die Qualität des Wassers bestimmten Voraussetzungen oder Anforderungen nicht genügt. So ist z. B. die geplante Förderung von Grundwasser im Holzhausenpark nicht möglich, da dieses Wasser einen faulig-schwefeligen Geruch aufweist. Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im Zoo und in folgenden Grünanlagen sind Grundwasserbrunnen vorhanden. -Bockenheimer Anlage -Martin-Luther-King-Park -Stadtpark Höchst -Bernuspark -Goldsteinpark -Grünanlage Ben-Gurion-Ring -Ostpark Diese Brunnen dienen der Nachspeisung bzw. Benetzung der dortigen Weiher. In der Regel kann vor Ort auch Grundwasser für Gießzwecke entnommen werden. Der Palmengarten verfügt über Zisternen (Regenwasserspeicher), in denen 650 cbm (650.000 Liter Regenwasser – Dachflächenwasser) gespeichert werden können. Eine zusätzlich neue Zisterne ist in Planung und wird in absehbarer Zeit gebaut. Dieses Wasser wird ausschließlich zur Bewässerung der Pflanzen im Palmengarten verwendet. Aus dem eigenen Brunnen werden zusätzlich 12000 cbm Wasser gefördert, das wegen des zu hohen Kalkanteils nur in den Außenanlagen im Freiland des Palmengartens zur Bewässerung genutzt werden kann. Der Große Weiher im Palmengarten wird zum einen durch Oberflächenwasser gespeist, zum anderen durch natürlichen Zulauf (Quelle) aus dem Leonhardsbrunnen und über die Wegeentwässerungen. Aus dem Weiher heraus werden der Rhododendron- und der Heidegarten mit Wasser über eine Pumpstation versorgt. Diese Moorbeetpflanzen vertragen kein kalkhaltiges Wasser. Der Palmengarten hat darüber hinaus einen höheren Wasserbedarf, als diese Ressourcen hergeben. Für die Besucherinnen und Besucher dient der Palmengarten als Erholungs- und Freizeiteinrichtung, er ist Bildungsstätte und dient wissenschaftlichen Zwecken. Somit ist es erforderlich, dass auch Trinkwasser zum Einsatz kommt (Beispiel: der Wasserspielplatz wird aus Hygienegründen mit Trinkwasser gespeist). Bis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts verfügte der Palmengarten über eine Flusswasserleitung (Mainwasser). Diese Leitung wurde durch den U-Bahnbau gekappt und nicht mehr wieder hergestellt. Der Zoologische Garten verfügt über ein eigenes Grundwassernetz. Es werden alle Weiher, Teiche, Gräben, aber auch Robben- und Flusspferdbecken sowie verschiedene andere Wasserstellen mit Grundwasser beaufschlagt. Der Zoologische Garten bewässert seine Grünanlagen normalerweise nicht. Nur im Notfall werden Neuanpflanzungen gegossen. Das sehr mineralhaltige Grundwasser eignet sich dafür jedoch auf Dauer nicht. Regenwasser wird zum Teil direkt, durch Einleitung in zooeigene Gewässer oder durch Versickerung genutzt, in Tanks (Gärtnerei) oder Zisternen (Borgori-Wald) aufgefangen und dann zum Bewässern von Pflanzen benutzt. In der Hahnstraße und in der Mainwasseraufbereitungsanlage in der Lyonerstraße hält die Hessenwasser GmbH & Co KG Brauchwasserzapfstellen vor, an denen aufbereitetes Mainwasser für Gießzwecke entnommen wird. Für den Waldfriedhof Goldstein wurde vor einigen Jahren eine solche Brauchwasserentnahmestelle durch eine eigene Zuleitung geschaffen. Vorgesehen sind Brunnen in der Miquelanlage sowie in der Obermainanlage an den dortigen Weihern. Ein weiterer Grundwasserbrunnen befindet sich in der Preungesheimer Beuge. Im Mainuferpark wird Uferfiltrat für die Beregnungsanlage eingesetzt.

Zu 2.: In den nicht genannten Anlagen gibt es keine Grundwasserbrunnen.

Zu 3.: Wie unter 1. genannt sind einige Grundwasserbrunnen in Vorbereitung, insbesondere an bestehenden Weihern.

Zu 4.: Hierzu liegen keine Berechnungen zu einer möglichen Anzahl von Brunnen vor. Die Kosten variieren je nach notwendiger Bohr- bzw. Brunnentiefe, die niedergebracht werden muss, um ein ausreichendes Wasserangebot zu erschließen. Überschlägig ist von rd. 500 Euro pro Meter Bohrtiefe auszugehen (einschl. Brunnenausbau). Die vorhandenen Brunnen reichen teilweise bis 50 m Tiefe, was wiederum von den örtlichen geologischen Verhältnissen abhängig ist.

Zu 5.: Lediglich im Günthersburgpark ist eine Zisterne vorhanden.

Zu 6.: Im Goldsteinpark wird das dortige Grabensystem mit Grundwasser aus zwei Brunnen gespeist. Im Ostpark wird der künstliche Bachlauf im Bürgergarten ebenfalls mit Grundwasser bespannt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.

Zu 7.: Der Teich im Koreanischen Garten wird mit Niederschlägen, bei Bedarf mit Trinkwasser nachgespeist.

Zu 11.: Soweit möglich und sinnvoll werden in Bebauungsplänen wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen festgesetzt. Wege in Grünanlagen werden je nach erforderlicher Belastbarkeit und Frequentierung ebenfalls mit wasserdurchlässigen Belägen erstellt.

Zu 12.: Ein völliger Verzicht auf Trinkwasser ist derzeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht realisierbar, da bis 2009 keinesfalls eine entsprechende Infrastruktur finanziert und gebaut werden kann. Darüber hinaus ist gerade in der Anwachsphase von Bäumen und Stauden ein Wässern unumgänglich, um nicht einen Totalausfall der Pflanzen zu riskieren. Dies muss aus o. g. Gründen nach wie vor periodisch oder zeitlich befristet und punktuell mit Trinkwasser erfolgen. Die Beantwortung der Fragen 8, 9 und 10 bedarf weiterer Recherchen und wird in der abschließenden Beantwortung nachgereicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2008BB 604Natur in der Stadt - StaudengärtenMagistratsbericht
  2. 14. Oktober 2008AA 706Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwendenSTVV-Anfrage · FAG
  3. 5. Januar 2009Sie sind hier
    BB 4nenstadt Nied Sachsenhausen SossenheimTitel/Betreff: Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwenden
    Magistratsbericht
  4. 8. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 493Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwendenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 3
Sitzung 29 · 22.01.2009
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 28 · 22.01.2009
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 29 · 03.02.2009
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 31 · 09.02.2009
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 30 · 10.02.2009
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 29 · 13.02.2009
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 30 · 13.02.2009
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 4 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 29 · 12.03.2009
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 4 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Sonstige:
FAG (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis)

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