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Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwenden

Vorlagentyp: AFAG
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 14.10.2008, A 706

Betreff:

Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwenden

Der Magistrat teilt im Bericht B 604/08 zur FAG-Anfrage A 586 unter Punkt 10 zum Thema "Natur in der Stadt – Staudengärten“ mit, dass zur Bewässerung der Pflanzungen in der Regel Trinkwasser genommen wird. Der Magistrat informiert weiter, dass in Ausnahmefällen fest installierte Bewässerungssysteme auf Grundwasser zugreifen.

Die Pflanzungen vom Mai 2008, obwohl möglichst trockenheitsverträglich, wurden in den diesjährigen heißen Trockenmonaten Juni und vor allem im Juli kräftig mit kostbarem Trinkwasser versorgt. Trinkwasser ist ein teures Gut und ein Lebensmittel. Erinnert sei an frühere hessische und städtische Kampagnen zur Einsparung von Trinkwasser, insbesondere an Verbote, Trinkwasser zum Rasensprengen zu verwenden.

Aus ökologischen Gründen und aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte weiterhin gänzlich auf die Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung öffentlicher Anlagen und Pflanzungen verzichtet werden, auch bei den Staudengärten. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, alle Grünanlagen mit Grundwasser oder mit Regenwasser über Zisternen zu versorgen. Dafür ist die notwendige Infrastruktur umgehend zu schaffen.

Zu bedenken ist, dass die Stadt trotz der alljährlichen sommerlichen Hitzewellen das Problem, Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel in Bildungseinrichtungen (Schulen) zur Verfügung zu stellen, noch immer nicht gelöst hat. Auch alle öffentlichen Trinkwasserbrunnen zu reaktivieren und mit Trinkwasser zu betreiben, hätte Vorrang vor der Verschwendung von Trinkwasser als Gießwasser.

Deshalb fragen wir den Magistrat:

  1. In welchen Grünanlagen inkl. Palmengarten, Botanischer Garten, Zoo, Friedhöfen gibt es Grundwasserbrunnen?
  2. In welchen Grünanlagen fehlen Grundwasserbrunnen?
  3. Plant die Stadt, die fehlenden Grundwasserbrunnen zu bohren?
  4. Wie viele Brunnen müssten gebohrt werden und welche Kosten würden dafür anfallen?
  5. In welchen Grünanlagen bzw. an welchen Orten befinden sich Zisternen?
  6. Mit welchem Wasser werden die Wasserläufe und Teiche in den einzelnen Grünanlagen gespeist?
  7. Mit welchem Wasser wird der Teich im Grüneburgpark (Koreanischer Garten) gespeist?
  8. Wie viele Trinkwasserbrunnen (aktive und nicht betriebene) gibt es in der Stadt und wo befinden sich diese?
  9. Werden alle öffentlichen Trinkbrunnen-Anlagen in der Stadt reaktiviert und mit Trinkwasser betrieben, um vor allem in den sommerlichen Hitzeperioden kostenloses Trinkwasser für Alle zur Verfügung zu stellen?
  10. Werden neue Trinkwasserbrunnen bzw. Trinkwasserspender im öffentlichen Raum gebaut?
  11. Welche städtischen Aktivitäten gibt es für die verstärkte Regenwassernutzung, Zisternenbau, Versickerung und Entsiegelung von Flächen?
  12. Wird der Magistrat darauf achten, dass ab 2009 kein Trinkwasser mehr zur Bewässerung von Pflanzungen verwendet und verschwendet wird?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2008BB 604Natur in der Stadt - StaudengärtenMagistratsbericht
  2. 14. Oktober 2008Sie sind hier
    AA 706Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwenden
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 5. Januar 2009BB 4nenstadt Nied Sachsenhausen SossenheimTitel/Betreff: Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwendenMagistratsbericht
  4. 8. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 493Kein Trinkwasser für Grünanlagen verschwendenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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