Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle
Zusammenfassung
Die Sanierung und der Umbau der Kleinmarkthalle sollen durch die Implementierung regenerativer Energien und energetischer Maßnahmen vorangetrieben werden. Ziel ist es, die Haustechnik zu modernisieren und den Energiebedarf zu reduzieren, während denkmalpflegerische Belange berücksichtigt werden. Die Prüfung der Aktivierungsfähigkeit der Investitionsmaßnahme ist derzeit im Gange.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbericht: Die aktualisierten Planungsunterlagen zur Sanierung der Haustechnik der Kleinmarkthalle wurden mit Stand vom 31. Oktober 2023 durch den Generalplaner FAAG Technik GmbH an die Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main übermittelt. Aufgrund der verstärkten Notwendigkeit, weitestgehend regenerative Energien zu nutzen, wurde bei der Fortschreibung der Entwurfsplanung eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hallendach eingeplant. Durch eine Energieberatung wurden zudem zusätzliche sinnvolle energetische Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange identifiziert und in die Planung eingearbeitet. Es folgt die Sichtung und Bewertung der Planungsunterlagen sowie die Abstimmung mit dem Revisionsamt.
Mit Schreiben vom 20. November 2023 zur Genehmigung der pflichtigen Festsetzungen gemäß Feststellungsvermerken bei Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2023 forderte das Land Hessen (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) die HFM auf, zu prüfen und schriftlich mitzuteilen, ob bezüglich der geplanten Investitionsmaßnahme "Sanierung Haustechnik Kleinmarkthalle" mit dem für den Zeitraum 2023 bis 2026 geplanten Volumen in Hohe von 12,9 Mio. Euro bei der Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden tatsächlich eine Aktivierungsfähigkeit gegeben ist. Im Fall eines negativen Prüfergebnisses besteht aus Sicht des Ministeriums das Risiko einer weiteren Belastung des städtischen Haushalts aufgrund ausbleibender Gewinnabführungen bzw. erforderlicher Verlustübernahmen. Diese Prüfung wird gegenwärtig durchgeführt.
Zum Fortgang wird weiter berichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1139 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 23. Oktober 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)