Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle
Zusammenfassung
Die Sanierung und der Umbau der Kleinmarkthalle sind notwendig, um die Gebäudetechnik auf den aktuellen Stand zu bringen und den Anforderungen an Brandschutz, Sicherheitstechnik und Klimaneutralität gerecht zu werden. Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauphasen während des laufenden Betriebs erfolgen, um die Mieter bestmöglich zu unterstützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbericht: Seit Erbauung in den Jahren 1953/1954 ist die unter Denkmalschutz gestellte Kleinmarkthalle unverändert in Betrieb. Das Gebäude ist inzwischen erkennbar in die Jahre gekommen und muss trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen grundlegend saniert werden. Dies gilt für wesentliche Teile der Gebäudetechnik - Heizung, Wasser, Abwasser, Lüftungs- und Kältetechnik sowie die Elektroinstallation. Darüber hinaus müssen Brandschutz, Sicherheitstechnik, Hygiene und Wärmeschutz den heutigen Anforderungen angepasst und Zielsetzungen zur Klimaneutralität berücksichtigt werden. Die Genehmigungsplanung für die Sanierung der Haustechnik der Kleinmarkthalle ist inzwischen abgeschlossen, der Bauantrag wurde eingereicht. Aufgrund fehlender geeigneter Ausweichflächen sollen die notwendigen Baumaßnahmen im laufenden Betrieb in mehreren Bauphasen und Teilabschnitten erfolgen. Voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 kann mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Zuvor muss die Stadtverordnetenversammlung der Sanierung zustimmen und der Bauantrag genehmigt werden. Die Mieterinnen und Mieter der Kleinmarkthalle wurden im Januar 2024 über den aktuellen Planungsstand informiert. Darüber hinaus werden sie in den Fortgang der Planungen weiter eingebunden, um bestmöglich auf ihre Bedürfnisse während der Sanierung eingehen zu können.
Die Sanierung der Kleinmarkthalle in Form der angestrebten Planung führt zur Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde deutlich überschritten, das Gebäude ist somit vollständig abgeschrieben. Aufgrund steuerlicher Fragestellungen in diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragt. Das Finanzamt hat dem Antrag entsprochen und bestätigt, dass die Sanierung der Kleinmarkthalle die Herstellung eines neuen Gebäudes darstellt. Die Herstellungskosten sind im Jahresabschluss der Hafen- und Marktbetriebe daher zu aktivieren. Weitere Berichte werden folgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1139 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 23. Oktober 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)