Was unternimmt die Stadt gegen Clan- und Bandenkriminalität?
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Maßnahmen gegen Clan- und Bandenkriminalität in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass der Magistrat keine Zuständigkeit hat und keine Erkenntnisse zu Sozialleistungsbetrug vorliegen. Die Polizei verfolgt jedoch aktiv die Konflikte zwischen Clans und hat Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle etabliert.
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Thema Sicherheit verfolgenBericht
Grundsätzlich besteht beim Thema Clan- und Bandenkriminalität keine Zuständigkeit des Magistrats, dementsprechend liegen zu den Fragen 1 - 5, 10 und 12 - 13 keine Erkenntnisse vor.
Zu den Fragen 6 - 9 und 11 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Gegenwärtig liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsbetrugs von Großfamilien bzw. Banden vor. Auch in der Vergangenheit konnten diesbezüglich keine Verdachtsfälle festgestellt werden.
Im Rahmen des Arbeitskreises Sozialkriminalität findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Ermittlungsgruppe Sozialkriminalität der Polizei, dem Jobcenter Frankfurt, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jugend- und Sozialamt statt, um Sozialleistungsmissbrauch entgegenzuwirken.
Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse vor, welche Einrichtungen von Clans oder Banden geführt werden. Aus diesem Grund können die durchgeführten Kontrollen in Lokalen, Supermärkten, Kiosken und Shisha-Bars nicht zugeordnet werden.
Städtische Präventionsmaßnahmen gibt es auf Grund fehlender Zuständigkeit nicht.
Wegen der Zuständigkeit der Landespolizei für die Verfolgung von Clan- bzw. Bandenkriminalität wurde das PP Frankfurt am Main um eine Stellungnahme gebeten. Dieses führte hierzu aus: "Zu
- Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Situation? Die hessische Polizei hat entschlossen auf den Konflikt zwischen Angehörigen der Großfamilie S. und der multiethnischen Gruppierung aus Sossenheim reagiert. Nach den aufkommenden Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien in Folge von Schussabgaben auf einen Kiosk der Familie S. im Allerheiligenviertel in Frankfurt am Main im Jahr 2021 wurden die Straftaten durch die Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation unter Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main konsequent und konzentriert verfolgt und die dahinterstehenden Strukturen erhellt. Auf die seit dem 28.04.2023 wieder aufkeimenden Konflikte der beiden Parteien in Frankfurt am Main folgte wiederum die Einrichtung der SOKO 2804, um die Strafverfolgung zielgerichtet weiterzuführen. Zu
- Wie setzt sich die Clan-Struktur (Anzahl der Clans und Mitglieder, Alter, Geschlecht usw.) in Frankfurt zusammen? Bei der Familie S. handelt es sich um eine türkischstämmige Familie mit etwa 200 bis 250 Familienmitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland. Circa 150 von diesen leben in Frankfurt am Main. Teile davon unterliegen der Clan-Definition des BKA. Die Familie ist seit etwa 30 Jahren in Deutschland ansässig und umfasst jegliche Altersstufen in drei Generationen. Die Familienmitglieder wohnen im gesamten Stadtgebiet. Zu
- Wie viele dieser Clan-Mitglieder sind mindestens einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten? Etwa 50 der in Frankfurt am Main lebenden Angehörigen der Familie S. sind in der Vergangenheit strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten. Zu
- Wie viele dieser Personen sind nach polizeilichen Erkenntnissen Intensivtäter? Relevant in Erscheinung getretene Personen unterliegen einer intensiven Betrachtung des Fachkommissariats für Organisierte Kriminalität im PP Frankfurt am Main. Zu
- Welche Erkenntnisse hat der Magistrat zum derzeitigen Betätigungsfeld der Clan-Mitglieder in Frankfurt und wie hat sich dieses in den letzten Jahren entwickelt. Die Familie S. unterhält in Frankfurt am Main ca. 20 Gewerbebetriebe, worunter sich Kioske, Lebensmittelmärkte, Imbisse und (Shisha-) Bars sowie Glücksspiel- und Sportwettenbetriebe befinden. Die Familie verfügt über Vermögenswerte und Immobilieneigentum. Zu
- Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat hinsichtlich möglichen Sozialleistungsbetruges von Clan-Mitgliedern vor? Bis zum Berichtszeitpunkt wurden durch das PP Frankfurt am Main keine Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs gemäß § 263 StGB eingeleitet. Zu
- Wie viele Fälle der Bedrohung und/oder Gewaltanwendung durch Clan-Mitglieder gegenüber Polizeibeamten, Rettungskräften, städtischen Mitarbeitern oder sonstigen Behördenmitarbeitern gab es in den letzten drei Jahren in Frankfurt? In den letzten drei Jahren konnten in Bezug auf § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte drei Ermittlungsverfahren zum Nachteil von Polizeikräften festgestellt werden. In diesen Fällen kam es zudem zu Beleidigungen zum Nachteil der eingesetzten Beamten. Zu Gewaltanwendung zum Nachteil von Rettungskräften, städtischen oder sonstigen Behördenmitarbeiter liegen hier keine Erkenntnisse vor. Im Hinblick auf Bedrohungen gemäß § 241 StGB wurde eine Bedrohung zum Nachteil eines Behördenmitarbeiters erfasst. Zu
- Plant der Magistrat weitere Präventionsmaßnahmen, um ein weiteres Umsichgreifen der Clan- und Bandenkriminalität zu verhindern? Seit Bekanntwerden des Konflikts im Jahr 2021 werden relevante Gastronomiebetriebe der Familie S. behördenübergreifend kontrolliert. Die Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit der Familie S. erfolgt in einem ganzheitlichen Ansatz. Durch Einrichtung eines überbehördlichen Arbeitskreises wurde eine enge Verzahnung zwischen den Institutionen erreicht. Die Polizei ist in höchstem Maße aufmerksam, wenn Mitglieder beider Konfliktparteien Straftaten begehen. Dabei gilt es, entsprechende Sachverhalte frühzeitig zu bewerten, um mögliche Tendenzen schon im Vorfeld von Taten zu erkennen, sodass polizeiliche Ermittlungs- und Einsatzmaßnahmen konsequent und zielgerichtet initiiert werden können. Es erfolgt eine konsequente Verfolgung und Ahndung der Verstöße, auch von Bagatelldelikten. Zu
- Wie wird sichergestellt, dass im Sinne einer Differenzierung des relevanten Personenpotentials tatsächlich nur solche Personen von Maßnahmen umfasst werden, denen ein straf- und ordnungswidriges Verhalten zugeordnet werden kann? Familienzugehörigkeit alleine darf nicht ohne weiteres mit kriminellem Verhalten gleichgesetzt werden, da es hierzu individueller Tatbeiträge der Personen bedarf. Personen, die erwiesenermaßen in die Straftaten sowie die bestehenden Gewaltkonflikte verwickelt sind, werden regelmäßig kontrolliert. Die hessische Polizei geht mit offenen und verdeckten Maßnahmen vor. Insbesondere Gastronomiebetriebe wie Shisha-Bars und Glücksspielstätten werden im Rahmen von Kontrollmaßnahmen gemeinsam von der Polizei und den kommunalen Behörden aufgesucht, um gezielt gegen illegales Glücksspiel und andere Straftaten vorzugehen, die durch diese Familien begangen werden. Bei sämtlichen Waffen und anderen verbotenen Gegenständen, die bei diesen Kontrollen festgestellt werden, erfolgen unmittelbare Sicherstellungen. Sie fließen in die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung ein. Durch verdeckte Maßnahmen werden die Familienstrukturen weiter aufgehellt, um daraus resultierend konsequente Maßnahmen abzuleiten. So wird das Betätigungsfeld der jeweiligen Strukturen fortlaufend begleitet, um stets ein möglichst umfassendes Lagebild zu gewährleisten. Polizeiliche Maßnahmen werden bei entsprechender Ermächtigungsgrundlage nach dem HSOG oder der StPO eingeleitet und richten sich begründet gegen einen bestimmten Adressaten."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2023AA 245Was unternimmt die Stadt gegen Clan- und Bandenkriminalität?STVV-Anfrage · CDU
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 47Was unternimmt die Stadt gegen Clan- und Bandenkriminalität?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)