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Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVI - Konzept

Vorlagentyp: B
28 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die Umsetzung des Konzepts zur Unterbringung von Geflüchteten in Frankfurt am Main. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Unterbringungsplätzen konnten die ursprünglich angedachten Konzepte nicht umgesetzt werden. Der Mietvertrag für die genutzte Immobilie läuft bis zum 30.04.2026.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Zu 1.) Die ursprünglich angedachten Konzepte ließen sich aufgrund der hohen Zuweisungszahlen und der daraus resultierenden Nachfrage nach Unterbringungsplätzen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nicht umsetzen. Darüber hinaus hat die Bauaufsicht lediglich eine Nutzung als temporäre Unterkunft für Geflüchtete genehmigt. Der zwischen dem Betreiber und dem Vermieter geschlossene Mietvertrag läuft bis zum 30.04.2026. Eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant.

Zu 2.) Bauträger für die Umbaumaßnahmen war die AWO. Erst mit dem 3. Bauabschnitt 2018 wurde die Stadt selbst zum Bauträger und hat Investitionsmittel für die Maßnahmen beantragt. Es gab bzgl. der Investitionskosten keine Auseinandersetzungen mit der AWO. Die Bauabschnitte A/Az und B wurde auf Grund des hohen Unterbringungsdrucks im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt.

Zu 3.) Nein. Bauliche Probleme, wie z.B. der Zustand der Abwasserkanäle, waren nicht vorhersehbar, da sie erst im Laufe des Umbaus zutage traten.

Zu 4.) Schriftlich wurde die Immobilie am 13.09.2015 der Stadt Frankfurt am Main mit Wissen des Eigentümers von einem seiner Geschäftspartner angeboten. Im Oktober 2015 wandte sich der Eigentümer erstmals direkt schriftlich an die Stadt Frankfurt am Main; darauf wird im Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 88, Bezug genommen.

Zu 5.) Der Magistrat hat keine Kenntnis über die damalige Finanzsituation der AWO. Die AWO hat im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main den Umbau des Objekts finanziert. Die Erstattung der Darlehenskosten durch die Stadt Frankfurt am Main ist insofern ein üblicher Vorgang. Nach Kenntnis des Magistrats wurde das Darlehen bei der Frankfurter Sparkasse aufgenommen.

Zu 6.) Die AWO durfte davon ausgehen, dass Anfang Juni 2016 der Einzug der Geflüchteten erfolgt. Erst im Mai 2016 erfolgte die erste Problemanzeige der Bauaufsicht mit den daraus resultierenden Verzögerungen beim Umbau. Mitarbeitende wurden von der AWO vor der Erstbelegung der Gutleutstraße als Springer in anderen Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Die Belegung erfolgte ab dem 12.12.2016. Zwei Notunterkünfte wurden später als geplant geschlossen.

Zu 7.) Der Magistrat geht von keiner Wertsteigerung aus.

Zu 8.) Siehe Antwort auf Frage 7.

Zu 9.) Der Magistrat hat im Wege der Verhandlung einen Mietpreis von ursprünglich geforderten 120.000 € auf 94.617,73 € erreicht. Bei den genannten 90.000 € handelte es sich nicht um ein Limit, sondern um das erste Angebot der Stadt Frankfurt am Main.

Zu 10.) In Bezug auf die bei der Unterkunft direkt Beschäftigten sind derzeit keine Besserstellungen bekannt.

Zu 11.) Darüber hat der Magistrat keine Kenntnisse.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2020AA 686Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVI - KonzeptSTVV-Anfrage · FDP
  2. 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    BB 475Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVI - Konzept
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 82
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 43 · 03.12.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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