Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVI - Konzept
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Unterbringung von Geflüchteten in Frankfurt am Main zu erhalten, insbesondere bezüglich der Nutzung des Gebäudes Gutleutstraße 298 und der damit verbundenen finanziellen Aspekte. Es wird erwartet, dass der Magistrat innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorlegt, um die offenen Fragen zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- 2015 war geplant, zur Entspannung der Lage in der Unterbringung von Geflüchteten, vernünftige Wohnkonzepte zu entwickeln. Das Gebäude Gutleutstraße 298 ist für Wohnzwecke bauaufsichtlich ungeeignet. Wann wird das vernünftige Wohnkonzept umgesetzt? Wann wird auf das Gebäude Gutleutstraße 298 verzichtet werden können?
- Warum wurden die Investitionsmittel für die vorher schon begonnenen Bauabschnitte erst Mitte 2018 beantragt? Gab es dazu Auseinandersetzungen mit der AWO? Sind die Investitionskosten aus dem Ruder gelaufen? Wurden die Kostenschätzungen zwischen 2015 und 2018 erhöht? Wenn ja, wie?
- War nicht absehbar, dass trotz des kurzfristigen Angebots der Immobilie, der erste Bauabschnitt deutlich später fertig wurde?
- Wurde die Immobilie nicht im September durch den kurzfristigen Geschäftsführer einer Beratungsfirma direkt angeboten? Warum steht in der M 88/18 ein anderer Name und Firma?
- War die AWO im ersten Halbjahr 2016 in Finanznöten bezüglich der Finanzierung der Unterkunft Gutleutstraße 298 oder war das nur vorgetäuscht? Wollte die AWO die Erstattung von Darlehenskosten? Gab es ein solches Darlehen? War das Darlehen von der Bank oder waren es Privatdarlehen des AWO-Clans?
- Hat die AWO Personal vor dem Einzug der Flüchtenden eingestellt? War das angesichts der Informationen vom Bauamt unvermeidbar? War das eine falsche Aussage oder Einschätzung? Welche Zusatzkosten sind dadurch entstanden? Wie wurde das Personal von der AWO eingesetzt? Wurde die Immobilie nicht als kurzfristig belegbar angeboten? Wie viel später wurde sie belegt? Warum? Welche Konsequenzen haben sich dadurch ergeben?
- Führen die Bauaufwendungen der Stadt zu einer Wertsteigerung des Gebäudes?
- Verbleibt der Wertzuwachs nach der Amortisierung der Immobilie bei den Eigentümern?
- Warum wurde die Miete auf 95.000 €, trotz vereinbartem 90.000 €-Limit, erhöht? Wer war daran beteiligt? Warum ist in einem späteren Vermerk weiterhin von 90.000 € die Rede?
- Wer wurde im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft noch besser als TVÖD SuE bezahlt?
- Welche Speisenversorgung kann die Küche des Johanna-Kirchner-Altenheims leisten? Wie war diese Küche zwischen 2015 und 2018 ausgelastet?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2020Sie sind hierAA 686Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVI - KonzeptSTVV-Anfrage · FDP
- 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 475Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVI - KonzeptMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF