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Weiteres Lehrschwimmbecken im Gartenbad Fechenheim

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Bericht wird vorgeschlagen, ein weiteres Lehrschwimmbecken im Gartenbad Fechenheim zu errichten. Aufgrund des Denkmalschutzes sind jedoch bauliche Maßnahmen an dem Kulturdenkmal nur eingeschränkt möglich. Es wird angeregt, einen freistehenden Baukörper an der südlichen Grundstücksgrenze zu prüfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bodenseestraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Bericht

Der Gartenbad Fechenheim ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Alle baulichen Maßnahmen an dem Objekt sowie in der Umgebung des Kulturdenkmals bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.

Das ehemalige Bezirkshallenbad wurde im Jahr 1928 in Formen der frühen Moderne errichtet. Der Entwurf des Gebäudes stammt vom Architekten Martin Elsaesser, der als damaliger Leiter des Hochbauamts ein wesentlicher Akteur des "Neuen Frankfurts" war.

Die Gestaltung der südlichen Fassade des Gebäudes ist durch eine großflächige Sprossenverglasung geprägt, die konzeptionell eine optische Verbindung zwischen Schwimmbecken und Gartenfläche schafft. An der westlichen Fassade des Kulturdenkmals befindet sich ein einstöckiger Anbau aus der Nachkriegszeit und eine als Saunaanlage genutzte Freifläche mit Holzhütten.

Die westliche Fassade ist durch den vorhandenen Anbau sowie den an das Gebäude anschließenden Saunabereich bereits bebaut. Der Bereich erscheint durch sein bestehendes Bauvolumen für die Errichtung eines Schwimmhallenanbaus ungeeignet.

Die großflächige Verglasung an der südlichen Längsseite des Gebäudes ist in seiner Nutzung und Gestaltung ein prägendes Element des Gebäudeentwurfs. Ein Anbau an dieser Fassade würde eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals darstellen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.

Das Grundstück des Gartenbads besitzt eine große, unbebaute Grünfläche. Aus denkmalrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich vorstellbar, dass an der südlichen Grundstücksgrenze (Bodenseestraße) ein solitärer, freistehender Baukörper errichtet werden könnte, der eine zusätzliche Schwimmhalle aufnehmen könnte. Eventuell könnte ein solches Gebäude durch einen unterirdischen Gang mit dem Kulturdenkmal verbunden werden. Der neue Baukörper müsste einen respektvollen Abstand zum Kulturdenkmal halten und dürfte durch seine Kubatur und Fassadengestaltung innerhalb des Grundstücks nicht dominieren.

Von Seiten der BäderBetriebe Frankfurt GmbH bestehen inhaltlich grundsätzlich keine Bedenken gegen einen Anbau eines Lehrschwimmbeckens (Bedarf an Wasserfläche).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juli 2022NRNR 439Weiteres Lehrschwimmbecken im Gartenbad FechenheimSTVV-Antrag · CDU
  2. 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 474Weiteres Lehrschwimmbecken im Gartenbad Fechenheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 17 · 16.01.2023
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 474 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 15 · 23.02.2023
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 474 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

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