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Besseres Baustellenmanagement für Frankfurt

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 471

Betreff: Besseres Baustellenmanagement für Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4288 - NR 913/19 FDP - Der Magistrat hat den Antrag eingehend geprüft und kann wie folgt berichten:

  1. Vorbemerkung Zunächst ist zwischen privaten Hochbau- und öffentlichen Bauvorhaben zu unterscheiden. Festzuhalten ist, dass der Magistrat keinen Einfluss auf den Beginn und die Dauer privater Bauvorhaben hat. Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) erteilte Baugenehmigungen sind drei Jahre lang gültig, d. h. die Bauherrschaft kann in dieser Zeit frei entscheiden, ob überhaupt und ggf. wann sie mit der Umsetzung der Baumaßnahme beginnen möchte. Danach können zudem noch Verlängerungen der Baugenehmigung von jeweils bis zu zwei Jahren beantragt werden. Es besteht nach der HBO zwar die Pflicht, der Bauaufsicht den Baubeginn vorher anzuzeigen. Die HBO sieht hier jedoch lediglich eine Frist von einer Woche vor. Nach Eingang der Baubeginnanzeige bei der Bauaufsicht können die nach § 11 Abs. 2 HBO über das vorgeschriebene Bauschild bekanntzumachenden Informationen auch auf der Homepage der Bauaufsicht www.bauaufsicht-frankfurt.de liegenschaftsbezogen abgefragt werden. Kenntnisse über die voraussichtliche Dauer einer Baumaßnahme liegen der Bauaufsicht regelmäßig nicht vor, da die Bauherrschaft nicht verpflichtet ist, dies der Bauaufsicht mitzuteilen. Dementsprechend kann eine Information der Öffentlichkeit hierüber auch nicht erfolgen.
  2. Baustellenkoordinierung Der Magistrat betreibt bereits seit mehreren Jahren eine umfassende verkehrliche Baustellenkoordinierung. Ziel ist es, alle Beteiligten - wie etwa die Anwohnenden, Gewerbetreibende und deren Interessenvertretung sowie die breite Öffentlichkeit - umfassend und frühzeitig über geplante Baumaßnahmen zu informieren. Etwaige Auswirkungen auf den Verkehr sollen dabei möglichst gering gehalten und alternative Routen für den Durchgangsverkehr aufgezeigt werden. Interne Maßnahmen zur Baustellenkoordinierung In Frankfurt am Main werden sämtliche geplanten Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Baustellenmanagementprogramm erfasst. Auch Notstände und Schadensbeseitigungen - sogenannte nicht planbare Ereignisse - werden in dem System erfasst. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung kann auf diese Informationen jederzeit zugreifen und so räumliche oder zeitliche Konflikte erkennen, um im Vorfeld mögliche Auswirkungen auf den Verkehr zu bewerten und zu vermeiden. Jährlich durchlaufen rund 7.000 Baumaßnahmen diesen Prozess. Ein regelmäßiger Austausch zwischen mehr als zwölf Institutionen findet im Rahmen von Besprechungen sowie über das Baustellenmanagementprogramm statt. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte und ihre jeweiligen Projektbeteiligten an einen Tisch. Sie sieht sich als Ergänzung zur jeweils projektbezogenen Projektleitung der einzelnen Bauvorhaben. Baumaßnahmen des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE), der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF), der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, des Straßenverkehrsamtes sowie der externen Baumaßnahmen (insbesondere vonseiten der Deutsche Bahn AG oder Hessen Mobil) werden frühzeitig erfasst. Daraus ergibt sich eine Übersicht der geplanten Baumaßnahmen über mehrere Jahre im Voraus. So lassen sich die einzelnen Gewerke besser koordinieren und Synergie-Effekte durch "Mitgehmaßnahmen" nutzen. Beispielsweise erfolgt im ersten Schritt die Kanalverlegung durch die SEF, anschließend installiert die NRM Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Abschließend erneuert das ASE die Fahrbahndecke. Die Ausführungen erfolgen als eine koordinierte Maßnahme, Mehrfachaufgrabungen lassen sich so deutlich reduzieren. Um bei der Planung dieser Baumaßnahmen die Interessen der anliegenden Unternehmen zu berücksichtigen, werden vor der Ausschreibung der Bauleistungen auch erste Abstimmungsgespräche mit Gewerbebetrieben geführt, um die Andienung der Betriebe während der Bauzeit sicherzustellen. Sämtliche genehmigten Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen werden automatisiert an die Plattform der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), geleitet, der diese Daten zur Veröffentlichung im Internet bereitstellt. www.mainziel.de sowie sämtliche Navigationssysteme greifen auf diese Daten zurück. www.mainziel.de zeigt auch die aktuelle Verkehrslage mit Reisezeitempfehlungen der Hauptverkehrsstraßen in Frankfurt am Main, um Verkehrsteilnehmenden die optimale Verkehrsmittelwahl zu ermöglichen.
  3. Baustellenkommunikation Aus den unter I. erläuterten Gründen wird nachfolgend auf die Bauvorhaben eingegangen, die den öffentlichen Raum direkt betreffen und bei denen die Bauherrschaft beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main liegt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass zu jeder Baumaßnahme ein umfangreiches Baustellenmanagement betrieben wird. Dieses umfasst u. a. die Baustellenlogistik, die Verkehrsführung, Beschilderungs- und Markierungspläne, die Baustellenkommunikation sowie u. U. Verkehrssimulationen. Nachfolgend wird der Bereich der Baustellenkommunikation umfassend erläutert: Kommunikationsmaßnahmen im Vorfeld von Baumaßnahmen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main informiert die Öffentlichkeit situationsgerecht über die von ihm betriebenen Baumaßnahmen. Hierbei ist zwischen Großbaustellen und den übrigen Baumaßnahmen zu unterscheiden. Aufgrund der unter II. geschilderten Vielzahl an (am Bau) Beteiligten und Verkehrsträgern, sind im Vorfeld von Baumaßnahmen umfangreiche Abstimmungen notwendig, die oftmals erst verhältnismäßig kurz vor Baubeginn abgeschlossen werden können. Ungeachtet dessen strebt der Magistrat grundsätzlich eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen an. Er versteht sich hierbei als lernende Organisation und sucht stetig nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten. Großbaustellen Bei Großbaustellen (bspw. Umbau der Offenbacher Landstraße in den Jahren 2017 und 2018) im Straßenraum werden Anwohnende sowie durch Umleitungsverkehre Betroffene mit einer an die Haushalte verteilten, umfangreichen Informationsbroschüre vor Beginn der Bauarbeiten über die Baumaßnahme informiert. Diese Informationsbroschüre erhalten auch die Ortsbeiräte und Interessenverbände, ergänzend werden diese Baumaßnahmen in Ortsbeiratssitzungen vorgestellt und ggf. weitere Informationstermine angeboten. Flankierend werden Pressemitteilungen zu den Baumaßnahmen veröffentlicht und Vor-Ort-Termine für Medienvertreter/-innen angeboten. Auch auf frankfurt.de werden die entsprechenden Informationen bereitgestellt. Gewerbetreibende werden deutlich vor der Information der Öffentlichkeit über die bevorstehenden Baumaßnahmen informiert. Im Rahmen von Projektvorstellungen werden Bauvorhaben den Gewerbetreibenden erläutert. In Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats wird dabei die Situation erörtert und nach Lösungen für Andienungsverkehre etc. gesucht. Diese Gespräche finden weit vor Baubeginn statt. Übrige Bauvorhaben Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main betreibt jährlich mehr als 100 Straßen- und Brückenbaustellen im Stadtgebiet. Zu allen relevanten Baumaßnahmen werden Anwohnende, Ortsbeiräte und Interessenverbände vor Baubeginn mit Informationsschreiben über den Beginn, die Dauer und die Auswirkungen einer Baumaßnahme informiert. Die Informationsschreiben enthalten auch Angaben zur Kontaktaufnahme mit einer Ansprechperson. Auch bei diesen Baumaßnahmen werden flankierend Pressemitteilungen veröffentlicht und Informationen auf frankfurt.de bereitgestellt. Kommunikationsmaßnahmen während der Baumaßnahmen Die Kommunikationsmaßnahmen gehen auch während einer Baumaßnahme weiter. Großbaustellen Generell findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Magistrat sowie Vertretenden der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und der Wirtschaftsförderung statt. Bei Großbaustellen (bspw. Umbau der Offenbacher Landstraße in den Jahren 2017 und 2018) werden Anwohnende und durch Umleitungsverkehre Betroffene fortwährend mit Informationsschreiben über den Baufortschritt bzw. nächste Schritte und Veränderungen informiert. Spätestens ab Beginn einer Baumaßnahme weisen Bauschilder auf das Bauvorhaben hin. Über den Fortgang einer Maßnahme wird ebenfalls mit Pressemitteilungen informiert. Auch weitere Vor-Ort-Termine für Medienvertreter/-innen werden angeboten. Um Anliegen von Betroffenen und Interessierten aufnehmen und bearbeiten zu können, beabsichtigt der Magistrat bei Großbaustellen regelmäßig ein so genanntes Anwohnerinformationsmanagement einzurichten. Dieses umfasst neben den für die Erstellung von Printprodukten notwendigen Agenturleistungen und der Verteilung der Informationsbroschüren und -schreiben insbesondere einen Telefon-Service und eine E-Mail-Bearbeitung. Während festgelegter und kommunizierter Sprechzeiten, können Anrufende ihr Anliegen schildern und erhalten Antworten entweder direkt oder nach erfolgter Rückkoppelung des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber (Magistrat der Stadt Frankfurt am Main). Der Auftragnehmer bearbeitet auch per E-Mail eingehende Anfragen und kümmert sich um deren Erledigung. Unabdingbar für diese Form der Baustellenkommunikation ist die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel (siehe IV.). Übrige Bauvorhaben Mit Beginn der Bauvorhaben weisen Bauschilder oder Baustellenplakate auf das Vorhaben hin. Ergeben sich während laufender Baumaßnahmen Änderungen oder werden weitergehende Straßensperrungen nötig, informieren der Magistrat bzw. die von ihm beauftragten Baufirmen die Anwohnenden erneut mittels Informationsschreiben und/oder entsprechenden Aushängen sowie Pressemitteilungen.
  4. Finanzielle und personelle Ausstattung Unter III. wurde im Abschnitt "Kommunikationsmaßnahmen während der Baumaßnahmen, Großbaustellen" bereits auf das Erfordernis der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel abgestellt. Bis 2019 erfolgte die Bereitstellung der Mittel für das Anwohnerinformationsmanagement bei den konkreten investiven Maßnahmen. Ab 2020 sind die Ausführungsmittel für das AIM dem Ergebnishaushalt zugeordnet, sind damit Bestandteil des Budgets, und stehen für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 150 T€ p.a. Verfügung. Das Anwohnerinformationsmanagement ist notwendig, da Bürgerinnen und Bürger, die Politik und Interessenverbände großen Wert auf Transparenz, Aktualität und Ansprechbarkeit legen. Der Magistrat erkennt diese Bedarfe grundsätzlich an und versucht, ihnen in der geschilderten Weise Rechnung zu tragen. Für Bauvorhaben, für die seitens des Magistrates kein Anwohnerinformationsmanagement vorgesehen ist (übrige Bauvorhaben i. S. dieses Berichts), wird die Öffentlichkeitsarbeit durch den Magistrat betrieben. Auch hierfür sind ausreichende Finanzmittel eine Grundbedingung. Des Weiteren wird ausreichend Personal zur Bewältigung der umfangreichen Tätigkeiten benötigt.
  5. Fazit Abschließend stellt der Magistrat fest, dass er eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zu allen öffentlichen Straßen- und Brückenbauvorhaben betreibt. Insbesondere Anwohnende und Gewerbetreibende werden umfangreich über bevorstehende Baumaßnahmen informiert. Regelmäßige Präsenz der Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter auf den Baustellen garantiert eine schnelle und pragmatische Lösungsfindung für Anliegen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden. Der Magistrat ist darüber hinaus stets bestrebt, die Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren und berücksichtigt hierbei auch die Interessen der Gewerbetreibenden. Hierzu steht der Magistrat im Austausch mit den einschlägigen Interessenverbänden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juli 2019NRNR 913Besseres Baustellenmanagement für FrankfurtSTVV-Antrag · FDP
  2. 6. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 471Besseres Baustellenmanagement für Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 471 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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