Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen
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Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 455
Betreff: Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5077 Ziff. 2 - NR 971/14 ELF Piraten - Aus Sicht des Magistrats scheidet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor allem aus, weil dadurch die Instrumente der IT-Sicherheit unwirksam werden (z. B. die Prüfung eingehender E-Mails auf Schadsoftware). Die Beschaffung der notwendigen Zertifikate würde deshalb erhebliche Kosten verursachen und der erforderliche vorangehende Austausch der öffentlichen Schlüssel der Kommunikationspartner zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen. E-Mail-Verschlüsselungsverfahren haben sich bisher nicht durchgesetzt, weil es keinen einheitlichen Standard gibt. Bestehende Lösungen werden als nicht praktikabel erachtet. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, die elektronische Kommunikation zu fördern. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würde zusätzliche Hürden aufbauen und somit kontraproduktiv wirken. Der Magistrat fühlt sich gleichwohl dem Interesse an einem verschlüsselten Zugangsweg verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger haben daher die Möglichkeit, über das Kontaktformular des elektronischen Zugangs auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main verschlüsselt Nachrichten und Anlagen an die Stadtverwaltung zu übermitteln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2014NRNR 971Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützenSTVV-Antrag · ELF_Piraten
- 8. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 455Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)