Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen…
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Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440
Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4341 - OA 413/19 OBR 15 - Der Magistrat hat sich intensiv mit der zunehmenden Gestaltung von Vorgärten und Gartenflächen mit Kies- und Schotterflächen auseinandergesetzt und auch Diskus sionen und Regelungen anderer Städte einbezogen. Aus gestalterischen, wie aus Gründen der Sicherung eines angenehmen Kleinklimas und von Artenvielfalt, ist es Ziel des Magistrats, dass eine Begrünung und Bepflanzung der Garten- und Vorgartenflächen erfolgt. Hierzu kann bereits heute auf verschiedene rechtliche Grundlagen zurückgegriffen werden. In der Hessischen Bauordnung (HBO) in § 8 Absatz 1 ist festgelegt, dass die nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken zum einen wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zum anderen zu begrünen und zu bepflanzen sind. Eine Ausnahme bilden lediglich die Flächen anderer zulässiger Nutzungen, wie zum Beispiel Kfz-Stellplätze. Die Gestaltung von Vorgärten ist in Frankfurt durch die geltende Vorgartensatzung geregelt. Vorgärten sind danach mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die beiden Regelungen sind bereits eine gute Basis, um das Ziel, Vorgärten und Gartenflächen innerhalb der Bebauung in Hinblick auf eine positive Wirkung für das Kleinklima und eine Biodiversität zu gestalten, zu begründen. Der Magistrat wird im Rahmen der Gestaltungsrichtlinien des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht ausdrücklich auf den gestalterischen Mehrwert von Vorgärten hinweisen und auch entsprechend beraten. In den aufzustellenden Bebauungsplänen werden entsprechende Regelungen zum Ausschluss von Kies- und Schotterflächen in Vorgärten und Gartenflächen aufgenommen, um die beschriebene Zielrichtung zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2019OFOF 209/15Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2019OAOA 413Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankernAnregung
- 22. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 440Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER