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34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 Fragen Nr. 1800, 1809, 1811, 1813, 1815, 1844 und 1845 (Themenkomplex Rennbahn-Gelände)

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 439

Betreff: 34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 Fragen Nr. 1800, 1809, 1811, 1813, 1815, 1844 und 1845 (Themenkomplex Rennbahn-Gelände) Hinsichtlich nachfolgender Fragen, die zur 34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 vorgelegt wurden und den Themenkomplex Rennbahngelände betreffen, erfolgt die Beantwortung des Magistrats im Rahmen dieses Berichts. Frage Nr.: 1800 ============ Stadtv. Müller - FW - Rennbahngelände I Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befindet sich der Rennbahnverein und ein Golfclub. Die bestehenden Verträge laufen noch viele Jahre, sodass der DFB erst in vielen Jahren das Gelände der Rennbahn nutzen könnte.

Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat mit den bestehenden Verträgen umgehen? Antwort: Der bestehende Vertrag mit dem Rennklub über die Rennbahn ist kurzfristig kündbar. Gleichwohl wird der Magistrat dem Rennklub ein Angebot zum Weiterbetrieb für 2015 unterbreiten, wenn er sich zu einer freiwilligen Räumung Ende 2015 bereit erklärt. Mit dem Golfbetreiber wird eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung des Mietvertrages angestrebt. Die Verhandlungen hierzu sind aufgenommen. Frage Nr.: 1809 ============ Stadtv. Müller - FW - Rennbahngelände II Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befindet sich der Rennbahnverein und ein Golfclub. Die bestehenden Verträge laufen noch viele Jahre, so dass der DFB erst in vielen Jahren das Gelände der Rennbahn nutzen könnte.

Ich frage den Magistrat: Wann und wie wurde der Flächennutzungsplan geändert, dass der DFB hier eine Nachverdichtung vornehmen kann, die weit über 50 Prozent der Fläche beinhaltet? Antwort: Für die zu bebauenden Bereiche der DFB-Akademie ist unter Umständen - in Abhängigkeit vom Umfang der angestrebten Bauvorhaben - eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans erforderlich. Eine abschließende Aussage zu Umfang der Bebauung kann erst nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse erfolgen. Der Magistrat wird dann beim Regionalverband und beim Regierungspräsidium klären, ob eine Änderung des RegFNP erforderlich ist. Ggf. ist der Magistrat beauftragt, die Änderung und ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen. Frage Nr.: 1811 ============ Stadtv. Müller - FW - Rennbahngelände III Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befindet sich der Rennbahnverein und ein Golfclub. Die bestehenden Verträge laufen noch viele Jahre, so dass der DFB erst in vielen Jahren das Gelände der Rennbahn nutzen könnte.

Ich frage den Magistrat: Welche Kosten werden auf die Stadt Frankfurt zukommen, wenn dieses Projekt des DFB realisiert werden würde? Antwort: Die notwendigen Kosten für die vorzeitige Auflösung bestehender Verträge lassen sich derzeit noch nicht exakt beziffern, da die zu führenden Verhandlungen noch nicht vollständig abgeschlossen bzw. Kündigungen noch nicht in jedem Falle ausgesprochen sind. U. U. muss auch mit Rechtsstreitigkeiten gerechnet werden. Frage Nr.: 1813 ============ Stadtv. Müller - FW - Rennbahngelände IV Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befindet sich der Rennbahnverein und ein Golfclub. Die bestehenden Verträge laufen noch viele Jahre, so dass der DFB erst in vielen Jahren das Gelände der Rennbahn nutzen könnte. Damit die zusätzlichen Wassermengen abtransportiert werden können, müssen die Durchmesser der Kanäle erheblich ausgeweitet werden.

Ich frage den Magistrat: Welche Kosten kommen hierbei auf die Stadt Frankfurt zu, und wer muss diese Erschließungskosten tragen? Antwort: Die Kosten für die externe und interne Erschließung trägt vertragsgemäß der DFB. Im Übrigen wird für aufstehende neue Gebäude entsprechend den einschlägigen Satzungsbestimmungen der Stadt ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Frage Nr.: 1815 ============ Stadtv. Müller - FW - Rennbahngelände V Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befindet sich der Rennbahnverein und ein Golfclub. Die bestehenden Verträge laufen noch viele Jahre, so dass der DFB erst in vielen Jahren das Gelände der Rennbahn nutzen könnte. Im zuständigen Ausschuss wurden rund zwanzig Ersatzgelände diskutiert, diese wurden aber alle verworfen.

Ich frage den Magistrat: Um welche Ersatzgelände, die geprüft wurden, handelte es sich im Einzelnen? Antwort: Die Frage ist u. E. nicht eindeutig formuliert. Es wird nicht zweifelsfrei klar, ob der Fragesteller nach untersuchten Ersatzstandorten für die Galopprennbahn oder Alternativstandorten für die DFB-Akademie fragt. Es wird angenommen, dass die DFB-Akademie gemeint ist. Im Rahmen der Standortsuche wurden folgende Standortideen einbezogen:

  1. Areal um die Commerzbank-Arena, Sachsenhausen-Süd
  2. Silogebiet/Pfaffenwiese, Unterliederbach
  3. Südlich Nordweststadt, Niederursel
  4. Südlich Bürostadt, Niederrad
  5. Östlich Homburger Landstraße, Frankfurter Berg
  6. Galopprennbahn, Sachsenhausen-Süd
  7. DFB-Verwaltung, Sachsenhausen-Süd
  8. Südlich B40, Sindlingen
  9. Sindlingen Nord, Sindlingen
  10. Nördlich A66, Zeilsheim
  11. Westlich Main-Taunus-Zentrum, Unterliederbach
  12. Silogebiet/südlich A66, Unterliederbach
  13. Gewerbegebiet Sossenheim, Sossenheim
  14. Westerbachstraße / Am Seedamm (BIMA-Gelände), Rödelheim
  15. Golfranch, Kalbach
  16. Östlich Harheim, Harheim
  17. Östlich am Dachsberg, Berkersheim
  18. Drake-Kaserne, Preungesheim
  19. Nördlich Heiligenstockweg, Berkersheim
  20. Südlich Heiligenstock, Seckbach
  21. Östlich B521, Seckbach
  22. Nordwestlich B521, Bergen-Enkheim
  23. Kaiserlei, Oberrad Diese Auswahl verkleinerte sich sukzessiv im Laufe des immer feiner werdenden Auswahlprozesses. Frage Nr.: 1844 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Hotelareal an der Rennbahn; hier: Bauliche Dichte Der Magistrat führte in seiner Beantwortung der Fragen Nr. 1746 und 1761 aus, dass auf dem Hotelareal an der Rennbahn die bauliche Dichte um ein Vielfaches höher ist als auf dem künftigen Gelände der DFB-Akademie, konnte zu dessen Bebauungsdichte jedoch keine Angaben machen. Ich frage den Magistrat: Wie kann der Magistrat die genannte Aussage treffen, wenn ihm die dazu erforderlichen Daten nach eigener Aussage nicht bekannt sind? Antwort: Das im Bau befindliche Rennbahnhotel weist aufgrund des geringen Grundstücksanteils eine relativ hohe bauliche Dichte auf, die nicht für die Ausnutzung des Geländes der DFB-Akademie übertragen werden soll. Dass die Baudichte auf dem Areal der DFB-Akademie relativ gering sein wird, ergibt sich aus den besonderen Anforderungen der Nutzung, die in großem Umfang Freiflächen erfordert. Abschließende Aussagen zur baulichen Dichte können erst nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse getroffen werden. Frage Nr.: 1845 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - DFB-Leistungszentrum; hier: Einstufung der Aktivitäten Der Magistrat führte in seiner Beantwortung der Fragen Nr. 1746 und 1761 aus, dass auf dem DFB-Areal "kommerzielle Nutzungen lediglich dienenden Charakter für die primär als gemeinnützig einzustufenden Aktivitäten des DFB haben" dürften. Ich frage den Magistrat: Was versteht der Magistrat konkret unter einer kommerziellen Nutzungen mit "lediglich dienenden Charakter für die Aktivitäten des DFB", und wie gedenkt er die Einhaltung dieser Forderung sicherzustellen? Antwort: Die genannte Formulierung findet Eingang in die beschränkende Zwecksetzung des Erbbauvertrages unter Einschluss der einschlägigen Satzungsbestimmungen des DFB. Diese Bestimmung, es handelt sich um § 4, ist im Internet öffentlich zugänglich. Ein Verstoß gegen die Zwecksetzung ist heimfallbewehrt. Im Übrigen würde der DFB bei einer kommerziellen Ausrichtung steuerrechtlich seine Gemeinnützigkeit u. U. verlieren. Kommerzielle Nutzungen sollen nur untergeordnet zulässig sein, dominieren soll der sportliche Aspekt der Hauptnutzung. Eine Konkretisierung dieser Nutzungen erfolgt erst im weiteren Verlauf des Planungsprozesses. Sichergestellt wird die Beschränkung kommerzieller Nutzungen über den noch aufzustellenden Bebauungsplan.Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2015, OF 284/16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 10. Oktober 2014FF 1844Der Magistrat führte in seiner Beantwortung der Fragen Nr. 1746 und 1761 aus, dass auf dem Hotelareal an der Rennbahn diFragestunde-Frage
  2. 10. Oktober 2014FF 1815Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befinden sich derFragestunde-Frage
  3. 10. Oktober 2014FF 1800Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befinden sich derFragestunde-Frage
  4. 10. Oktober 2014FF 1809Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befinden sich derFragestunde-Frage
  5. 10. Oktober 2014FF 1811Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befinden sich derFragestunde-Frage
  6. 10. Oktober 2014FF 1813Auf dem derzeitigen Rennbahngelände beabsichtigt der Magistrat den DFB anzusiedeln. Auf dieser Fläche befinden sich derFragestunde-Frage
  7. 10. Oktober 2014FF 1845Der Magistrat führte in seiner Beantwortung der Fragen Nr. 1746 und 1761 aus, dass auf dem DFB-Areal .kommerzielle NutzuFragestunde-Frage
  8. 28. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 Wochen
    BB 43934. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 Fragen Nr. 1800, 1809, 1811, 1813, 1815, 1844 und 1845 (Themenkomplex Rennbahn-Gelände)
    Magistratsbericht
  9. 12. Januar 2015OFOF 284/16Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 (Themenkomplex Rennbahngelände) Frage Nr. 1815 - Rennbahngelände VOrtsbeiratsantrag · WBE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 11
Sitzung 37 · 12.01.2015
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 37 · 12.01.2015
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 13.01.2015
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 36 · 14.01.2015
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 284/16 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
WBEFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
WBEFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und FREIE WÄHLER (= Annahme)

OBR 12
Sitzung 37 · 16.01.2015
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 38 · 20.01.2015
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 20.01.2015
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 37 · 22.01.2015
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 37 · 23.01.2015
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDPFraktionslos
Ablehnung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und fraktionslos gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 09.02.2015
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

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