Kosten- und Stellenentwicklung in den Dezernaten
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Kosten- und Stellenentwicklung in den Dezernaten und gibt Auskunft über die Veränderungen der Planstellen sowie die Neugestaltung der Dezernatsverteilung. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Dezernatsbüros sicherzustellen und die personellen Ressourcen effizient zu nutzen.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Die gestellten Fragen beantwortet der Magistrat wie folgt: zu 1)
Zur Beantwortung der Frage wurde eine Gegenüberstellung der Stichtage 08.09.2021 und 09.09.2021 (Organisationsverfügung vom 10.09.2021) als zielführend erachtet.
Die Anzahl der Planstellen in den Dezernatsbüros I - XII hat sich vom 08.09.2021 zum 09.09.2021 bis auf die Aktivierung der bereits zur Verfügung stehenden 10. hauptamtlichen Stelle Stadträtin/Stadtrat, B 8, nicht verändert.
Stellen in Stabs- oder Koordinierungsstellen finden keine Abbildung in der Gegenüberstellung, da diese nicht der originären Aufgabenerledigung der Dezernatsbüros dienen.
zu 2)
Dem neuen Magistrat liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.
a) Der Koalitionsvertrag 2021 - 2026 "Neues Frankfurt gestalten" der GRÜNEN, SPD, Freie Demokraten, Volt sieht die Einrichtung einer Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung, einer Koordinierungsstelle EU-Angelegenheiten, einer Stabsstelle Antidiskriminierung sowie einer Koordinierungsstelle Antirassismus vor. Diese Stabs- bzw. Koordinierungsstellen sollen organisatorisch den Dezernaten II - Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt, dem Amt für Multikulturelle Angelegenheiten sowie dem Dezernat V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten zugeordnet werden und erfordern zusätzliche Stellenkapazitäten in Höhe von insgesamt 10 Planstellen.
Wie bereits zu 1) ausgeführt, werden Stellen in Stabs- und Koordinierungsstellen nicht dem Stellenkontingent der Dezernatsbüros angerechnet.
b) Entfällt; siehe Antwort zu Frage
1.
zu 3)
Ab 09.09.2021 wechselten insgesamt sechs Stadtverordnete in die neuen Dezernate II - XII. Aus Gründen des Datenschutzes wird auf eine Veröffentlichung der Namen sowie Parteizugehörigkeit verzichtet.
a) Die Eingruppierung dieser Beschäftigten erfolgte in die nachfolgenden Entgeltgruppen: 2 x EGr. 15 TVöD
2 x EGr. 14 TVöD
2 x EGr. 13 TVöD
b) Nach dem Willen der neuen Koalition sollte die Einrichtung der neuen Dezernatsbüros stellenneutral erfolgen. Demzufolge erfolgte der Wechsel auf bereits vorhandene Planstellen.
c) Entfällt; siehe Antwort zu Frage 2 b.
zu 4)
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters wurde die Dezernatsverteilung mit Wirkung vom 09.09.2021 neu festgelegt. Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Dezernatsbüros ab diesem Zeitpunkt war es erforderlich, nicht nur die Aufgaben, sondern auch die bisher mit diesen betrauten Mitarbeitenden in die neuen Dezernatsbüros zu verlagern bzw. zu überführen. Hierbei galt der Grundsatz "Stelle folgt Aufgabe". Insgesamt rotierten 20 Mitarbeitende innerhalb der Dezernatsbüros. Im gegenseitigen Einvernehmen wünschten 14 Mitarbeitende eine Anschlussbeschäftigung in Ämtern und Betreiben der Stadtverwaltung. Insgesamt sechs Mitarbeitende wechselten aufgrund von Elternzeit, Beurlaubung, Abordnung und dem Abschluss von Auflösungsverträgen nicht in die neuen Dezernatsbüros.
zu 5)
Zum Besetzungsgrad der Stellen in den Ämtern der Stadtverwaltung berichtet der Magistrat auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, in einem viermonatigen Zyklus jeweils mit Stand zum 30. April, 31. August und 31. Dezember. Die den jeweiligen Berichten zugrundeliegende Erhebungsmethode ließe auch bei einer Gegenüberstellung der Stände zum 31. August 2021 und 31. Dezember 2021 keine Rückschlüsse zur Ursache eventuell voneinander abweichender Besetzungsquoten zu.
a) Die im Rahmen von Neueinstellungen in den Ämtern und Betrieben zulässigerweise erhobenen Personaldaten lassen keine Rückschlüsse auf vorangegangene Mandatsausübungen oder Parteizugehörigkeiten zu. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.
b) Entfällt; siehe Antwort zu Frage 5 a).
c) Entfällt; siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Entfällt; siehe Antwort zu Frage 5 a).
zu 6)
Die Anzahl der zur Unterbringung der Dezernatsbüros genutzten Standorte hat sich auch durch die Erweiterung um ein Dezernat nicht verändert. Dies ist auf die Nutzung eines gemeinsamen Standortes durch die Dezernate IV und IX zurückzuführen.
Zu 7)
Nach der Abwahl erhalten abberufene Magistratsmitglieder für die folgenden drei Monate ihre bisherigen Bezüge ohne Aufwandsentschädigungen weiter. Danach werden bis zum Ablauf der ursprünglichen Amtszeit, längstens für fünf Jahre, 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gewährt.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister verdient entsprechend der Besoldungsgruppe B 9 jährlich 142.614,48 Euro. Nach der Abwahl erhält sie/er bis zum Ablauf der Amtszeit 100.045,56 Euro. Bei den Stadträtinnen und Stadträten belaufen sich die Bezüge aus der Besoldungsgruppe B 8 auf 134.430,12 Euro jährlich; sie erhalten nach der Abwahl 94.304,16 Euro jährlich. Hier handelt es sich um Brutto-Angaben ohne familienbezogene Leistungen. (Quelle: www.frankfurt.de; Regierungswechsel in Frankfurt: Wie der neue Magistrat zustande kommt; aufgerufen am 03.03.2022)
Zu 8)
Gemäß der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main (AGA), Allgemeiner Teil, Abschn. 3.4 (3) bestimmt der Dezernatsverteilungsplan die Arbeitsgebiete der Dezernentinnen/Dezernenten und die Zuordnung der Ämter zu den einzelnen Dezernaten. Die Veröffentlichung erfolgt unter www.frankfurt.de sowie im Intranet der Stadt Frankfurt am Main.
Nach den Regeln der AGA II, Abschn. 3.4 (5) und (8) AGA I bestehen die Ordnungsgrundlagen zur Arbeitsverteilung für die Ämter/Betriebe jeweils aus den Stellenbeschreibungen, dem Arbeitsverteilungsplan sowie den Organisationsplänen. Gleiches gilt für die Dezernate. Eine Veröffentlichung dieser Ordnungsgrundlagen erfolgt grundsätzlich nicht und wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht möglich. Die hierin enthaltenen Informationen lassen einen Rückschluss auf d. Stellen:inhaberin und somit auf die Person zu.
a) Die Organisationspläne der Dezernatsbüros I - XII liegen vollständig vor. Darüberhinausgehende Ordnungsgrundlagen wie Stellenbeschreibungen oder Arbeitsverteilungspläne werden in Eigenzuständigkeit des jeweiligen Dezernates erstellt und liegen aktuell nicht vollumfänglich vor. Inwiefern diese kurzfristig erstellt werden, obliegt dem jeweiligen Dezernat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2022AA 83Kosten- und Stellenentwicklung in den DezernatenSTVV-Anfrage · LINKE.
- 11. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 432Kosten- und Stellenentwicklung in den DezernatenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) BFF-BIG (= Kenntnis)