Städtische Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft
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Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 431
Betreff: Städtische Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft Vorgang: A 255/17 AfD Zu
- Die Auszahlung der Sitzungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen wird nicht über die Gesellschafter verrechnet, sodass der Magistrat hierüber keine Kenntnis hat. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Aufsichtsratsmitglieder. Zu 2. und
- Bei Magistratsmitgliedern, Verwaltungsbeamten und anderen Bediensteten einer Gebietskörperschaft, die die Aufsichtsratstätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung ihres Dienstherrn übernommen haben und im Rahmen der Nebentätigkeitsverordnung verpflichtet sind, die zugeflossenen Einnahmen ganz oder teilweise an den Dienstherrn abzuführen, behandelt die Finanzverwaltung die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Aufsichtsratsvergütung und die Aufwendungsersatzzahlungen (bei sogenannten freien Mandaten) stellen beim Empfänger in vollem Umfang Einnahmen aus selbständiger Arbeit dar. Der Gewinn wird bei dieser Einkunftsart in der Regel durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt. Im Übrigen gelten die allgemeinen einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften. Der jeweilige Empfänger hat seine Einnahmen aus der Aufsichtsratstätigkeit in seiner Einkommensteuererklärung zu erfassen. Von den Einnahmen sind die an den Dienstherrn abgeführten Beträge, sowie die entstandenen Werbungskosten abzuziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2017BB 114Städtische Vertreterinnen und Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der WirtschaftMagistratsbericht
- 20. September 2017AA 255Städtische Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der WirtschaftSTVV-Anfrage · AfD
- 22. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 431Städtische Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der WirtschaftMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)