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Zukunft des Zoologischen Gartens

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 423

Betreff: Zukunft des Zoologischen Gartens Vorgang: A 249/17 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbericht: A. Vorbemerkungen

  1. Bisherige Entwicklung Mit Beschluss vom 29.01.2009, § 5306, hat die Stadtverordnetenversammlung dem vom Magistrat vorgelegten 15-Jahres-Investitionsprogramm "Dem Zoologischen Garten Frankfurt eine Zukunft geben" (M 227 vom 28.11.2008) zugestimmt. Damit sollte zunächst dem dringlichsten Bedarf an eine Teilerneuerung Rechnung getragen werden, indem notwendige bauinvestive und technische Anpassungen der zoobetrieblichen Infrastruktur in den Bereichen Tierhaltung/Erhaltungszucht, Besucherservice sowie Versorgungssicherheit und Energieeffizienz zeitnah erfolgen würden. Ziel des Beschlusses war, den Zoo Frankfurt durch ein auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Minimierung des Ressourcenverbrauchs basierendes Konzept einer strategischen Neuausrichtung zu unterziehen, um den Wandel zu einer der führenden Naturschutzeinrichtungen zu entwickeln. Für die Realisierung der vorgenannten Zielsetzungen wurde einem Investitionsprogramm im Umfang von mindestens 30 Millionen € zugestimmt. Innerhalb der vergangenen rund 9 Jahre konnte der Magistrat einen wichtigen Teil des beschlossenen Investitionsprogramms umsetzen. Mit der Zustimmung zum M-Vortrag 227 vom 28.11.2008 wurde zwar der Investitionsrahmen von 30 Millionen € abgesteckt. Es war aber bereits zum Beschlusszeitpunkt abzusehen, dass die Realisierung aller darin enthaltenen Vorhaben bei Weitem den Zeithorizont von 15 Jahren als auch den Investitionsrahmen um ein Vielfaches übersteigen könnte. Diesem Umstand sollte dahingehend Rechnung getragen werden, dass im Beschlusstenor unter Ziff. IV die Zustimmung zur jeweiligen Investitionsmaßnahme C. 1 bis C. 10 "vorbehaltlich der Beschlüsse zu den einzelnen Haushalten" erfolgen sollte. 1.1 Im ursprünglichen Investitionsrahmen enthaltene Maßnahmen In dem beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von mindestens 30 Millionen € waren die nachfolgend aufgeführten Projekte enthalten. Durch die Realisierung des neuen Zooeingangs und der Bärenanlage, des Neubaus der Quarantänestation sowie des Baus der neuen Pinguinanlage wurde der beschlossene Investitionsrahmen von 30 Millionen € bereits erreicht. Bei den einzelnen Projekten ist als Zwischenbilanz folgender Umsetzungsstand zu berichten: 1.1.1 Verlagerung des Zugangs zum Zooareal und zum Zoogesellschaftshaus, Neubau des Eingangs-, Kassen- und Besucherservicebereiches (Teilprojekt C. 1 der M 227) Der bisherige Hauptzugang des Zoos wurde aufgegeben und auf die nördliche Seite des Zoogesellschaftshauses verlagert. Realisiert wurde ein Entwurf des Berliner Architekturbüros Henchion Reuter. Das neue Eingangsgebäude wurde 2013 eröffnet und bietet seither den Besucherinnen und Besuchern einen ansprechenden und großzügigen Eingangsbereich und dem Kassenpersonal moderne Arbeitsbedingungen. Bereits vor dem Kassenbereich werden durch große Schauscheiben Einblicke in attraktive Tiergehege ermöglicht. Dem neuen Gebäudekomplex wurde ein moderner Zooshop angegliedert, der den Besucherinnen und Besuchern zugleich als zusätzliche Ausgangsoption dient. 1.1.2 Schaffung neuer Bärenanlagen (Teilprojekt C. 1 der M 227) Die im Jahr 1956 errichtete, zuletzt von Malaien- und Lippenbären bewohnte, alte Bärenanlage wurde 2011 abgerissen. Im Rahmen der Neubauplanung wurden insbesondere die Teilflächen zur Schaffung tier- und besucherattraktiver Außenanlagen für nunmehr Brillenbären und weitere, zur Vergesellschaftung geeignete Tierarten, vergrößert, was zugleich mit einer Anpassung an zoofachliche Tierhaltungserfordernisse einherging. Neben eindrucksvollen Besuchererlebnissen bietet der Ukumariland genannte Anlagenkomplex jetzt auch hinter den Kulissen ausreichende Arbeitsflächen für ein zeitgemäßes Tiermanagement. Eine moderne Zuchtstation für Rostkatzen und andere Arten sowie notwendige Personal- und Funktionsräume einschließlich der Haustechnik, die aus logistischen und infrastrukturellen Gründen mit den Bärenanlagen räumlich zusammenhängen, ergänzen diesen modernen Tieranlagenkomplex. Für diese beiden Teilbaumaßnahmen (1.1.1 und 1.1.2) wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.600.000 € bereitgestellt, eine Projektendabrechnung steht wegen noch offener Forderungen aus. 1.1.3 Neubau Quarantänestation (C. 8 der M 227) Nach Abriss nicht mehr benötigter Gebäude auf dem Zoo-Wirtschaftshof entstand dort 2014 eine den EU-weiten Standards entsprechende Quarantänestation. Diese prioritäre Maßnahme des Investitionsprogramms ist eine Querschnitts-Serviceeinrichtung für den gesamten Tierhaltungsbereich im Zoo Frankfurt. Zum einen dient sie dem Schutz des wertvollen und seltenen Tierbestandes, zum anderen wird eine Quarantäneeinhaltung beim Transfer im Rahmen der internationalen Zuchtprogramme von den zuständigen Aufsichtsbehörden vorgeschrieben. Die neuerbaute Quarantänestation bietet nun erstmals ausreichend Platz für diese spezifisch erforderlichen Maßnahmen des Tiermanagements, aber auch für zahlreiche vom Zoll, der Polizei und sonstigen Vollzugsbehörden beschlagnahmte Tiere. Die im Haushalt bereitgestellten 4.250.000 € konnten wegen noch offener Forderungen nicht endabgerechnet werden. 1.1.4 Bau einer Anlage für subantarktische Pinguine (C. 4 der M 227) Die Eselspinguinhaltung im Exotarium entspricht längst nicht mehr den Haltungsanforderungen und wurde vom RP Darmstadt als Genehmigungsbehörde nur unter der Auflage toleriert, dass mit dem Bau einer neuen Anlage begonnen werde. Seit Dezember 2016 ist zwischen dem Weiher, dem Exotarium und den Robbenanlagen eine neue Pinguinanlage für Humboldt-Pinguine im Bau, die in offener Haltung dem Besucher Über- und Unterwassereinblicke ermöglicht. Die Fertigstellung wird für Sommer 2018 erwartet. Für den Bau wurden 9.001.000 € in den Haushalt eingestellt. 1.1.5 Neubau Tag-Nachthaus (C. 3 der M 227) Geplant war, das bisherige sanierungsbedürftige Grzimekhaus durch einen Neubau im Bereich der alten Affenanlagen zu ersetzen und das so freiwerdende Areal zur Erweiterung des Exotariums zu nutzen. Die Neubauplanung für ein zukunftsweisendes Tag-/Nachthaus-Konzept musste sowohl aus bauablauflogistischen als auch zookapazitären Gründen zurückgestellt werden. 1.1.6 Sanierung Exotarium (C 6 der M 227) Aufgrund zahlreicher baulicher Schäden ist eine Grundsanierung des Exotariums nötig. Auch für den ältesten Tiergebäudekomplex des Frankfurter Zoos gilt, dass eine grundhafte bauinvestive Lösung, sei es Gesamtsanierung oder Neubau vor dem Hintergrund des künftigen Tierbestandes zu bewerten sein wird. Bisher konnten einige wichtige Sanierungsmaßnahmen, insbesondere im Erdgeschoss-Bereich des Exotariums, realisiert werden. Für den Haushalt 2018 wurde eine betriebssichernde Sanierung des Exotariumsdaches angemeldet. 1.1.7 Steigerung der Energieeffizienz (C. 9 der M 227) Nach einer Konzepterstellung zur Steigerung der Energieeffizienz, hier insbesondere in Bezug auf die Versorgungssicherheit aller Tier- und sonstiger Zoobetriebsbereiche mit Wärmeenergie, sind zahlreiche Optimierungsschritte an den bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen umgesetzt worden. Der Zoo Frankfurt strebt künftig eine zentrale Wärmeversorgung durch Fernwärme an, die zugleich auch in einigen Tier- und Personalhäusern die energieintensiven Anlagen ersetzen könnte. Bei der Erstellung des Energiekonzeptes hatte sich die ursprünglich angenommene Option einer Wärmeversorgung durch Geothermie, wie etwa im "Borgori-Wald-Komplex", als nicht zielführend für eine flächendeckende Wärmeversorgung aller zoobetrieblichen Areale qualifizieren können. Weitere Schritte zur Steigerung der Energieeffizienz, die mithin auch der Reduzierung der CO2-Emmissionen dienen, sind mit der Umsetzung künftiger Neubaumaßnahmen zu erwarten. 1.1.8 Schaffung einer Planungs- und Erschließungsinfrastruktur(C. 10 der M 227) Beabsichtigt war die Errichtung einer entsprechenden Infrastruktur für die geplanten Maßnahmen, wie z.B. die Modernisierung der IT, der Ver- und Entsorgungsnetze oder die Erarbeitung von aktuellen Planungsgrundlagen. Bisherige Erfahrungen in der Struktur und im Ablauf baulicher Maßnahmen des Investitionsprogramms legen weiterhin nahe, über die Etablierung eines CAD-basierten Mehrzweckkatasters, wie etwa in den Zoos in Rostock, Wien, Basel, Zürich u.a. erfolgreich eingesetzt, nachzudenken. 1.2 Im ursprünglichen Investitionsrahmen nicht enthaltene Maßnahmen Die folgende Projekte wurden ebenfalls mit Beschluss vom 29.01.2009, § 5306, verabschiedet, allerdings waren diese in dem Investitionsrahmen von mindestens 30 Mio € nicht enthalten. 1.2.1 Sanierung des Zoogesellschaftshauses in Verbindung mit einem neuen Konzept im Bereich des Gastronomie- und Veranstaltungsmanagements (C. 2 der M 227) Das Gebäude des Zoogesellschaftshauses ist sanierungsbedürftig, insbesondere müssen Brandschutz und Gebäudetechnik modernisiert werden. Der aktuelle Stand des Vorhabens ist aus dem Bericht des Magistrats vom 07.10.2016, B 263 zu entnehmen, vergleiche dazu auch den Vortrag des Magistrats vom 28.04.2017, M 92 "Planung und Konzepterstellung eines Kinder- und Jugendtheaters/Zukunft des Zoo-Gesellschaftshauses" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1464). 1.2.2 Neukonzeption des Süd-West-Areals - Projekt "Afrikasavanne" (C. 5 der M 227) Im Bereich des süd-westlichen Zooareals war geplant, den alten und zum Teil erheblich sanierungsbedürftigen Gebäude- und Anlagenbestand durch den Neubau einer Gemeinschaftsanlage zu ersetzen. Eine vertiefte Planung konnte bisher aufgrund fehlender Ressourcen noch nicht vorgenommen werden. 1.2.3 Neukonzeption des Nord-Ost-Areals (C. 7 der M 227) Das nahezu nicht mehr zu sanierende alte Affenhaus sollte abgerissen werden und durch den Neubau eines Tag/Nachthauses ersetzt werden, vgl. 1.1.5. 1.3 weitere umgesetzte Projekte Darüber hinaus konnten aus Eigenmitteln des Zoos, zu denen zahlreiche Spenden und Erbschaften zählen, weitere Projekte realisiert werden, ohne damit den städtischen Haushalt zu belasten. In den vergangenen Jahren konnten dadurch u.a. realisiert werden: 1.3.1 Seewasserbecken Die Seewasserbecken Nr. 5 bis 7 waren defekt und mussten erneuert werden. Diese Maßnahme ist fast abgeschlossen. 1.3.2 Giraffenhaus Das Giraffenhaus verfügt über drei Innenställe, die gemäß den aktuellen Haltungsrichtlinien ausreichend sind. Allerdings fehlt der Innenauslaufbereich von 200 qm. Das Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die Haltung von Säugetieren (2014) schreibt als Mindestanforderung (MinAF) für die Haltung von Giraffen einen Innenauslaufbereich von 200 qm vor. Da die Gesamtfläche der bestehenden Anlage jedoch nur 193 qm beträgt, wurden zwei Varianten (Variante 1 bestehende Fläche; Variante 2 erweiterte Fläche) von dem beauftragten Planungsbüro (Neumann Architektur, Frankfurt am Main) angefordert, und die Vor- und Nachteile beider Variante überprüft. Es wurde beschlossen, Variante 2 (218 qm) in Auftrag zu geben. Eine ausführliche Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien ist erforderlich. 1.3.3 Mähnenwolfhaus Das Mähnenwolfhaus ist durch starke Fäulnis an verschiedenen Stellen marode und muss ersetzt werden. Die Ausführung des Projektes soll im Frühjahr 2018 beginnen. 1.3.4 Marabu Außenanlage Nach der Entscheidung zur Haltung von Marabus bedarf es noch der Erstellung einer Außenanlage. Diese soll gestalterisch mit dem Übergangsbereich zur Afrikasavanne zusammengeführt werden. Eine Planung und Kostenberechnung liegt vor. Die Außenanlage wird in mehreren Abschnitten gebaut, da die Gesamtkosten über dem angesetzten Budget liegen (100.000.- Euro). Für den ersten Abschnitt (vollständige Einnetzung der Außenanlage im direkten Anschluss an die Innenanlage) sind einige Details noch zu klären und werden zurzeit bearbeitet. 1.3.5 Löwenäffchen Außenanlage Eine Außenanlage für die Löwenäffchen ist nicht vorhanden, was allgemein für eine artgerechte Haltung von Primaten sehr wichtig ist. Auch die aktuellen Haltungsrichtlinien fordern ein Außengehege. Die einfachste Lösung wäre eine mit der Innenanlage verbundene, große einfache Außenanlage. Dies bedeutete nicht nur eine für die Tiere deutliche Haltungsverbesserung, sondern auch eine deutliche Steigerung der Attraktivität für die Besucher. Die geplante Außenanlage besteht aus zwei Teilen, welche nacheinander fertiggestellt werden sollen. Mit dem Bau des ersten Teils wurde schon begonnen und der Bau sollte in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Die Tiere werden die Außenanlage witterungsbedingt aber erst im Frühling 2018 nutzen können. Der zweite Abschnitt soll nach dem Sommer 2018 gebaut werden.
  2. Künftige Zooentwicklung Als Grundlage für die Beantwortung der Anfrage geht der Magistrat von folgenden Rahmenbedingungen aus, die wesentlich für die weitere Entwicklung des Zoologischen Gartens sind und an denen die Stadt Frankfurt am Main auch weiterhin festhalten sollte. 2.1 Bürgerschaftliches Engagement Der Frankfurter Zoologische Garten steht in über 150jähriger Tradition der Bürgergesellschaft dieser Stadt. Er wurde von engagierten Bürgern gegründet und im Laufe der Jahre aus der Bürgerschaft weiter unterstützt. Dieses Engagement hält erfreulicherweise bis heute an, was nicht zuletzt die hohe Zahl an Tierpatenschaften, aber auch zahlreiche Spenden und Erbschaften belegen. Dies gilt es, künftig weiter zu stärken und auszubauen. 2.2 Zoo in städtischer Trägerschaft Der Zoo befindet sich bereits seit über 100 Jahren in städtischer Trägerschaft. Dies bildete die solide Basis für die erfolgreiche Entwicklung in der Vergangenheit und soll auch in der Zukunft der Rahmen sein für einen weiter auszubauenden Zoo. 2.3 Zoo als Innenstadtzoo Anfangs am Stadtrand gelegen, ist die Stadt in den 1920er Jahren um das Zoogelände herum gewachsen. So ist der Zoo ein Innenstadtzoo geworden, mitten im Herzen des aufstrebenden Ostends und gleichsam eine Erholungsoase in Nachbarschaft zur Europäischen Zentralbank. Mit einer Fläche von 11 Hektar ist der Zoo auch im internationalen Vergleich eher klein. So bedingt die kleine Fläche, sich noch stärker um eine optimale Ausnutzung für Tiere und Besucher zu bemühen. Ein weiterer großer Vorteil dieser Innenstadtlage ist die hervorragende Erreichbarkeit, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies zeigt sich auch in einer anhaltend hohen Besucherzahl. 2.4 stadtgesellschaftliche Funktion: Integration und Bildung Der Zoo ist so international wie die Stadt Frankfurt: Besucherinnen und Besucher kommen aus den unterschiedlichsten Ländern, haben die unterschiedlichsten kulturellen und wirtschaftlichen Hintergründe. Er ist einer der wenigen Orte in der Stadt, wo Besucherinnen und Besucher aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten aufeinander treffen, die aber die gleiche Interessen haben: das Interesse an Natur und Tieren, an Erholung und Information. Den Zoo besuchen gleichermaßen Neubürger wie Altfrankfurter, deutsche Muttersprachler und mehrsprachige Migrantinnen und Migranten. Dies macht ihn zu einem für die Stadtgesellschaft unverzichtbaren Ort der Zusammenkunft und Integration. 2.5 Natur- und Artenschutz Alle wissenschaftlich geführten Zoos in Deutschland orientieren sich an der Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie des Weltzooverbandes WAZA. Demnach sind Zoos Bildungseinrichtungen, sie betreiben wissenschaftliche Forschung, sind eine Stätte der Erholung und Freizeitgestaltung und betreiben Natur- und Artenschutz. In diesem Sinne hat der Frankfurter Zoo seine Aktivitäten in der Vergangenheit in Richtung auf ein Natur- und Artenschutzzentrum ausgerichtet. Der Frankfurter Zoo hat einen in dieser Form in Europa nahezu einmaligen Vorteil: Es besteht eine enge und direkte Verbindung zur Zoologischen Gesellschaft Frankfurt, die weltweit erfolgreich auf dem Gebiet des Natur- und Artenschutzes tätig ist. Diese Zusammenarbeit gilt es zu verstärken und auszubauen. 2.6 Zoo für alle Um die oben dargestellten Funktionen zu erfüllen, ist es erforderlich, dass ein Zoobesuch möglichst einfach und unkompliziert, so niedrigschwellig wie möglich, gestaltet wird. Die Angebote des Zoos für die potentiellen Nutzergruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen müssen weiterhin ausgebaut werden. Dies betrifft beispielsweise Bereiche wie Barrierefreiheit, Eintrittspreisgestaltung oder Bildungs- und Führungsangebote. Für die künftige Zooentwicklung von besonders herausragender Bedeutung sind die mit dem unter A.1 dargestellten Investitionsprogramm beschlossenen beiden Großarealprojekte, die außerhalb des seinerzeitigen Beschluss-Investitionsrahmens liegen und von den im Folgenden unter B dargestellten Entwicklungen abhängen, nämlich das Süd-West-Areal - Projekt "Afrikasavanne" (C. 5 der M 227) und das Nord-Ost-Areal mit den alten Affenanlagen (C. 7 der M 227). Zu letzterem Areal zählen aus heutiger Sicht sicherlich auch die sanierungsbedürftigen Gebäude an der Rhönstraße bzw. Waldschmidtstraße, in denen sich derzeit u.a. eine gastronomische Einrichtung, vermietete Wohnungen sowie der Eingang Rhönstraße befinden. Diese beiden Areale von insg. rd. fünf Hektar stellen künftig die einzigen zusammenhängenden Großflächen des Frankfurter Zoos dar, auf denen eine zukunftsweisende Entwicklung stattfinden könnte. Verfügbarkeit von zusammenhängenden Großflächen ist auch eine konstitutive Voraussetzung für weiterreichende Standortentwicklung der Praxis und Vermittlung von global vernetzter Naturschutzarbeit. Ein wichtiger Faktor hierbei ist die traditionell enge Kooperation mit dem international sehr weit gespannten Projektnetzwerk der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt von 1858 e.V. B. Antwort Zum Ende des Jahres 2017 geht der seitherige Zoodirektor in den Ruhestand. Die Nachbesetzung der Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben, das Besetzungsverfahren ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht abgeschlossen. Eine der wesentlichen Qualifikationsanforderungen des neuen Zoodirektors/der neuen Zoodirektorin ist laut Ausschreibungstext: "Eine ausgeprägte Fähigkeit zur Entwicklung eigener Vorstellungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Zoologischen Gartens Frankfurt setzen wir voraus.". Um dem neuen Zoodirektor/der neuen Zoodirektorin hinreichende Gelegenheit zur Einarbeitung zu geben, ist eine umfassende Bearbeitung der Anfrage erst im Laufe des Jahres 2018 möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen als Zwischenbericht wie folgt:
  3. Ein zukunftsweisendes Konzept für den Frankfurter Zoo wird der Magistrat mit dem neuen Zoodirektor/der neuen Zoodirektorin erarbeiten unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl die zoofachlichen Anforderungen als auch die Erwartungen an eine moderne, bürgernahe Bildungs- und Kultureinrichtung erfüllt werden können. Diese kohärente, alle Betriebsbereiche umfassende Konzeption sollte nicht nur die fachliche Zukunft des Zoos sichern, sondern auch weiterhin die strategischen Ziele Kundenorientierung und Attraktivitätssteigerung der besucherstärksten öffentlichen Einrichtung Frankfurts in den Vordergrund stellen.
  4. Das oben genannte Konzept wird auch beschreiben, welche Maßnahmen für die dargestellte Weiterentwicklung erforderlich sind.
  5. Der Investitionsmittelbedarf kann erst mit Erstellung eines künftigen Zookonzeptes, wie unter Ziff. 1 skizziert, näher umrissen werden. Ein zukunftsweisendes Zookonzept, wie vergleichbare Masterpläne an anderen Zoostandorten zeigen, umfasst zunächst eine Festlegung der Entwicklungsschritte, die dann sowohl Prioritäten, als auch Zeitrahmen präzisieren könnten. Dies wiederum beeinflusst im Wesentlichen eine realitätsnahe mittelfristige Gesamtplanung, gegliedert nach Abschnitten der jeweiligen Investitionsmaßnahmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. September 2017AA 249Zukunft des Zoologischen GartensSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 22. Dezember 2017Sie sind hier
    BB 423Zukunft des Zoologischen Gartens
    Magistratsbericht
  3. 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 143Zukunft des Zoologischen GartensMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 18 · 15.02.2018
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 423 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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