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Synergien im dezernatsübergreifenden Liegenschaftsmanagement

Vorlagentyp: B
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.09.2012, B 423

Betreff: Synergien im dezernatsübergreifenden Liegenschaftsmanagement Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - E 2/12 CDU und GRÜNE - Die Realisierung sinnvoller Einsparpotentiale durch Optimierungen im dezernatsübergreifenden Liegenschaftsmanagement wird begrüßt. Die Träger in den Bereichen Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur sind bereits bemüht, eine hohe Auslastung und bestmögliche Nutzung ihrer angemieteten Liegenschaften zu gewährleisten. Die Nutzung von Liegenschaften stellt sich für die genannten Bereiche wie folgt dar: Jugend und Soziales Die Liegenschaften, in denen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfinden, werden in der Regel täglich von mittags bis abends genutzt, teilweise auch an den Wochenenden. Das Jugend- und Sozialamt wirkt bereits darauf hin, dass die jeweiligen Träger ihre Räume in ungenutzten Zeiten für andere Bedarfe zur Verfügung stellen. In vielen Einrichtungen wird dies bereits praktiziert. Beispielsweise vermietet das Jugendhaus am Frankfurter Bogen jedes Wochenende seine Räume an verschiedene Vereine, ebenso verfährt das Jugendhaus Hausen. Auch an Vormittagen werden Räume in Jugendeinrichtungen, z. B. für Sprachkurse und Müttertreffs, zur Verfügung gestellt. Die neu gebauten bzw. im Bau befindlichen Jugendhäuser im Besitz der Stadt Frankfurt am Main verfügen über einen Multifunktionsraum mit separatem Eingang, der auch während der Öffnungszeiten des Jugendhauses für andere Bedarfe zur Verfügung steht. Im neuen Jugendhaus in Kalbach wird dieser Raum z. Zt. an vier Tagen in der Woche vom Kinderverein Kalbach parallel zu den Öffnungszeiten genutzt und steht auch anderen Vereinen und Gruppen außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung. Auch der im künftigen Jugendhaus Riedberg eingeplante Multifunktionsraum soll für Belange aus dem Stadtteil genutzt werden. Derzeit wird auch geprüft, ob und wie die Werkstatt Frankfurt im Rahmen der Arbeitsmarktförderung z. B. Aufgaben eines Raummanagements und Hausmeisterservice für diese Einrichtungen wahrnehmen kann. Durch die externe Unterstützung soll die Auslastung der Einrichtungen optimiert werden. Entsprechende Gespräche haben bereits stattgefunden. Das im Etatantrag angesprochene Modell Seckbach beinhaltet die Öffnung einer Teenieeinrichtung im Zusammenhang mit einer koordinierten, Gemeinwesen orientierten Stadtteilarbeit. Die Nutzung der früher nicht durch die Teeniearbeit genutzten Zeiten durch ehrenamtlich geführte Angebote und durch andere Akteure des Stadtteils haben in der Wahrnehmung aller Beteiligten zu wichtigen Synergieeffekten geführt. Die Besonderheit liegt in diesem Fall in der strukturierten Steuerung durch das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft. Hierdurch ist sichergestellt, dass die weiteren im Sozialraum aktiven Einrichtungen, Vereine und Träger an der Gesamtentwicklung des Sozialraumes beteiligt sind. Die den einzelnen Sozialrathäusern angegliederten sechs Beratungswohnungen werden durch diese sowie durch die im Stadtteil vertretenen Träger und Institutionen für verschiedene Angebote für Bürgerinnen und Bürger genutzt. Es besteht hier bereits eine große Auslastung der vorhandenen Räumlichkeiten. In den Dienstgebäuden des Jugend- und Sozialamtes selbst, d.h. den Sozialrathäusern, sind die Raumkapazitäten voll ausgeschöpft. Eine zusätzliche/anderweitige Nutzung durch Dritte ist hier nicht möglich. Bildung Auch die vom Betrieb Kita Frankfurt verwalteten Liegenschaften werden ausschließlich als Kindertageseinrichtungen genutzt, mit einer durchschnittlichen Öffnungszeit von neun bis zehn Stunden täglich und können somit für eine andere Nutzung nicht zur Verfügung gestellt werden. Die städtischen Schulflächen hingegen werden außerhalb der schulischen Betriebszeiten im Wesentlichen bei Bedarf als Wahllokale oder Übernachtungsmöglichkeiten bei Sonderveranstaltungen wie beispielsweise das Internationale Deutsche Turnfest, die Maediale oder das Deutsche Chorfest zur Verfügung gestellt. Eine regelmäßige Nutzung erfahren die städtischen Schulen neben der Öffnung der Pausenhöfe zum Spielen außerhalb der Unterrichtszeit durch Kursangebote der VHS sowie der Musikschule und muttersprachliche Angebote von privaten Schulträgern, wie die Koreanische und die Russische Schule. Sport Die Sporthallen der städtischen Schulen werden Montag bis Freitag von 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr sowie bei Bedarf an Wochenenden und in den Schulferien von den Frankfurter Sportvereinen genutzt. Die Belegung erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtschulamt direkt durch das Sportamt, wobei die Hallenkapazität jedoch weitestgehend erschöpft ist. Neben den Schulturnhallen des Stadtschulamtes trainieren die vom Sportamt finanziell geförderten Frankfurter Turn- und Sportvereine in den Hallen der Saalbau GmbH, den Hallen der Sportpark Stadion GmbH und des Sportamtes sowie in vereinseigenen Räumlichkeiten und tragen dort ihre Punktspiele aus. Die Bilanzierung der Sporthallen im Rahmen der Frankfurter Sportentwicklungsplanung hat ergeben, dass für Frankfurt zwar eine gute Versorgungslange bei kleinen Sporträumen sowie bei Mehrfach-Sporthallen festzustellen ist, im Bereich der Einzel-Sporthallen jedoch eine deutliche Unterversorgung besteht. Dementsprechend sind vor allem die Schulturnhallen des Stadtschulamtes sowie die vereinseigenen Räumlichkeiten außerhalb der Schulzeiten sehr stark ausgelastet. Diese Situation wird sich in Zukunft eher verschärfen, da im Zuge des Ausbaus des Ganztagsangebotes die Nachfrage nach zusätzlichen Sport- und Bewegungsangeboten im Grundschulbereich und in der Sekundarstufe ansteigen, die Hallenbelegung für die Nutzung durch Turn- und Sportvereine dadurch jedoch noch weiter eingeschränkt wird. Auch ist es nicht immer möglich, die Bedürfnisse an Trainings- und Spielzeiten der Frankfurter Turn- und Sportvereine in andere Räumlichkeiten zu kompensieren. Vor allem bei den Sportarten Tanzen und Schießen, die sehr anspruchsvolle Anforderungen an die Räumlichkeiten stellen, ist eine Verlagerung von Nutzungszeiten aus den Hallen der Saalbau GmbH in andere Räumlichkeiten momentan nicht realisierbar. Trotzdem ist es Leitziel der Sportentwicklungsplanung die bestehenden Hallenkapazitäten optimal auszunutzen. Als Maßnahmen werden hierbei u. a. die Zusammenstellung freier Zeiten, Schlüsselgewalt, die Transparenz der Hallenbelegung, Auslastungskontrollen sowie vor allem die Nutzung weiterer Räume empfohlen und diskutiert. Kultur Bei den über 100 Institutionen und Kultureinrichtungen, die aus Mitteln des Kulturetats institutionell gefördert werden, nutzen nach aktuellem Kenntnisstand alle ihre Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten dauerhaft und stetig. Sofern freie Theater und Theatergruppen Spielflächen und Proberäume vorhalten bzw. diese selbstgemietet nutzen, sind diese nach Kenntnis des Fachamts, sofern die Kapazitäten dies zulassen, immer auch für andere Ensembles nutzbar. Hinsichtlich der seitens des Kulturamtes angemieteten Liegenschaften, z. B. Atelierräume oder Theaterproberäume, wird generell immer auf eine Vollbelegung bzw. -nutzung geachtet. Dort wo Förderungen gezielt auf Synergieeffekte ausgerichtet für Raumnutzungen ausgesprochen werden, beispielsweise aktuell im Falle des (Tanz-) Zentrums für Proben und Forschung (Z), wurde die Förderung eng geknüpft an das von den Zuschussempfängern entwickelte Nutzungsmodell. Weiteres Vorgehen Das Kulturamt wird künftig seine Zuwendungsbescheide in entsprechenden Fällen mit einem Hinweis auf gemeinsame Nutzungen mit vergleichbaren Einrichtungen ergänzen. Auch ist es Leitziel der Sportentwicklungsplanung, durch ein transparentes und effektives Sportstättenmanagement die bestehenden Hallenkapazitäten optimal auszunutzen. Unterschiedliche Nutzergruppen bzw. deren Angebote in einer Liegenschaft zusammenzuführen, soweit dies unter Berücksichtigung aller rechtlichen und faktischen Gegebenheiten der einzelnen Einrichtungen möglich ist, ist auch aus Sicht des Bereichs Jugend und Soziales sinnvoll. Die Optimierung der vorhandenen Ressourcen ist Ziel der künftigen Planungskonferenzen in den Sozialräumen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2012EE 2Synergien im dezernatsübergreifenden LiegenschaftsmanagementEtatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 14. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 423Synergien im dezernatsübergreifenden Liegenschaftsmanagement
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 8 · 29.10.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 13.11.2012
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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