Antrag Nr. 1 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (3) SGB VIII zum Entwurf des Haushalts 2023 (Beschluss des JHA vom 12.12.2022)
Zusammenfassung
Der Magistrat beantragt eine Erhöhung der Mittel für den Pädagogischen Mittagstisch um 405.000,- €, um den gestiegenen Bedarfen der Einrichtungen gerecht zu werden und neue Angebote zu ermöglichen. Dies soll die Teilhabechancen von jungen Menschen verbessern und die Angebote für Familien im Jahr 2024 kostenfrei gestalten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Um die Entwicklungs- und Teilhabechancen von jungen Menschen zu verbessern, hat der Magistrat 2009 das Projekt "Pädagogischer Mittagstisch" aufgelegt.
Mit diesem werden derzeit stadtweit, in zwei verschiedenen Varianten, insgesamt 45 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kirchengemeinden, Nachbarschaftszentren oder Vereine gefördert, die einen regelmäßigen Mittagstisch für Kinder und Jugendliche anbieten. Dabei verknüpfen sie das Angebot gleichzeitig mit pädagogischen Projekten wie Hausaufgabenbetreuung, Bewegungsangeboten oder der Förderung des Wissens um gesundheitsbewusste Ernährung. Dafür stehen aktuell jährlich 545.000,- € zur Verfügung.
Laut Stadtverordnetenbeschluss vom 26.03.2020, § 5436, sind die Mittel für den Pädagogischen Mittagstisch in Höhe von 545.000,- € für 2020 und 2021 auf 795.000,- € aufgestockt worden, um den erhöhten Bedarfen aufgrund von stark gestiegenen Schüler:innenzahlen und dem schleppenden Ausbau der Ganztagesbetreuung zu entsprechen.
Der Anmeldung eines Mehrbedarfs in Höhe von 250.000,- € zur Verstetigung der Mittel ab dem Haushaltsjahr 2022 wurde in der Beschlussfassung für den Haushalt 2022 nicht entsprochen. Somit stehen seit dem Haushaltsjahr 2022 wieder 545.000,- € zur Verfügung.
Zusätzliche Beträge in Höhe von 127.568,67 € wurden aus nicht verplanten Mitteln des Magistrats, hier Jugend- und Sozialamt, für den Pädagogischen Mittagstisch bereitgestellt, um Abschläge auf Basis der Vorjahre zu erstellen und die Angebote in ihrem bestehenden Umfang aufrechtzuerhalten. Im Jahr 2022 konnten somit für den Pädagogischen Mittagstisch Mittel in Höhe von 672.568,67 € verausgabt werden. Des Weiteren wurden 99.436 € für die "Übernahme des Eigenanteils" der Familien im Haushaltjahr 2022 gezahlt. Im aktuellen Bewilligungszeitraum des Jahres 2023 wurden für das
- Halbjahr Auszahlungen in Höhe von 329.245,50 € vorgenommen. Eine weitere Abschlagszahlung für das
- Halbjahr steht noch aus. Eine Bewilligung der zusätzlichen Mittel um 405.000,- € auf dann 950.000,- € und deren Verstetigung durch die Stadtverordnetenversammlung, würde im Antragsverfahren die Möglichkeit eröffnen, die bereits festgestellten Bedarfe der teilnehmenden Einrichtungen nach Erweiterung der Angebote zu berücksichtigen. Neue Einrichtungen, welche bereits ihr Interesse bekundet haben, könnten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Zuschüsse aufgrund von Kostensteigerungen bei Lebensmitteln durch Inflation könnte berücksichtigt werden. Gegebenenfalls verbleibende Mittel im Jahr 2023 (aktuell sind die Planungen für 2023 abgeschlossen) könnten für eine Beitragsbefreiung der Familien für den kommenden Bewilligungszeitraum verwendet werden und das Angebot im Jahr 2024 für Familien vollständig kostenfrei ausgestalten. Nach derzeitigem Stand der Aufstellung des Haushaltsplans 2024/2025 kann noch keine Aussage über die Höhe der Mittel für den Pädagogischen Mittagstisch getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2023EE 389Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und SozialamtesEtatantrag · fraktionsunabhängig
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 409Antrag Nr. 1 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (3) SGB VIII zum Entwurf des Haushalts 2023 (Beschluss des JHA vom 12.12.2022)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)