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Frankfurts Wasserbrunnen nicht versiegen lassen!

Vorlagentyp: B
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

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Bericht des Magistrats vom 27.10.2014, B 409

Betreff: Frankfurts Wasserbrunnen nicht versiegen lassen! Vorgang: A 660/14 FREIE WÄHLER Zur Wasserbeschaffung für den Versorgungsraum Frankfurt bedient sich die Stadt Frankfurt am Main derzeit der Mainova AG und der Hessenwasser GmbH & Co. KG, an der die Mainova AG zu 36,4 % beteiligt ist. Das kommunale Gemeinschaftsunternehmen Hessenwasser ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 mit der Koordinierung der regionalen Wasserbeschaffung im Rhein-Main-Gebiet beauftragt und betreibt im Rahmen einer Gesamtbeschaffungskonzeption auch die Wassergewinnungslagen im Bereich der Stadt Frankfurt am Main. Die heutige Versorgungsstruktur der Hessenwasser mit der Nutzung "ortsnaher" Gewinnungsanlagen und "ortsferner" (hier regionaler) Anlagen entspricht den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Eine Versorgung aus ortsfernen Wasservorkommen darf insbesondere dann erfolgen, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann (WHG, § 50). Wie in anderen verdichteten urbanen Ballungsräumen prägen diese Strukturmerkmale auch die Wasserversorgung in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, da sie system-immanent sind.

  1. Seit wann werden in Frankfurt Trinkwasserbrunnen geschlossen und aus welchen Gründen? Im November 1964 musste die Nutzung "Pumpwerk Mönchhof" (Gemarkung Kelsterbach) für die öffentliche Wasserversorgung eingestellt werden. Das Grundwasser, das in der erst 1950 errichteten Anlage gefördert wurde, war derart mit Kohlenwasserstoffen verunreinigt worden, dass eine Verwendung als Trinkwasser ausgeschlossen war. Dies ist der erste Fall der Schließung einer öffentlichen Wassergewinnung in Frankfurt a.M. aufgrund einer Grundwasserverunreinigung nach dem
  2. Weltkrieg.
  3. Welche Brunnen im Stadtgebiet von Frankfurt wurden bisher stillgelegt? Im Stadtbereich Frankfurt sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Gewinnungsanlagen Staustufe Griesheim (1999), Nieder Eschbach (2005), Praunheim III (2007), Griesheim (2008) und Bergen-Enkheim (2011) zunächst außer Betrieb genommen und dann stillgelegt worden. Es handelt sich hierbei durchgängig um Wasserwerke mit erheblichen qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers. Die Fördermengen dieser Anlagen bzw. die tatsächlich nutzbaren Wassermengen lagen daher jeweils deutlich unter den Wasserrechtsmengen und betrugen im Mittel der letzten 5 Jahre vor den Außerbetriebnahmen insgesamt nur ca. 2,0 Mio. m3/a bzw. 2 % des Wasseraufkommens der Hessenwasser. Daneben wurden Teile des regionalen Wasserwerks Hattersheim (Gemarkungen der Stadt Hattersheim) in den Jahren 1987 bzw. 2002 ebenfalls aus qualitativen Gründen stillgelegt. Die Hauptanlage wird aber noch für Notfälle als Reservewasserwerk des Regionalverbundes vorgehalten.
  4. Welche Grundstücke in Brunnennähe wurden bisher vermarktet, bei welchen ist dies angedacht? Eine wirtschaftliche Verwertung der Liegenschaften ist durch Hessenwasser nicht erfolgt, da, soweit die Stadt Frankfurt nicht ohnehin Eigentümerin der Flächen war, jeweils eine Rückübertragung an die Stadt Frankfurt als ursprüngliche Eigentümerin erfolgt ist bzw. angestrebt wird. Die Flächen liegen z.T. in Forstbereichen und sind für eine Wiederaufforstung vorgesehen. Für Hessenwasser ist die Stilllegung durch den behördlich vorgegebenen Rückbau von Brunnen und Anlagen stattdessen mit erheblichen Kosten verbunden.
  5. Wie hat sich der Anteil der städtischen Brunnen an der Wasserversorgung der Stadt Frankfurt in den letzten zwanzig Jahren entwickelt, prozentual als auch in Mio. m3/Jahr? Der Anteil der Eigenförderung aus den Gewinnungsanlagen innerhalb des Stadtbereichs von Frankfurt zur Bedarfsdeckung betrug 1990 ca. 13,8 Mio. m3 bzw. ca. 21 %. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der Eigengewinnung im Stadtbereich (Wasserwerke im Stadtwald Frankfurt und WW Praunheim II) mit ca. 10 Mio. m3 ebenfalls ca. 20 %. Zu beachten ist dabei, dass 1990 ein Trockenjahr mit hohem Wasserbedarf war und 2013 ein Normaljahr. Wäre 2013 ebenfalls ein Trockenjahr mit höherem Bedarf gewesen, wären in den Wasserwerken die plangemäß vorgehaltenen Förderreserven noch weiter ausgeschöpft worden. Die bisherigen Stilllegungen von Wasserwerken im Bereich der Stadt Frankfurt mit einer nutzbaren Wassermenge von ca. 2,0 Mio. m3/a haben nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Beschaffungsstruktur geführt. Erläuterung: Der Wasserbedarf in der Stadt Frankfurt ist von ca. 65,6 Mio. m3 im Jahr 1990 auf ca. 48,8 Mio. m3 (einschließlich Flughafen) im Jahr 2013 zurückgegangen. Dieser Rückgang des Wasserbedarfs um ca. 17 Mio. m3/a bei steigender Einwohnerzahl geht u.a. auch auf die Wassersparaktivitäten der Stadt Frankfurt und der Mainova AG zurück.
  6. Wie haben sich die Förderungsmengen der Eigenförderung von Trinkwasserdurch die städtischen Brunnen in Frankfurt in den letzten zwanzig Jahren in Mio. m3 entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 4.
  7. Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit einer Reaktivierung von stillgelegten Brunnen in der Zukunft? Im Nachgang zur Außerbetriebnahme wurden die Wasserrechte entsprechend den Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes für diese Wasserwerke von der Aufsichtsbehörde zurückgenommen und die Wasserschutzgebiete durch das Regierungspräsidium aufgehoben (z.T. noch in Umsetzung). Ebenso wurden bzw. werden aufgrund entsprechender Verfügungen der Aufsichtsbehörde die Brunnenanlagen, die teilweise in Forst- und Naturschutzbereichen liegen, zurückgebaut. Eine Reaktivierungsmöglichkeit für diese Anlagen zur Trinkwasserversorgung wird daher nicht gesehen. In einigen Fällen wird die Übernahme von Einzelbrunnen als Notbrunnen durch die Stadt Frankfurt geprüft.
  8. Ist sich der Magistrat bewusst, dass durch eine Vermarktung und Bebauung der Grundstücke in Brunnennähe eine mögliche Reaktivierung in der Zukunft unmöglich gemacht wird? Siehe Antworten zu Frage 6 und zu Frage 3.
  9. Wie hat sich der Grundwasserpegel in Frankfurt in den letzten zwanzig Jahren entwickelt? Die Frage nach dem Grundwasserpegel in Frankfurt kann in dieser allgemeinen Form nicht beantwortet werden. Der Grundwasserpegel unterliegt vielfältigen Einflüssen und ist je nach lokalen und hydrologischen Gegebenheiten sehr unterschiedlich und variiert auch zeitlich.
  10. Ist die Stadt Frankfurt hinsichtlich der Schließung von Brunnen den Forderungen des Regionalen Wasserbedarfsnachweises der Hessenwasser GmbH & Co. KG von 2011 gefolgt? Mit der in 2001 erfolgten Zusammenführung der Wasserbeschaffungsaktivitäten der Mainova AG, der Südhessischen Gas und Wasser AG/HSE (Darmstadt) und der Riedwerke Kreis Groß Gerau sowie ab 2004 der ESWE AG (Wiesbaden) in der Hessenwasser GmbH & Co. KG wurde eine neue, übergreifende Wasserbeschaffungskonzeption für den von Hessenwasser koordinierten Wasserbeschaffungs- und Leitungsverbund erforderlich. In Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidium Darmstadt und Hessisches Umweltministerium) wurde daher im Rahmen der Abwicklung der laufenden Wasserrechtsverfahren - u.a. für die großen Wasserwerke im Hessischen Ried - der "Regionale Wasserbedarfsnachweis" der Hessenwasser als verfahrensinterne Unterlage entwickelt und eingeführt. Nach Kenntnis der Stadt Frankfurt a.M. enthält der zitierte Wasserbedarfsnachweis von 2011 keine Forderungen zur Schließung von Brunnen, sondern beschreibt die Rahmenbedingungen und vorhandenen Konfliktpotentiale, die mittelfristig ggf. zu weiteren Wasserwerksschließungen führen können und stellt die dann notwendigen Versorgungsalternativen dar.
  11. In der Situationsanalyse der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) vom Oktober 2013 wird vor Mengenengpässen und Versorgungsrisiken gewarnt. Teilt der Magistrat diese Bedenken? Die Sicherstellung der Wasserversorgung in der Stadt Frankfurt ist bereits seit über 100 Jahren in hohem Maße abhängig von der Funktionsfähigkeit der regionalen Wasserversorgungsstrukturen und der Verfügbarkeit der erforderlichen Wasserressourcen. Die mittelfristig zu erwartende Entwicklung des Ballungsraums Rhein-Main und insbesondere die der Stadt Frankfurt in dessen Zentrum, erfordert auch in Zukunft eine verlässliche und dauerhaft gesicherte Wasserinfrastruktur. Daher hält der Magistrat die in der WRM-Studie aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Versorgungssicherheit für nachvollziehbar und unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Abwendung von Versorgungsrisiken.
  12. In der in Frage 10 genannten Situationsanalyse der WRM steht auf Seite 2: "Dringende Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung in der Region sind: - Bau einer zweiten Riedleitung. - Schaffung einer Leitungsverbindung zwischen Mainz und Wiesbaden. - Anbindung des ZV Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) an die OVAG. - Sicherung der erforderlichen Fördermengen durch Erteilung entsprechend ausgestalteter langfristiger Wasserrechte. - Erhaltung und Optimierung der Infiltrationsanlagen des Wasserverbandes Hessisches Ried (WHR) zur Grundwasseranreicherung." Steht die Schließung von städtischen Brunnen nicht im Widerspruch zu diesen Maßnahmen? Nein. Die Notwendigkeit für diese Maßnahmen ergibt sich aus den in der Situationsanalyse genannten Gründen. Sie dienen der Versorgungssicherheit in der Gesamtregion Rhein-Main. Die zurückliegenden Anlagenstilllegungen in Frankfurt stehen in keinem inhaltlichen Zusammenhang damit. Sie sind demgegenüber durch standortbezogene negative Wasserqualitäten und Nutzungskonflikte begründet. Wie unter Frage 2 dargestellt, steht durch die Stilllegung der dort benannten Anlagen im Frankfurter Stadtgebiet im Übrigen lediglich eine nutzbare Wassermenge von ca. 2,0 m3/a nicht mehr zur Verfügung. Diese Menge spielt hinsichtlich der Dimension der mit den Regionalmaßnahmen verbundenen Mengengrößenordnungen nur eine untergeordnete Rolle. Soweit zukünftig weitere im Bestand gefährdete Wassergewinnungsanlagen in Frankfurt stillgelegt werden müssten, würde dies die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen allerdings verstärken, sie lösen diese aber nicht aus.
  13. Überdenkt der Magistrat nach der genannten Analyse der WRM (Pressemitteilung vom 19.12.2013) und der Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Vogelsberg vom 26.08.2014 (http://www.sgv-ev.de/wp-content/uploads/2013/03/PM-SGV_Kein-Wasser-aus-dem-VB-u nd-Burgwald_26.08.2014.pdf) seine Vorgehensweise bzgl. der Schließung der Brunnen in Frankfurt? Die in der Stellungnahme der SGV kritisierte Anbindung des ZV Mittelhessische Wasserwerke an die OVAG steht in keinem zeitlichen und versorgungstechnischen Zusammenhang mit den bisher erfolgten Stilllegungen von Wasserwerken in Frankfurt. Die Maßnahme wird aus anderen Gründen benötigt. Die Gewinnungsgebiete der OVAG unterliegen - wie andere Gewinnungsgebiete auch - hohen ökologischen Anforderungen, wie sie u.a. in dem Leitfaden zur umweltgerechten Wassergewinnung im Vogelsberg formuliert und in den Wasserrechten behördlicherseits festgelegt sind. Daher und in Verbindung mit dem Bedarfsrückgang im Versorgungsbereich Frankfurt wurde die Liefermenge der OVAG von ehemals über 30 Mio. m3/a in den 1970er Jahren schrittweise bis auf ca. 20 Mio. m3/a ab Mitte der 1990er Jahre dauerhaft reduziert. Hierauf wurde das Versorgungssystem in Frankfurt und im angeschlossen Umland technisch und wasserwirtschaftlich ausgerichtet. Teilmengen davon werden von Hessenwasser über den s.g. "Transportring Umlandverband Frankfurt" an Kommunen im Vordertaunusbereich sowie an Kommunen im Hintertaunus und im Main-Kinzig-Kreis bereitgestellt. Aufgrund der negativen Entwicklung der Grundwasserneubildung und der Erreichung von wasserrechtlich festgelegten Grenzgrundwasserständen vor allem auch im Bereich des Wasserwerks Inheiden musste in den vergangenen drei Jahren eine weitere Rücknahme der Liefermenge um nochmals ca. 3,0 Mio. m3 vorgenommen werden. Dies war notwendig, da - anders als im Hessischen Ried mit dem dortigen Bewirtschaftungsinstrument der künstlichen Grundwasseranreicherung (Infiltration) - im Vogelsberg negativen Grundwasserstands-entwicklungen nur mit Förderreduzierungen gegengesteuert werden kann. Damit wurde aber eine aus versorgungstechnischen Gründen kritische Grenze für die Versorgungssicherheit in den angeschlossen Versorgungszonen des Bereichs "Frankfurt-Nord" insbesondere hinsichtlich der Spitzenbedarfsabdeckung in Trockenperioden erreicht. Aus technischen, hydraulischen (Fließrichtung, Druckzone) und qualitativen (Mischbarkeit der Wässer) Gründen wird mit den von der OVAG bezogenen Mengen ein weitgehend abgegrenzter Bereich im Frankfurt Norden versorgt. Tendenziell sind zur Einhaltung der Vorgaben des Konzepts der "Umweltschonenden Wassergewinnung im Vogelsberg" weitere ökologisch bedingte Förder- bzw. Liefereinschränkungen nicht auszuschließen. Das örtliche Wasserwerk Praunheim II der Hessenwasser kann derzeit temporär in begrenztem Umfang Fehlmengen ausgleichen, bietet aber aufgrund der Standortbedingungen und der Standortentwicklung keine dauerhaft tragfähige und ausreichende Perspektive. Durch eine Anbindung der OVAG an den ZMW und Nutzung dortiger ökologisch nutzbarer Gewinnungsmengen, sollen vorrangig die Gewinnungsgebiete der OVAG entlastet und stabilisiert sowie die Grundwasserbewirtschaftung insgesamt flexibler gestaltet werden. Dies bildet über den Regionalverbund mittelbar auch die Grundlage dafür, dass weitere Mengeneinschränkungen für Frankfurt vermieden werden können. Zielsetzung ist dabei lediglich eine Absicherung der Mengenbereitstellung auf dem bisherigen Niveau. Eine dauerhafte Mengenerhöhung darüber hinaus ist nicht vorgesehen. Diese Zusammenhänge sind in der Situationsanalyse der WRM ausführlich und plausibel erläutert. Die Stellungnahme der SGV ist irreführend. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den erfolgten Wasserwerksstillegungen in Frankfurt und dem Projekt der Anbindung des ZV Mittelhessische Wasserwerke an die OVAG besteht nicht.
  14. Stimmt der Magistrat der oben genannten Analyse der Schutzgemeinschaft Vogelsberg zu, insbesondere hinsichtlich der Bedeutung der Frankfurter Brunnen für die Wasserversorgung von Frankfurt? Nein. (Siehe auch Antwort zu Frage 12).
  15. Wie beurteilt der Magistrat eine Schließung von Brunnen im Stadtgebiet hinsichtlich möglichst unabhängiger Versorgungssicherheit und ökologischer Weitsicht? Der Magistrat sieht durch die bisherige Stilllegung von Wasserwerken in Frankfurt weder die Versorgungssicherheit in Frankfurt noch ökologische Aspekte in Frage gestellt. Die Stadt Frankfurt ist bereits seit über 100 Jahren auf die Wasserzulieferung aus dem Umland angewiesen. Es waren Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, die bereits im Jahr 1873 die Nutzung von Quellwasseranlagen im südlichen Vogelsberg (Fischborn) und im Spessart auf den Weg brachten. Auch der Wasserbezug aus dem nördlichen Vogelsberg (OVAG) hat bereits eine über 100jährige Tradition. Die heute maßgebliche "Versorgungsader" aus dem Hessischen Ried wurde ab den 1960er Jahren auf- und ausgebaut. Um die vernetzten und komplexen technischen, wasserwirtschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Randbedingungen und Anforderungen organisatorisch zu bündeln, wurde schließlich die Hessenwasser als Gemeinschaftsunternehmen für eine umweltgerechte integrierte regionale Wasserbeschaffung und -verteilung innerhalb der Metropolregion gegründet. Die Versorgungssicherheit über den zusammengeführten Leitungsverbund wurde dadurch grundsätzlich erhöht. Über die Mainova AG ist die Stadt Frankfurt a.M. qualifiziert an Hessenwasser beteiligt. Die Nutzung von Grundwasser für die Wassergewinnung unterliegt den strengen Anforderungen in den einschlägigen Bundes - und Landesgesetzen. Dies gilt sowohl für den Nachweis des Wasserbedarfs als auch, wesentlich umfangreicher noch, für die Fragen des Naturschutzes und der Ökologie. Zuständig für die Ausreichung der Wasserrechte und die Festlegung von entsprechenden Auflagen sind die Aufsichtsbehörden (RPs und HMUKLV). Der Magistrat hat keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass die zuständigen Behörden den Belangen der Ökologie bei der Erteilung von Wassernutzungsrechten - unabhängig von der betroffenen Förderregion - nicht in gebührendem Maße Rechnung trägt
  16. Ist der Magistrat der Ansicht, dass eine Schließung von Frankfurter Brunnen mit der umweltfreundlichen Einstellung vieler Bürger in Frankfurt vereinbar ist? Der Magistrat stellt fest, dass die Stilllegung der unter Frage 2 genannten Gewinnungsanlagen im Interesse der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist. Es sind keine umweltschädlichen Aspekte mit diesen Maßnahmen verbunden. Die Stadt Frankfurt als verantwortlicher Träger der öffentlichen Wasserversorgung hat die Verpflichtung die Bevölkerung und sonstigen Abnehmer mit Trinkwasser in ausreichender Menge und einwandfreier Qualität zu versorgen. Daneben erwarten die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger eine wirtschaftliche und effiziente Aufgabenerfüllung zur Minimierung der Kostenbelastung. Die Schließung der Anlagen minimierte sowohl potentielle gesundheitliche Risiken und Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit als auch unverhältnismäßige Betriebs- und Investitionskosten. Aufgrund der relativ geringen Fördermenge der unter Frage 2 genannten Anlagen hat die Stilllegung zu keiner negativen Beaufschlagung anderer Gewinnungsbereiche geführt.
  17. Wie begründet der Magistrat die Tatsache, dass hinsichtlich einer Schließung von Trinkwasserbrunnen nicht das Gespräch mit den Bürgern gesucht wurde? Bei den Außerbetriebnahmen und Stilllegungen wurde nicht nur jeweils die zuständige kommunale Aufsichtsbehörde, das Gesundheitsamt der Stadt, informiert, sondern es erfolgte auch stets eine presseöffentliche Information der Bevölkerung durch die Mainova AG bzw. durch Hessenwasser. Im Einzelfall gab es zu den Vorgängen darüber hinaus unmittelbare Abstimmungen mit den Ortsbeiräten, die von der Mainova bzw. von Hessenwasser geführt wurden. Bei der Folgenutzung von Standorten (z.B. Wasserwerk Griesheim) gab es eine intensive Einbindung der örtlichen Bevölkerung.
  18. Ist der Magistrat der Ansicht, dass eine Schließung von Frankfurter Brunnen die Bürger nicht interessiert? Siehe Antwort zu Frage 16.
  19. Würde die geplante Fernwasserleitung der Oberhessischen Versorgungsbetriebe und des Zweckverbands Mittelhessische Wasserwirtschaft ohne Schließung der Frankfurter Brunnen für die Versorgungssicherheit der Stadt Frankfurt überhaupt benötigt? Siehe Antwort zu Frage 12.
  20. Nach Auskunft der Stadt Frankfurt (http://www.frankfurt-greencity.de/ umwelt-frankfurt/frankfurts-trinkwasser/wassergewinnung/) wird "derzeit zu 17 Prozent" das Trinkwasser für Frankfurt im Stadtgebiet gefördert. Hat die Stadt Frankfurt keine Bedenken, dass dieser Eigenanteil durch Schließung von Brunnen noch weiter sinkt? Siehe Antworten zu Frage 4, 11, 14 und 22.
  21. Wie steht der Magistrat zu der Entwicklung, dass die Lasten der Trinkwassergewinnung, auch durch eine Schließung von Brunnen in Frankfurt, noch stärker in den ländlichen Bereich verlagert werden? Soweit hier auf die Vogelsbergregion abgehoben wird, ist entsprechend der Antwort zu Frage 12 darauf zu verwiesen, dass der Wasserbezug von der OVAG nicht erhöht, sondern lediglich auf dem Stand der letzten Jahre gehalten werden soll. Die vorgelagerte Lieferung von Trinkwasser durch den ZMW an die OVAG erfolgt nach hiesiger Kenntnis nicht durch Neuerschließungen sondern aus dort verfügbaren Wassermengen in bestehenden Wasserwerken. Eine Überprüfung der ökologischen Verträglichkeit durch die zuständige Aufsichtsbehörde wird dabei vorausgesetzt.
  22. Wie bewertet der Magistrat die Schließung der Brunnen aus wirtschaftlicher und aus ökologischer Sicht? Siehe Antwort zu Frage 15.
  23. Ist der Magistrat der Stadt Frankfurt der Ansicht, dass ein möglichst hoher Anteil Eigenförderung an der Wasserversorgung sinnvoll ist? Wenn ja, wie lässt sich dies mit einer Schließung von Frankfurter Brunnen vereinbaren? Wie bereits zu Frage 4 erläutert, hat sich der Anteil der Eigenförderung innerhalb des Stadtbereichs durch die erfolgten Wasserwerksstilllegungen bisher nicht gravierend verändert.
  24. Will die Stadt Frankfurt durch die Stilllegung von Frankfurter Brunnen endgültig mit der jahrhundertelangen wichtigen Bedeutung der Brunnen im Frankfurter Stadtgebiet brechen? Nein.
  25. Wie bewertet die Stadt Frankfurt die Wasserqualität der Frankfurter Brunnen? Das abgegebene Trinkwasser in Frankfurt entspricht den gesetzlichen Anforderungen (u.a. Trinkwasserverordnung). Alle Gewinnungsgebiete der Wasserwerke im Frankfurter Bereich unterliegen aber einem starken konkurrierenden Nutzungsdruck (z.B. durch Industrie, Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur) mit z. T. erheblichen negativen Folgen für die Grundwasserbeschaffenheit. Diese Gegebenheiten führten zu notwendigen Stilllegungen von Wasserwerken (vergl. Frage 2) und gefährden den Betrieb der noch vorhandenen Anlagen bzw. schränken ihn stark ein. Dies ist im Hinblick auf die zukünftige Nutzung dieser Anlagen durchaus kritisch zu bewerten (vergl. Frage 22).
  26. Ist eine Schließung von Brunnen mit qualitativ hochwertiger Wasserqualität vereinbar mit einer vorausschauenden und am Wohl der Bürger orientierten Wasserversorgung? Bei den unter Frage 2 genannten Anlagen handelte es sich um solche, die nicht zuletzt auf Grund qualitativer Beanstandungen des Grundwassers stillgelegt werden mussten. (Siehe auch Frage 22).
  27. Stand oder steht die Stadt Frankfurt mit anderen Großstädten hinsichtlich der Schließung von Brunnen in Austausch? Die Versorgungsstruktur in der Region Rhein-Main ähnelt den Verhältnissen in anderen Metropolregionen Deutschlands. So bezieht z. B. München erhebliche Wassermengen aus dem Voralpenland (u. a. Mangfalltal), Hamburg aus der Nordheide, Hannover aus dem Harz und aus dem Fuhrberger Feld, Stuttgart aus dem Donauried (Landeswasserversorgung Baden-Württemberg) und vom Bodensee (Bodensee-Wasserversorgung). Die regionale Beschaffungskonzeption der Hessenwasser, auch für die Versorgung der Städte Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden, wird im Gesellschafterkreis der Hessenwasser abgestimmt.
  28. Hält die Stadt Frankfurt eine Einbeziehung der Frankfurter Bürger in die Frage der Schließung von Brunnen im Stadtgebiet für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 16.
  29. In einer Studie "Die Entwicklung der Trinkwasserversorgung - dargestellt am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main" der Uni Kassel (http://www.uni-kassel.de/fb6/AEP/wakutexte/wakutexte3.pdf) heißt es auf Seite 8: "Die städtische Wasserversorgung wurde in Frankfurt bis in das 18. und
  30. Jahrhundert durch öffentliche und private Ziehbrunnen bestimmt. ... Neubau, Instandhaltung und Pflege der Brunnen waren Sache der Bürger. Ihre Pflichten und Nutzungsrechte wurden in Brunnenordnungen genauestens geregelt. Danach mussten die anliegenden Bürger den Bau eines Brunnens bezahlen, selbst wenn er öffentlich war. ...". Welche schon stillgelegten oder für die Stilllegung angedachten Brunnen in Frankfurt gehen ursprünglich auf ein besonderes Engagement von Bürgern der Stadt Frankfurt zurück? Sieht es der Magistrat als sinnvoll an, aus Gründen der Anerkennung von Leistungen vorheriger Generationen, solche Brunnen in besonderer Weise von einer Stilllegung zu verschonen? Der Begriff "Trinkwasserbrunnen" wird in der Anfrage in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Bei den hier angesprochen Brunnen handelt es sich offensichtlich um wohnquartier-bezogene Einzelbrunnen (Ziehbrunnen/Hausbrunnen), die in keinem Zusammenhang mit den in Frage 2 genannten stillgelegten, der zentralen Wasserversorgung dienenden Wasserwerke stehen.
  31. In der in Frage 28 genannten Studie der Universität Kassel heißt es auf Seite15/16: "Durch die großräumige Einbeziehung der Wasservorkommen hat das Vogelsbergprojekt nachhaltige Veränderungen des Wasserhaushaltes und der Sozialstruktur im Vogelsberg zu Folge." Werden durch die Stilllegung von Frankfurter Brunnen solche Veränderungen im Vogelsberg verstärkt? Nein. Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Situation in Verbindung mit der 1873 errichteten Vogelsbergquellwasserleitung im Kinzigtal. Demgegenüber steht die Aussage in der v. g. Studie "Der Entschluss, die Stadt (Frankfurt) mit hochwertigem Quellwasser aus dem Mittelgebirge zu versorgen, das allen Zwecken gleichermaßen (insbesondere hygienischen) dienen könne, entsprach der mehrheitlichen Favorisierung der Fachleute für eine einheitliche Wasserversorgung". Die heutige Nutzung des Grundwassers unterliegt, insbesondere auch im Vogelsberg, strengen naturschutzfachlichen und ökologischen Anforderungen (vergl. Frage 12, 14, 20) und ist mengenmäßig reguliert und limitiert. Im Rahmen der Wasserrechtsverfahren zur Grundwassernutzung erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass die Belange der vor Ort Betroffenen in die Abwägung durch die Genehmigungsbehörden einfließen können.
  32. In der in Frage 28 genannten Studie der Universität Kassel steht auf Seite 30: "Die kontinuierliche Suche nach dem System verhafteten technischen Lösungen hat immer weitreichendere Konsequenzen - die Wasserversorgungsproblematik und die mit ihr zusammenhängende sozial-ökologischen Krisenerscheinung wird immer weiter verschärft." Stimmt die Stadt Frankfurt dieser Aussage gerade auch in Bezug zur Schließung von Frankfurter Brunnen zu? Siehe Antworten zu Fragen 12, 14, 29.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2014AA 660Frankfurts Wasserbrunnen nicht versiegen lassen!STVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 27. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 Wochen
    BB 409Frankfurts Wasserbrunnen nicht versiegen lassen!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 04.12.2014
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 409 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeRömer
Sonstige:
SPD (Votum im Ausschuss für Wirtschaft und Frauen)FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER; SPD (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und Frauen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 35 · 09.12.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 409 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

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