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Informationskampagne: Mut zur Anzeige von Gewalttaten

Vorlagentyp: B
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Notwendigkeit einer Informationskampagne zur Förderung der Anzeigenerstattung bei Gewalttaten. Ziel ist es, Hemmungen abzubauen und die Bereitschaft zur Anzeige zu erhöhen, um Opferschutz zu gewährleisten. Es wird jedoch bezweifelt, dass eine weitere Kampagne signifikante Veränderungen im Anzeigeverhalten bewirken kann.

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Thema Sicherheit verfolgen

Bericht

Die Verfolgung von Straftaten durch Gewalteinwirkung, sexualisierter Gewalt und Körperverletzungen obliegt ausschließlich den Behörden der Landespolizei und den Staatsanwaltschaften.

Hemmungen und Ängste, eine Anzeige bei Straftaten zu erstatten, können vielfältige Hintergründe und Ursachen haben. Diese Problematiken sind keine neuen Phänomene. Diese abzubauen und die Bereitschaft zur Anzeigenerstattung zu stärken, lässt sich nicht so ohne weiteres realisieren. Vielfach liegen die Hintergründe und Ursachen im höchstpersönlichen Bereich (Verwandtschaft, Beziehung, etc.).

Das hat den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, in verschiedenen deliktischen Bereichen Anpassungen vorzunehmen soweit es den Verfolgungszwang der strafverfolgenden Dienststellen betraf. So wurde die gefährliche Körperverletzung vom reinen Privatklagedelikt zum Offizialdelikt erhoben. Darüber hinaus bestehen aber auch Anpassungen durch die Strafverfolgungsbehörden dergestalt, dass für bestimmte Delikte immer ein besonderes öffentliches Interesse angenommen wird und damit ein fehlender Strafantrag der geschädigten Person die Strafverfolgung nicht verhindert. Der fehlende Strafantrag entfaltet insofern keine Sperrwirkung für die Verfolgungsbehörden.

Weiterhin ist in den letzten Jahren gerade der Opferschutz in den gesetzlichen Grundlagen weiter ausgebaut und als Auftrag für die Strafverfolgungsbehörden herausgestellt worden.

Es ist auch richtig, dass es für die Strafverfolgungsbehörden von enormer Wichtigkeit ist, dass gerade Gewalttaten jeglicher Art angezeigt werden, um Opfer schützen zu können und um einen gewissen deliktischen Überblick zu erlangen.

Die Motivation des Antrages für eine Informationskampagne kann insofern nachvollzogen werden.

Dessen ungeachtet bestehen schon in vielen Bereichen Hinweise und Informationsangebote, die die Möglichkeiten und auch dringenden Notwendigkeiten zur Anzeigenerstattung darlegen. Generell bei Gewalttaten auf den Internetpräsenzen der Polizei und des Präventionsrates der Stadt Frankfurt am Main oder z.B. bei der häuslichen Gewalt die Informationen des Frauenreferates der Stadt Frankfurt am Main. Diese werden ergänzt durch die Hinweise des Opferschutzes und die Möglichkeiten der Unterstützung hierfür, wie z.B. bei dem Trauma- und Opferzentrum e.V. in Frankfurt am Main.

Weiterhin hat die Geschäftsstelle des Präventionsrates gerade vor einigen Wochen das 25jährige Jubiläum des Programms Gewalt-Sehen-Helfen begangen. Das Programm will zur Zivilcourage auffordern, um bei Gewalt nicht wegzusehen und diese auch anzuzeigen. Das Programm ist sehr bekannt in der Stadt Frankfurt am Main und darüber hinaus.

Außerdem hat die Polizei auch die Hürden für Anzeigenerstattungen durch ein Online-Portal erheblich reduziert. Dort können Sachverhalte zunächst direkt und unter Umgehung eines Aufenthaltes bei einer Polizeidienststelle mitgeteilt und angezeigt werden.

Insgesamt ist somit fraglich, ob mit einer wie auch immer gearteten weiteren Kampagne das Anzeigeverhalten maßgeblich und nachhaltig beeinflusst werden kann. Gerade vor dem Hintergrund der manchmal sehr heterogenen und individuellen Beweggründe ist das zu bezweifeln.

Zu guter Letzt gilt es zu bedenken, dass Präventionsarbeit im Sinne einer Verhaltensprävention viel früher ansetzen muss. Nicht erst wenn die Tat schon geschehen ist, sondern möglichst weit vorher, so dass die Taten erst gar nicht begangen werden. Auch hierzu bestehen vielfältige Ansätze (z.B. Familienberatungen, etc.).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2022NRNR 394Informationskampagne: Mut zur Anzeige von GewalttatenSTVV-Antrag · CDU
  2. 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    BB 408Informationskampagne: Mut zur Anzeige von Gewalttaten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Beratungsverlauf1 Beratung
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Sitzung 12 · 14.11.2022
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 408 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

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