Auslastung der Ausländerbehörde
Zusammenfassung
Die Ausländerbehörde berichtet über die aktuelle Auslastung und die vakanten Stellen. Es wird vorgeschlagen, zusätzliche personelle Unterstützung durch Zeitarbeitskräfte bereitzustellen, um die Bearbeitung der über 15.000 offenen Anträge zu beschleunigen. Ziel ist es, die Situation der Mitarbeiter zu entlasten und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Zu 1: Die folgende Auflistung der vakanten Stellen hat den Stand vom 16.08.2022.
Sachgebiet 32.41 Zentrale Dienste/Kundenmanagement/Grundsatzangelegenheiten
à 3 vakante Stellen.
Sachgebiet 32.42 Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
à 4 vakante Stellen, davon werden in Kürze zwei Stellen besetzt.
Sachgebiet 32.43 Besondere Aufenthalte / Service-Center-Ausländerangelegenheiten
à 12 vakante Stellen, davon werden in Kürze acht Stellen besetzt.
Sachgebiet 32.44 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen/Verwaltungsstreitverfahren
à 4 vakante Stellen, davon werden in Kürze 2 Stellen besetzt.
Dies ergibt eine Summe von 23 vakanten Stellen wovon 12 in Kürze (nach bereits durchgeführten Auswahlverfahren und nach Übernahmen von Nachwuchskräften) besetzt werden.
Dementsprechend gibt es noch 11 vakante zu besetzende Planstellen.
Derzeit laufen 3 Auswahlverfahren.
Zu 2: Derzeit laufen 3 Auswahlverfahren. Des Weiteren erhält die Ausländerbehörde derzeit Unterstützung aus anderen Abteilungen des Ordnungsamtes. Darüber hinaus ist beabsichtigt, zur Abmilderung von Arbeitsspitzen durch zusätzliche Aufgaben beispielsweise im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise, personelle Unterstützung durch Zeitarbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Zu 3: Insgesamt warten mehr als 15.000 Anträge auf eine Bearbeitung durch die Ausländerbehörde. Die offenen Anträge verteilen sich wie folgt auf die jeweiligen Fachteams.
| 40 Anträge | im Fachteam Positivstaater |
| 520 Anträge | im Fachteam |
| Überträge 700 Anträge | in den beiden Fachteams allg. Aufenthalte |
| 900 Anträge | in dem |
| Fachteam Einreise 2.000 Anträge | in den beiden Fachteams humanitäre Aufenthalte |
| 1.200 Anträge | im Fachteam |
| Studenten 2.300 Anträge | in dem Fachteam Arbeitnehmer |
| 6.700 Anträge | in dem Fachteam |
| akademische Arbeitnehmer 700 Anträge | in dem Fachteam EU-Aufenthaltsrechte |
| Zu 4: Zur besseren Übersicht wurden die Zuflüsse und die Bearbeitungen in Tabellenform dargestellt: Fachteam | Täglicher Zufluss | Täglich werden abgearbeitet |
| Positivstaater* | 20 | 18 |
| Überträge** | 50 | 80 |
| Allgemeine Aufenthalte | 50 | 40 |
| Einreise | 50 | 40 |
| Fachteams humanitäre Aufenthalte | 120 | 110 |
| Fachteam Studenten | 28 | 20 |
| Fachteam Arbeitnehmer | 18 | 11 |
| Fachteam akademische Arbeitnehmer | 60 | 30 |
| Fachteam EU-Aufenthaltsrechte | 13 | 8 |
| Summe: | 409 | 357 |
* Positivstaater (§ 41 AufenthV)
Bei Positivstaatern handelt es sich um Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika, die auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten können. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten (weniger als 90 Tage innerhalb von 12 Monaten) ausüben wollen.
Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen.
**Überträge
Unter Überträgen sind Vorgänge zu verstehen, bei denen die Antragsteller bereits über einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis verfügen und durch ihre Heimatbehörden einen neuen Nationalpass erhalten haben. Da der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) nur in Kombination mit einem konkreten Nationalpass ausgestellt werden darf, muss in diesen Fällen der eAT an den neuen Nationalpass (ID-Nummer) angepasst werden.
Im Zusammenhang mit der Übertragung des Aufenthaltsrechts erfolgt regelhaft eine Überprüfung, ob die Niederlassungserlaubnis durch einen längeren Auslandsaufenthalt erloschen ist (§ 51 AufenthG).
Der Begriff Übertrag stammt noch aus der Zeit, in der die Ausländerbehörden Aufenthaltstitel in Form von Klebeetiketten erteilt hat. Seit Einführung des eATs wird in diesen Fällen ein neuer Kartenkörper bei der Bundesdruckerei geordert.
Bedingt durch verschiedene Ursachen wie zum Beispiel die Ukraine-Krise sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde extrem beansprucht und arbeiten schon seit längerer Zeit am und über dem Limit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch dauerhaften Personalmangel einer enormen Stressbelastung ausgesetzt, die zusätzlich ihren Tribut fordert.
Mit Besetzung der noch offenen Stellen und nach Einsatz der wahrscheinlich ab Oktober zur Verfügung stehenden Zeitarbeitskräfte hofft die Ausländerbehörde, die Zahl der unter Ziffer 3 aufgeführten, noch offenen Anträge verringern zu können. Ungeachtet dessen ist jedoch für eine nachhaltige Verbesserung der Situation die weitere Schaffung von Stellen für die Sachbearbeitung dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2022AA 132Auslastung der AusländerbehördeSTVV-Anfrage · FDP
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 407Auslastung der AusländerbehördeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)