Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 406
Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1456 - B 252/19 - Die auf Basis der Ziffer 1 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2018 wurden bereits in dem Zwischenbericht B 252 vom 22.07.2019 vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlage 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2018 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 08.10.2019 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In der Anlage 1a und 1b befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2018. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte bestand. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2018. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten nachgereichte Meldungen der institutionellen sowie der Projektförderung des Jahres 2017. Auf einen Ausdruck der Anlagen wurde aufgrund des Umfanges von knapp 350 Seiten verzichtet. Diese werden in PARLIS veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Auf Wunsch können Papierausdrucke beim Kulturamt, Fachbereich Kulturförderung administrativ, angefordert werden. Anlage 1a (ca. 7,1 MB) Anlage 1b (ca. 6,9 MB) Anlage 2 (ca. 4,9 MB) Anlage 3 (ca. 1,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. November 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 253 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2012. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)