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Energie- und Wärmeversorgung in Berkersheim und Preungesheim

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 403

Betreff: Energie- und Wärmeversorgung in Berkersheim und Preungesheim Vorgang: A 1187 FDP In obengenannter Angelegenheit wurde eine Stellungnahme der Mainova eingeholt, die hiermit zur Kenntnis gegeben wird: "Vorbemerkung: Um die Antworten zu den Fragen 1 und 3 genau zu verstehen, muss grundsätzlich zwischen den Angeboten für die Erschließung und den Angeboten für die Wärmelieferung unterschieden werden. Bei der Erschließung handelt es sich um die Erstellung eines Anschlusses an ein vorhandenes Fernwärmenetz und die Erstellung eines Rohrleitungssystems inkl. notwendiger Anlagen. Bei der Wärmelieferung handelt es sich um die Lieferung von Energie, in Form von heißem Wasser oder Dampf. Durch einen Wärmetauscher wird dem Medium die benötigte Energie entzogen, das abgekühlte Medium fließt zurück zum Heizwerk. Frage 1: Ist das Fernwärmeangebot der Mainova tatsächlich das günstigste Angebot für das Gebiet, welches dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt? Es wurden zwei Angebote abgegeben. Bei dem ersten Angebot handelt es sich um ein reines Erschließungsangebot für Fernwärme von Mainova. Als Erzeugungsort war das Heizwerk Oberer Ornberg vorgesehen. Im Rahmen der Verhandlungen lag am Ende aus Sicht der Mainova für eine Erschließung ein sehr kostengünstiges Angebot vor. Allerdings sind uns die vorhandenen Wettbewerbsangebote nicht bekannt. Anzumerken ist, dass der Anschluss an das BHKW Oberer Ornberg einen Primärenergiefaktor (PEF) bedingt, der für Investoren nicht sehr attraktiv ist. Das zweite Angebot wurde von MED (Mainova Energie Dienst) abgegeben. Es handelt sich dabei um ein Erschließungs- und Lieferangebot für Nahwärme auf der Grundlage des EEWärmeG. Dem Kunden wurde eine Pelletanlage angeboten (Vorteil: sehr guter PEF). Auch dieses Angebot kam nicht zum Tragen, warum es zu einer Ablehnung kam, ist auch MED nicht bekannt. Ob es günstigere Angebote gab, können wir nicht beurteilen, da wir die Wettbewerbsangebote nicht kennen. Diese Frage kann nur die KEG (Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH) beantworten. Frage 2: Falls 1. nicht zutrifft: Wodurch rechtfertigt sich dann der Anschluss- und Benutzungszwang? Für das Baugebiet "Edward Sportfeld" ("Schwarzer Platz") existiert kein Anschluss- und Benutzungszwang. Die KEG hat das Baugebiet vor der Erstellung einer Satzung durch die Stadt erworben und daher gilt diese hier nicht. Ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt nur für das Gebiet "Edward Gardens" und dieses Gebiet wird über das BHKW am Oberen Ornberg versorgt. (siehe Anlage 1, die eine Abgrenzung der Gebiete verdeutlicht.) Frage 3: Falls 1. zutrifft, warum kann die Mainova für das benachbarte Baugebiet am "Schwarzen Platz"", unter dem die Fernwärmeleitung des Oberen Ornberg durchläuft, kein wirtschaftliches Wärmelieferungsangebot machen? Hier ist es nun wichtig, die eingangs erwähnte Unterscheidung zwischen Erschließungs- und Energielieferangebot zu machen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da wir im Angebotsfall zu Frage 1 nicht bis zur Abgabe eines Wärmelieferangebots gekommen sind. Aus diesem Grund kann man auch nicht sagen "Mainova kann kein wirtschaftliches Angebot machen". Es lag aus unserer Sicht ein attraktives Erschließungsangebot vor. Richtig ist, dass es keine Kapazitätsprobleme am Oberen Ornberg gibt. Frage 4: Gibt es eine Preisdifferenz zwischen privaten und städtischen Mietern? Falls ja, wie sieht diese aus und wodurch rechtfertigt sie sich? Falls nein, kann dies transparent gemacht werden? Grundsätzlich gibt es im Netz Oberer Ornberg zwei Preisregelungen: Eine für Abrechnung nach AVB (Direktabrechnung) und eine für Abrechnung nach HKVO (Verteilrechnung Gesamtbetrag pro Liegenschaft auf einzelne Mieter). Grund- und Arbeitspreis sind bei beiden Regelungen identisch - die HKVO-Kunden zahlen lediglich einen zusätzlichen Verrechnungspreis i. H. von rd. 65 Euro (Standard) bzw. 67 Euro (Funkübertragung). Grund dafür ist der Mehraufwand für die eingesetzten Heizkostenverteiler und die Verteilrechnung der einzelnen Mieter durch den jeweiligen Dienstleister (Techem, Minol o.ä.). De facto zahlen Hauseigentümer und Mieter also keine unterschiedlichen Preise. Frage 5: Hält die Mainova als in Großteilen städtische Gesellschaft es für angemessen, Beschwerden von Bürgern mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu beantworten, anstatt zu den Vorwürfen inhaltlich Stellung zu beziehen? Falls ja, warum? Hinsichtlich eingehender Beschwerden unserer Kunden dürfen wir Ihnen versichern, dass wir stets versuchen, den Interessen unserer Kunden auf die bestmögliche Weise zu entsprechen. Kundenbeschwerden, die an Mainova gerichtet werden, werden durch ein Beschwerdemanagement erfasst und inhaltlich bewertet. Der Mainova-Kundenservice ist vom TÜV zertifiziert und in den letzten Monaten mehrfach ausgezeichnet worden. Es versteht sich von selbst, dass eine Reaktion auf eine Kundenbeschwerde wie geschildert, ohne dass weitere wesentliche Umstände hinzutreten, unangemessen ist. Eine Klärung dieses Vorgangs liegt auch in unserem Interesse. Zur Aufklärung des Sachverhaltes fehlen jedoch die genauen Angaben" Anlage 1_Karte (ca. 348 KB) Anlage 2_Presseartikel&n bsp; (ca. 420 KB) Anfrage vom 29.03.2010, A 1187 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 30.06.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2010AA 1187Energie- und Wärmeversorgung in Berkersheim und PreungesheimSTVV-Anfrage · FDP
  2. 25. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 403Energie- und Wärmeversorgung in Berkersheim und Preungesheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 403 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPDFDPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, FDP und LINKE.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 16.09.2010
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 403 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 44 · 21.09.2010
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 403 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FAG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FAG (= Kenntnis)

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