Extremismus - Teil 1
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 399
Betreff: Extremismus - Teil 1 Vorgang: A 631/14 RÖMER Zu
- Für Gespräche mit extremistischen Gruppen sowie insbesondere ihrer ideologischen Führungsebene sieht der Magistrat keine Basis. Es gilt jedoch, ihrem Einfluss entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Jugendarbeit. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, mit dem realen oder potentiellen Umfeld extremistischer Gruppen im Kontakt zu stehen. Zu.
- Das vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) koordinierte Ämternetzwerk, die Frankfurter Regionalräte des Präventionsrates, Stadtteilarbeitskreise sind Teile eines Frühwarnsystems und eines koordinierten Vorgehens, in dem auch die Landesregierung mitwirkt. Hierzu gehören Präventionsmaßnahmen - wie z. B. Informations- und Fortbildungsveranstaltungen - sowie Interventionsmaßnahmen - wie z. B. die Beratung von Angehörigen und die Einzelfallbearbeitung. Auch die Frankfurter Zivilgesellschaft ist in diesem Zusammenhang aktiv. Es ist z. B. auf die Resolution des Regionalrats Gallus zu verweisen. Zu
- Siehe Beantwortung von Frage
- Zu
- Der Magistrat verwendet diesen Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch. Zu
- Der Magistrat verwendet auch diesen den Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch. Zu
- Der Magistrat verwendet auch diesen Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch. Zu
- Siehe Beantwortung von Frage
- Zu
- Das vom AmkA koordinierte Ämternetzwerk organisiert Fortbildungen für Personal der Jugendhilfe und für Lehrkräfte. Aktuell steht dabei die salafistische Jugendbewegung im Vordergrund. Der Magistrat und die beteiligten Ämter achten aber auch sorgfältig auf Entwicklungen z. B. im Bereich Rechtsextremismus. Ein Netzwerk für kollegiale Beratung von Sozialpädagog/innen, Lehrkräften, Hortpersonal etc. ist in Vorbereitung. Geplant ist seitens des AmkA ferner die Schulung von jungen Erwachsenen für den Einsatz bei Diskussionen in Schulen, Jugendzentren etc. Die Präventions- bzw. Regionalräte in den Stadtteilen sowie die Quartiersmanager/innen werden in die Präventionsarbeit aktiv mit eingebunden. Ein im Juli 2014 vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten herausgegebenes Faltblatt mit dem Titel "Umgang mit radikalisierten Jugendlichen" informiert über Hintergründe, gibt Tipps zum Umgang mit radikalisierten Jugendlichen und benennt Anlaufstellen für Eltern, Lehrkräfte, Sozialpädagog/innen etc. Über das AmkA steht das Ämternetzwerk der Stadt Frankfurt in engem Kontakt mit den zuständigen Landesbehörden. Zu
- Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes überprüft Salafisten im Rahmen des Sondernutzungsrechts, wenn diese Werbung für ihre Ideologien im öffentlichen Raum betreiben. In Kooperation mit der Landespolizei wird gegen rechtliche Verstöße durch Salafisten vorgegangen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten schöpft die Stadtpolizei alle Möglichkeiten aus. Rechtsgrundlage sind die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze. Zu
- Der Magistrat verwendet auch diesen Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. z. B. Duden bzw. Fremdwortlexikon). Zu
- In der öffentlichen Diskussion werden in der Regel Mitglieder extremistisch-gewaltbereiter islamischer Gruppen als "Salafisten" bezeichnet. Der Salafismus ist eine auf das
- Jahrhundert zurückgehende theologische Richtung im Islam. Er deckt inzwischen ein breites Spektrum ab von streng gläubigen konservativen Muslimen über Muslime, die gewaltfrei ein islamisches Staatssystem ("Gottesstaat") anstreben bis hin zu terroristischen Organisationen, die die Idee von einer gewaltsamen Errichtung eines Kalifats mit ihrer Islamauslegung rechtfertigen. Für weitere Informationen und Hintergründe verweist der Magistrat auf die einschlägige Fachliteratur. Zu
- Der Magistrat ist aktiv dabei, demokratiefeindlichen, extremistischen Ideologien durch politische Bildung und pädagogische Arbeit entgegenzuwirken, insbesondere im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten verfolgt der Magistrat ferner Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Zu
- Der Einsatz von Gewalt oder Waffen durch die Stadtpolizei ist im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geregelt. Zu
- Der Magistrat handelt auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und Rechtsprechung zu Eingriffen in das Recht auf freie Religionsausübung. Zu
- Siehe Beantwortung von Frage
- Zu
- Zu den Grenzen des Grundrechts auf freie Religionsausübung und zu Eingriffen in den Schutzbereich eines Grundrechts besteht eine umfangreiche Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Fachdebatte. Der Magistrat handelt auf dieser Rechtsgrundlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2014AA 631Extremismus - Teil 1STVV-Anfrage · RÖMER
- 10. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 399Extremismus - Teil 1Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.