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Die Stadt Frankfurt und die AWO XXII - ohne kritische Distanz

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Kontext der Zuwendungen und der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien. Es wird betont, dass die Verantwortung für die Vertretungsberechtigung bei den Zuschussempfängern liegt und dass der Magistrat auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen besteht.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Es obliegt der Verantwortung der Zuschussempfänger, wer in welcher Weise und in welchem Umfang vertretungs- und zeichnungsberechtigt ist. Siehe Antwort zu

  1. Die vertretungsberechtigten Personen der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Frankfurt, waren bekannt. Es kann Umstände und Situationen geben, die die Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse auf Grund von Eilbedürftigkeit oder Ähnlichem rechtfertigen. Grundsätzlich sollte das die Ausnahme sein. Der Magistrat - Referat Datenschutz - lehnt den Einsatz von GMail aus datenschutzrechtlicher Sicht und unter Würdigung der Rechtsprechung ab, wen es um die Übersendung personenbezogener Daten geht. Soweit die Kommunikation mit einer externen Mail-Adresse eines Dritten zu beurteilen ist, ist die Stadtverwaltung für diese nicht verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Dementsprechend hat die Stadtverwaltung auch keinen Einfluss darauf, ob und wie eine solche Adresse von Dritten genutzt wird. Ein "persönliches gut kennen" schließt eine kritische Distanz nicht aus, unabhängig davon welcher Vereinigung, Partei oder sonstigen Institution die Protagonisten angehören oder beschäftigt sind. Der Magistrat besteht auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze ABewGr), die von den Stadtverordneten mit dem Haushalt beschlossen werden. Dem Magistrat liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausreichenden Erkenntnisse vor. Dem Magistrat steht es nicht zu, über die Verwendung von Kraftfahrzeugen bestimmter Hersteller zu urteilen. Pauschalen für Dienstwagen sind zu akzeptieren, soweit sie sich im allgemein üblichen Rahmen bewegen. Davon ist dem Magistrat nichts bekannt. Der Magistrat verweist auf die Antwort zur Frage 2218 in der Fragestunde am 12.12.
  2. Die Regelungen zur VOB/L werden eingehalten. Sofern die Immobilie von der Stadt Frankfurt am Main angemietet wird, hat der Eigentümer keinen Einfluss auf den einzusetzenden sozialen Träger für das vorgesehene Angebot, es erfolgt die Beauftragung im Rahmen der oben genannten Regularien. Grundsätzlich erfolgt eine Auswahl. Es kann aber Situationen geben, wo der Magistrat auf die Bereitschaft von Anbietern angewiesen ist. Im Rahmen der ersten Notversorgung von Flüchtlingen in Turn- und Sporthallen war die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Frankfurt, vom Verwaltungsstab mit dem Betrieb einer solchen Sporthalle beauftragt (und der Betreuung der Flüchtlinge). An der Fachlichkeit war damals nichts auszusetzen, weshalb beim Übergang in die Regelversorgung kein Betreuungswechsel erfolgte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Januar 2020AA 648Die Stadt Frankfurt und die AWO XXII - ohne kritische DistanzSTVV-Anfrage · FDP
  2. 28. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 389Die Stadt Frankfurt und die AWO XXII - ohne kritische Distanz
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 41 · 24.09.2020
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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