Drastische Vermehrung von Nilgänsen im Frankfurter Stadtgebiet
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 386
Betreff: Drastische Vermehrung von Nilgänsen im Frankfurter Stadtgebiet Vorgang: A 879/15 BFF Zu den Fragen 1-3: Es ist grundsätzlich anzumerken, dass es kein Monitoring speziell zur Überwachung der Nilganspopulation in Frankfurt am Main gibt. Nach Auskunft der staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (Vogelschutzwarte), kann von einer ungehinderten Ausbreitung und "starken" Vermehrung der Nilgans, sowie der Grau-, Kanada- und Streifengans, nicht gesprochen werden. Die Nilgans hat sich hier angesiedelt aufgrund des Klimawandels und weil sie hier genug Futter findet. Auch die Nilgans hat im Tierreich Feinde und unterliegt somit, wie alle anderen Tierarten auch, einem gewissen Feinddruck, der die Bestände von einer ungehinderten Ausbreitung abhält. Dazu zählen Füchse, Rabenkrähen, Möwen, Ratten und sicher auch der Waschbär. Zu Frage 4: Nach Angaben der Vogelschutzwarte brütet die Streifengans seit 1996 vereinzelt in Hessen, in Frankfurt am Main nur gelegentlich, insbesondere im Palmengarten. Die Kanadagans brütet seit 1980 in Hessen und hat in ca. 30 Jahren eine Population von 140 - 180 Paaren erreicht. Sie ist mit 10 - 20 Paaren auch Brutvogel in Frankfurt am Main, breitet sich allerdings nur langsam aus, da die meisten Vögel eine hohe Standorttreue aufweisen. Die ersten Graugansbruten in Hessen stammen aus dem Jahr 1933. Der aktuelle Brutbestand in Hessen liegt bei 400 - 600 Revieren mit langsam steigender Tendenz. Verbreitungsschwerpunkte sind die Rheinauen, die Wetterau und der Kasseler Raum. In Frankfurt am Main ist mit maximal 50 Paaren zu rechnen. Der aktuelle Brutbestand der Nilgans in Hessen dürfte aktuell bei über 1000 Revieren liegen. Etwa 5 % davon brüten in Frankfurt am Main. Geht man also von 50 Paaren aus, ergeben sich 100 Brutvögel. Dazu kommen noch die Jungvögel der Nilgans als Nichtbrüter (z.B. Jungvögel aus den Vorjahren), so dass von insgesamt 500 bis 1000 Nilgänsen im Stadtgebiet ausgegangen werden kann. Zu Frage 5: Nach Angaben der Vogelschutzwarte lag der Brutbestand der Nilgans im Jahr 2010 bei 500 -700 Revieren in Hessen. Entsprechend lag der Brutbestand in Frankfurt am Main bei 30 - 40 Paaren, dies sind etwa 400 - 700 Individuen. Zu Frage 6: Wie schon ausgeführt, ist nach Aussagen der Vogelschutzwarte weder eine starke Vermehrung noch eine starke Ausbreitung in Frankfurt am Main erkennbar. An einigen Stellen im Stadtgebiet treten die Gänse konzentrierter auf, z.B. am Mainufer, im Ostpark und auch in einigen Schwimmbädern. Dies steht in direktem Zusammenhang mit dem Nahrungsangebot und den Lebensraumansprüchen der Tiere. Nach dem Kenntnisstand der Unteren Naturschutzbehörde freuen sich viele Bürger über die Anwesenheit der Gänse in Frankfurt am Main und versorgen diese auch häufig mit Futter. Andere Bürgerinnen und Bürger wiederum stören sich insbesondere an dem konzentrierten Auftreten der Gänse an einigen Stellen und haben Bedenken wegen der hygienischen Zustände. Der Einfluss auf andere Tiere soll hier am Beispiel der Nilgans dargelegt werden. Die Nilgans gilt als konkurrenzstarke Art. Sie wird allerdings nicht als invasiv eingestuft. Von der Vogelschutzwarte betreute vergleichende Untersuchungen an Nilgänsen in Frankfurt am Main und im Raum Wiesbaden haben gezeigt, dass ein Zusammenhang zwischen den Nahrungsressourcen an Stadtgewässern inklusive Fütterungsaktivitäten und individueller Aggression zu bestehen scheint. Dies bedeutet, dass je naturferner ein Stadtgewässer ist und je häufiger gefüttert wird, desto höher scheint die Aggressivität von Nilgans-Individuen zu sein. Dies kann sogar bis zum Tod von Individuen unterlegener Arten führen. In naturnahen Landschaften sind Nilgänse in der Regel unauffällig und in Nestnähe geradezu heimlich. Hier kann die Anwesenheit von Nilgänsen sogar einen positiven Effekt auf andere Arten haben, die unter dem Schutz der wachsamen Nilgänse einem geringeren Prädatorendruck unterliegen und somit einen höheren Bruterfolg haben können Zu Frage 7: Da, wie angeführt, nach Erkenntnissen der Vogelschutzwarte keine starke Ausbreitung in Frankfurt erkennbar ist, sieht der Magistrat kein stadtweites Problem. Einzig das gehäufte Vorkommen von Gänsen in einigen Grünanlagen und -zeitweise- in den Schwimmbädern sind unangenehm für die Besucherinnen und Besucher. In betroffenen Grünanlagen wird der Magistrat durch eine naturnähere Gestaltung und durch verstärkte Hinweise auf das in der Grünanlagensatzung verankerte Fütterungsverbot und dessen Durchsetzung dem Auftreten der Nilgänse begegnen. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes sind bisher jedoch keine akuten hygienischen Probleme aufgetreten. Dennoch sind die Bäderbetriebe aktuell an das Umweltamt herangetreten mit der Bitte um Prüfung, ob stellenweise eine Vergrämung in den Schwimmbädern möglich ist. Dieser Sachverhalt wird zurzeit geprüft. Ein Ergebnis dazu liegt noch nicht vor. Zu Frage 8: Nach Ansicht der Vogelschutzwarte liegt eine schnelle Ausbreitung nicht vor. Nach Aussagen der Experten ist festzustellen, "dass eine Vermehrung von Arten durch verschiedene Faktoren, z.B. klimatischen Bedingungen, Nahrungs- und Brutplatzangebot, inner- und zwischenartliche Konkurrenz und Prädation gesteuert wird. Noch in historischer Zeit kam die Nilgans auch in Südosteuropa vor. Danach hat sie, vermutlich durch menschlichen Druck, diese Brutgebiete geräumt und kommt aktuell noch in Afrika vor. Aus dieser Verbreitung ist die Anpassung an warme Klimazonen abzulesen. Daher ist auch in Hessen die Bevorzugung des Rhein-Main-Gebietes und insbesondere der Städte mit höheren Temperaturen zu erklären. So sind auch Nahrungsangebot und Nahrungsverfügung in Frankfurt am Main - wie in vielen Städten - besonders gut. Hier sind sowohl unkontrollierte Fütterungen zu nennen als auch das Kurzhalten von Rasenflächen, die von den Weidegängern gerne aufgesucht werden. Brutplätze finden sich an den größeren und kleineren Gewässern in den innerstädtischen Parks, wo sich die Nilgänse gegenüber kleineren Arten behaupten können, allerdings auch größeren Arten weichen müssen. Auch die innerartliche Konkurrenz zwischen einzelnen Nilganspaaren bestimmt die Verfügbarkeit von Brutplätzen." Wie die Vogelschutzwarte weiterhin mitteilt, können zur Prädation z. B. Krähenvögel beitragen, und in der Vogelschutzwarte sind schon Anrufe besorgter Bürger eingegangen, die Rabenkrähen beim Fressen von Nilganseiern beobachtet hatten. Derzeit werden in der Wetterau verstärkt Möwen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Frankfurter Kolonie vom Posthofdach stammen, beim Verzehr von Gänseeiern beobachtet. Für Frankfurt am Main ist dies ebenfalls zu erwarten. Weiterhin werden die Eier von Gänsen auch von Ratten sowie Jungvögel der Gänse von Füchsen gefressen. Zu Frage 9: Nilgänse zählen zum jagdbaren Wild und dürfen in der Zeit vom 01. September bis zum 15. Januar bejagt werden. Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde wurden letztes Jahr in Frankfurt am Main in den Jagdbezirken, also nicht in befriedeten Bezirken wie etwa Schwimmbädern, in diesem Zeitraum 105 Nilgänse geschossen. Von den Experten der Vogelschutzwarte wird jedoch das Abschießen als wirkungslos angesehen aus folgenden Gründen: "Nilgänse sind recht mobil, müssen sie doch in Afrika zwischen austrocknenden Wasserlöchern wechseln. Aus diesem Grunde gibt es auch keine isolierte Frankfurter Population, sondern diese steht mit den Populationen im Umfeld in Verbindung und im Austausch. Dies haben markierte Nilgänse belegt. Der Verlust eines Individuums schafft Raum für ein neues. Also sind Methoden der "Letalvergämung" (Abschuss) wirkungslos, wenn sie überhaupt praktiziert werden können. Sinnvoll wäre es sicherlich, Parks und Parkgewässer naturnäher zu gestalten und das Fütterungsverbot konsequent einzufordern." Vergrämungsmaßnahmen, wie z.B. regelmäßige Störungen durch akustische Reize o.ä. können eingesetzt werden, um Gänse aus bestimmten Bereichen, wie z.B. Schwimmbädern zeitweise zu verdrängen. Außerhalb der Badesaison (5 Monate pro Jahr) werden die Flächen aber vermutlich wieder angenommen. Zu Frage 10: Für sinnvoll erachtet werden derzeit Maßnahmen in stark betroffenen Grünanlagen (s. Antwort zu Frage 7) und in Schwimmbädern. Zu Frage 11: Der Magistrat wird die Entwicklung des Aufkommens von Gänsen in Frankfurt weiter beobachten. Zurzeit wird kein Grund gesehen, die von Experten bescheinigte nur moderate Ausbreitung von Gänsen über die oben beschrieben Maßnahmen hinaus weiter aufzuhalten. Ein Kontakt bezüglich dieser Thematik zu anderen Großstädten in Deutschland oder in Europa besteht derzeit nicht. Zu Frage 12: Wie in der Anfrage beschrieben, kam es in den Niederlanden zu Problemen, weil ein Jagdverbot ausgesprochen worden war. In Hessen ist die Jagd auf Nilgänse in der oben angegebenen Zeit weiterhin zulässig. Bei weiterer Aufklärung der Bevölkerung und konsequentem Einhalten des Fütterungsverbots, das jedoch nicht allein in der Macht des Magistrates liegt, wird es für sehr unwahrscheinlich gehalten, dass solche drastischen Maßnahmen wie in den Niederlanden hier eingesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juli 2015AA 879Drastische Vermehrung von Nilgänsen im Frankfurter StadtgebietSTVV-Anfrage · BFF
- 19. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 386Drastische Vermehrung von Nilgänsen im Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
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Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
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Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und AGP (= Kenntnis)