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Be- und Entwässerungsgräben am Berger Südhang wieder herstellen und dauerhaft pflegen

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.06.2010, B 383

Betreff: Be- und Entwässerungsgräben am Berger Südhang wieder herstellen und dauerhaft pflegen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7798 - OA 1064 OBR 16 - Für den Unterhalt der am Berger Hang derzeit vorhandenen in Nord-Süd Richtung verlaufenden vier Gräben plant die hierfür zuständige Stadtentwässerung Frankfurt am Main folgende Maßnahmen: Der Graben (Nr. 1078) entlang des Fritz-Schubert-Ringes ist kein durchweg sichtbarer Graben mehr. Sein gering anfallendes Quellwasser wird derzeit über einen Schacht in den Kanal geleitet. Es wird angestrebt, diesen Graben an das Naturschutzgebiet (NSG) Enkheimer Ried anzuschließen. Hierzu muss die Grabenmulde im Bereich von derzeitigen Nutzungen wie Streuobstwiesen oder Gärten wieder hergestellt werden. Aufgrund der wenigen städtischen Grundstücke zwischen Fritz-Schubert-Ring und Riedteich und dem notwendigen Eingriff in Natur und Landschaft wird die Möglichkeit einer Umsetzung derzeit noch geprüft. Der Graben (Nr.1059) ca. 80 m westlich des Naturschutzgebiet Berger Hang ist heute nur noch im Mittelteil als Graben vorhanden. Der erste Abschnitt zwischen der L3209 und dem zweiten Querweg (Am Hinkelrain) ist zugewachsen, das Endstück auf ca. 100 m ab dem Wagenweg nicht mehr vorhanden. Durchweg sind alle Durchlässe und Verrohrungen auf der gesamten Länge verstopft. Aufgrund des starken Eingriffes in Natur und Landschaft, vor allem in der typischen und einzigartigen kleinräumige Bepflanzung des Berger Hanges mit Streuobst, Hecken am Weg und großen Bäumen, wird auf die Wiederherstellung im Nordteil verzichtet und nur das ca. 100 m lange Endstück ausgebaggert. Der dritte Graben (Nr. 1060) quert das NSG Berger Hang. Der Graben ist auf seiner Gesamtlänge zwischen der L 3209 und dem Riedteich aufgrund des Bewuchses und der extensiven Pflege im NSG nicht mehr als Mulde sichtbar. Die Durchlässe an den Wegen sind verstopft. Aufgrund des starken Eingriffes in Natur und Landschaft soll dieser Grabenabschnitt nicht mehr wiederhergestellt werden. Der vierte Graben (Nr. 1061) läuft ebenfalls durch das NSG Berger Hang. Der erste Abschnitt zwischen der Landesstraße und dem Wilhelm-Koch-Weg ist örtlich als Graben nicht mehr sichtbar. Im Jahr 2004 wurde der Abschnitt in Höhe des Mittelweges umgebaut. Durchlässe wurden freigelegt und die Grabenmulde ausgebaggert. Auch hier ist der letzte Abschnitt im Bereich Riedweg als Mulde nicht mehr durchgängig vorhanden. Es wird angedacht, den letzten Abschnitt ab dem Wagenweg auf einer Länge von ca. 200 m auszubaggern. Bei allen Maßnahmen müssen zuvor die Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Grundstücke um Zustimmung gebeten werden. Auch werden die Durchlässe in den Wegen noch überprüft, ob sie ausgebaggert oder gespült werden können. In dem beigefügten Lageplan sind die erkennbaren Grabenabschnitte mit durchgezogener Linie dargestellt. Die ehemaligen Grabenabschnitte, die zum Teil zugewachsen sind, sind mit unterbrochener Linie dargestellt. Anlage 1 (ca. 212 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2010OFOF 563/16Be- und Entwässerungsgräben am Berger Südhang wieder herstellen und dauerhaft pflegenOrtsbeiratsantrag · fwf
  2. 9. Februar 2010OAOA 1064Be- und Entwässerungsgräben am Berger Südhang wieder herstellen und dauerhaft pflegenAnregung
  3. 21. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 383Be- und Entwässerungsgräben am Berger Südhang wieder herstellen und dauerhaft pflegen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 16
Sitzung 44 · 17.08.2010
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 383 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen, da der Magistrat nicht auf den Punkt 2. der Vorlage OA 1064 eingegangen ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 16.09.2010
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 383 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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