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Anreize für Fundraising schaffen

Vorlagentyp: B
26 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats schlägt vor, Anreize für Fundraising im Kulturbereich zu schaffen, um die finanzielle Situation der Kulturinstitutionen in Frankfurt am Main zu verbessern. Dies ist notwendig, da die Institutionen vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen und eine diversifizierte Finanzierung erforderlich ist.

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Thema Kultur verfolgen

Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main fördert und unterstützt neben dem Betrieb eigener Kultureinrichtungen eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Kunst- und Kulturinstitutionen, von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern über freie Kollektive, Vereine und Akteure mittlerer Größe bis hin zu großen Einrichtungen wie z.B. Städel, Filmmuseum oder Dr. Hoch'sches Konservatorium. Trotz dieser heterogenen Ausprägung der Kulturlandschaft eint alle Kulturinstitutionen der Umstand, dass Kunstbetrieb und Kunstproduktion im Kontext von künstlerischer Qualität und fair pay, gestiegenen Anforderungen in vielen Bereichen und angesichts der hohen Inflationsraten der letzten Jahre vor schwierigen, zum Teil sehr schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Zum Fundraising insgesamt ist festzuhalten, dass eine Mitfinanzierung von Basisausgaben, d.h. Miet-, Sach- und Personalkosten regelmäßig durch Drittmittelgeber aus dem privaten Sektor nicht vorgesehen ist, insofern beschränken sich die Fundraisingaktivitäten sehr oft auf abgegrenzte spezifische Kosten oder Projektvorhaben. Für die Grundfinanzierung wird seitens der infrage kommenden Drittmittelgeber auf die öffentliche Hand verwiesen. Das Kulturamt Frankfurt am Main als zuständiges Fachamt des Magistrats fördert viele Künstler*innen sowie kulturelle Einrichtungen, Vereine und Sonstige und prüft entsprechend viele Anträge. In den vorgelegten Antragsunterlagen müssen Angaben zur Finanzierung gemacht werden; ob Spenden, weitere Zuschüsse von anderen öffentlichen Geldgebern oder auch Sachleistungen zur Deckung von Ausgaben herangezogen werden. Hierbei kann grundsätzlich festgehalten werden, dass regelmäßig, schon aus Eigeninteresse der Akteure vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierungssituation im Kunst- und Kulturbereich, Fundraising und Drittmittelakquise im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten betrieben wird. Allerdings sind sowohl die Akteure als auch die zu fördernden Projekte und Formate sehr heterogen, insofern gibt es große Unterschiede, für welche Maßnahmen welche Fundraisingaktivitäten aussichtsreich sind oder eben nicht. Das Kulturamt Frankfurt am Main achtet auf Basis der städtischen Förderregularien darauf, dass es keine 100-prozentige Förderung erfolgt, von daher ist es sehr willkommen und zugleich geboten, wenn Zuwendungsnehmer in ihren Anträgen durch Mittelakquise die Finanzierung ihres Vorhabens teilweise selbst bzw. anderweitig decken können. Bei der Entscheidung über Förderhöhen wird regelmäßig die gesicherte Gesamtfinanzierung geprüft, Förderentscheidungen werden aber ganzheitlich unter Berücksichtigung einer Vielzahl unterschiedlicher Kriterien getroffen. Dabei wird das Einwerben von Drittmitteln bzw. das Bemühen um weitere Finanzierungsquellen seitens des Kulturamtes grundsätzlich begrüßt und auch berücksichtigt. In der Förderpraxis wird auf eine Ausgewogenheit abgezielt. Es gilt es sicherzustellen, dass Antragstellende, die aufgrund mangelnder Akquise bei anderen Stellen einen höheren Förderbedarf haben, nicht bessergestellt werden als Antragstellende, die eine aufwändige Akquise betreiben. Vor dem Hintergrund, dass viele Projektvorhaben inzwischen aber eine auf mehreren Säulen basierende Finanzierungsseite haben müssen, um überhaupt durchgeführt werden zu können, besteht diese Problematik eher nur bei kleineren Projektvorhaben. Das Kulturamt Frankfurt am Main berät Antragsstellende oft auch bereits bevor ein Antrag eingereicht wird. Hier wird beispielsweise auf entsprechende Fördermöglichkeiten bei Bund bzw. Land oder weiteren Geldgebern aufmerksam gemacht. Es wird versucht, jeweils individuell bezogen auf die antragstellende Institution bzw. Person zu beraten und auch spezifische Fördermöglichkeiten individuell zu vermitteln. Im Kulturportal Frankfurt unter www.kultur.frankfurt.de finden sich Hinweise auf Stiftungen, die möglicherweise Unterstützung leisten können. Grundsätzlich kann nach Einschätzung des Kulturamtes festgehalten werden, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der geförderten Kulturinstitutionen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten sich sowohl grundsätzlich als auch einzelfallbezogen intensiv um die Einwerbung weiterer finanzieller Mittel bemüht. Festzustellen bleibt aber auch, dass eine gelingende Drittmittelakquise aufwändig ist und es insofern gerade für kleinere Kultureinrichtungen mit sehr knappen personellen Ressourcen eine Herausforderung darstellt, zwischen der Kunst- und Kulturproduktion als Kernaufgabe und Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Abrechnung und Administration als Begleitaufgaben eine Balance zu finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. April 2024NRNR 922Anreize für Fundraising schaffenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 7. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    BB 377Anreize für Fundraising schaffen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 30 · 07.11.2024
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 377 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

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