Erhalt der Betreuungseinrichtungen
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Bericht des Magistrats vom 02.04.2002, B 368
Betreff:
Erhalt der Betreuungseinrichtungen
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2002, § 7203 - NR 952 SPD, OA 1673 OBR 6, l. B 653/01 -
Zu 1.:
Die Vergabe der Landeszuschüsse ist im Rahmen der Förderrichtlinien für Betreuung an Grundschulen geregelt. Mit den Regelungen bleiben in Frankfurt am Main die bestehenden Betreuungsplätze erhalten und an weiteren Grundschulen werden neue geschaffen. Hierzu ist auf den Bericht des Magistrats, B 455 vom 16.06.2000, zu verweisen. Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 konnten an 31 Grundschulen Schüler an einer kostenfreien Frühbetreuung nach den "Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt" vor dem Unterricht teilnehmen. Dieses neue Angebot erreichte nahezu 50 % aller Grundschüler und Grundschülerinnen in Frankfurt am Main. Hinsichtlich der Lage und des Umfangs der Frühbetreuungszeit und der Stundenplangestaltung hat es immer eine mit der Schule und dem Träger der Betreuungsmaßnahme abgestimmte und einvernehmliche Regelung gegeben.
Über die Frühbetreuung hinaus wurden im Oktober 2001 insgesamt 1.320 Schüler und Schülerinnen im Rahmen einer Übermittagbetreuung an Grundschulen, gegen ein Elternentgelt, betreut. Gegenüber dem Vorjahr konnten damit ca. 100 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Zu 2.:
Die Evaluation hat ergeben, dass das Betreuungsangebot von den Eltern überwiegend sowohl in Hinsicht auf das Betreuungskonzept als auch in Bezug auf die fachliche Kompetenz der Betreuungsmitarbeiter/-innen als sehr gut bewertet wird. Bemängelt wurde allerdings ein fehlendes Mittagessenangebot, insbesondere für Kinder, die bis 15 Uhr betreut werden und eine fehlende Hausaufgabenbetreuung. In den meisten Betreuungseinrichtungen (acht von zehn) halten die befragten Eltern die derzeitigen Öffnungszeiten für nicht ausreichend. Außerdem ist für mehr als die Hälfte der befragten Eltern die insgesamt vierwöchige Ferienbetreuungszeit zu kurz. Als besonderen Mangel haben die Eltern angegeben, dass bei Ausfall eines/einer Betreuungsmitarbeiters/-in es zu einem Ausfall der Betreuung kommt. Im Ergebnis wurde bewertet, dass die städtische Betreuung an Grundschulen, die nach altem Modell arbeiten, kein Modell ist, das für alleinerziehende, berufstätige Eltern oder auch Eltern, die beide Vollzeit berufstätig sind, geeignet ist, wenn sie keine Unterstützung durch Andere z.B. durch Verwandte bzw. nichtberufstätige Partner haben.
In allen Stadtteilen ist nach wie vor von einem hohen Betreuungsbedarf auszugehen, der eher noch ansteigt als rückläufig ist. Es ist auch nicht beabsichtigt, Betreuungsplätze abzubauen.
Zu 3.:
Bei organisatorischen Veränderungen der städtischen Betreuungen, z.B. durch eine organisatorische Anbindung an einen städtischen Hort oder über eine Zusammenarbeit in Teilbereichen, wird dies gemeinsam mit den beschäftigten Mitarbeitern besprochen und umgesetzt. Einige, wie z.B. die Betreuung an der Merianschule und an der Adolf-Reichwein-Schule werden mit Unterstützung der jeweiligen schulischen Fördervereine verbessert. Hierbei übernehmen die Fördervereine die Vertretungssicherheit bei Ausfall einer/eines Mitarbeiters/-in und bieten die Frühbetreuung für alle Schüler und Schülerinnen an. Eine Veränderung des städtischen Betreuungsangebotes wird immer verfolgt mit dem Ziel, die unter Punkt 2 beschriebenen Mängel zu beheben. Hierbei wird sowohl unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch unter Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen der sinnvollste Weg gesucht.
Für eine grundsätzliche Erweiterung des Angebotes hinsichtlich der Betreuungszeiten und/oder der Mittagessenversorgung im Rahmen der bestehenden städtischen Betreuungsangebote sind im Haushalt keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2000NRNR 952Erhalt der BetreuungsangeboteSTVV-Antrag · SPD
- 16. Juni 2000BB 455Neues Konzept .Betreuung an Grundschulen.Magistratsbericht
- 18. August 2000BB 655Erhalt der BetreuungsangeboteMagistratsbericht
- 27. August 2000OFOF 1045/6Nachbesserung am Betreuungskonzept für Grundschulen unerlässlichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2000OAOA 1673Nachbesserung am Betreuungskonzept für Grundschulen unerlässlich Bericht des Magistrats vom 18.08.2000, B 655Anregung
- 22. Dezember 2000BB 1006Erhalt der BetreuungsangeboteMagistratsbericht
- 10. August 2001BB 653Erhalt der BetreuungsangeboteMagistratsbericht
- 2. April 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 111 WochenBB 368Erhalt der BetreuungseinrichtungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX- ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD; CDU und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Ablehnung WBE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)